Aktuell: Info zur Corona-Krise

Täglich bekommen wir Neuigkeiten zum Thema „ Corona“.
Wir möchten Sie jedoch immer nur mit den aktuellsten bzw. konkreten Nachrichten versorgen und nicht mit E-Mails überhäufen, in denen sich alles wiederholt.
Die Vertreter der Wirtschaftsverbände sind im ständigen Kontakt mit dem Ministerpräsidenten, Wirtschaftsminister etc.

Hier jetzt die neuesten Informationen (Stand: 03. April 2020, Quelle: Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.  (RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin)

Liquiditätshilfen

die NBank hat aktualisierte Antragsunterlagen für den Niedersachsen- Zuschuss online gestellt.  Bevor Sie den Antrag stellen, lesen Sie bitte diese Hinweise:

  • Die Richtlinien, um einen Zuschuss wegen der Corona-Krise zu beantragen, haben sich  noch einmal grundlegend geändert.
  • Die bisherige „Richtlinie Niedersachsen Soforthilfe Corona“ ist am 31.3.2020, ausgelaufen. Stattdessen kann der Landes- und der Bundeszuschuss auf Grundlage von zwei neuen Richtlinien beantragt werden.
  • Dadurch wird erreicht, dass die Landes- und Bundesförderung miteinander verzahnt werden. Antragstelle für die Zuschussbeantragung ist die NBank.
  • Von heute an werden alle Anträge nach den neuen Bedingungen vgl. unten, entgegengenommen.
  • Der Landeszuschuss hat die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“, der Bundeszuschuss  die Richtlinie „Corona Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ als Grundlage.
    ABER:
  • Für Sie als antragstellende Betriebe ist diese Unterscheidung nicht wichtig, weil es ein einheitliches Antragsformular gibt. Sie müssen nicht nach Landes- oder Bundeszuschuss unterscheiden:
  • Entscheidend ist die Anzahl Ihrer Mitarbeiter für die Zuschusshöhe.

Warum wird jetzt noch einmal alles umgestellt?

Ziel war es, die Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer mit der Bundesförderung so zu vernetzen, dass sie ineinandergreifen. Die Diskussion darüber gestaltete sich nicht einfach, auf Bundesebene gab es zunächst strengere Vorgaben, z.B. die Heranziehung eigener liquider Mittel, die folglich auch für den Landeszuschuss aufgestellt wurden.

Wird es jetzt „besser“ oder „leichter“?

Bund und Länder haben sich z.T. auf einfachere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuschüsse verständigt, in vielen Fällen ist der Zuschuss auch höher, vgl. dazu unten.

Wichtig: Ab heute ist für eine Zuschusszahlung zwingend das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses nötig. Rein der Hinweis auf einen Einbruch des Umsatzes um mehr als 50 % genügt nicht!

Neu ist jetzt auch, dass bei einer Antragstellung persönliche oder betriebliche Rücklagen nicht mehr vor Zuschussbeantragung aufgebraucht werden müssen.

Wie hoch ist der Zuschuss für meinen Betrieb?

bis zu 9.000 € bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten

bis zu 15.000 € bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten

Es gibt eine Einmalzahlung in folgenden zwei Stufen:

bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten

bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Wie rechnet man die Zahl der Beschäftigten aus? Was ist ein Vollzeitäquivalent?

Im Antragsformular steht der Begriff „Vollzeitäquivalente“ – dies bedeutet, dass alle Teilzeitkräfte auf Vollzeitkräfte im Betrieb umgerechnet werden müssen. Unsere Anregung, hier einfach die Umrechnungsschlüssel aus dem Kündigungsschutzgesetz zu nehmen, wurde eben mit dem Hinweis darauf, dass dies mit den Vorgaben für die Vergabe von Bundesmitteln nicht möglich sei, abgelehnt.

Wie geht man also vor: Man geht aus von der Stundenzahl, die ein Vollzeitbeschäftigter im Betrieb zu leisten hat. Dann setzt man die Stunden der Teilzeitkräfte dazu ins Verhältnis. Für diesen Rechenweg addieren Sie einfach alle Arbeitsstunden, die in Ihrem Betrieb vertraglich geleistet werden von allen Mitarbeitern (Teilzeit und Vollzeit) und teilen diese Summe dann durch die Zahl der Stunden einer ( normalen ) Vollzeitkraft in Ihrem Betrieb:
Beispiel : Sie beschäftigen
1 Vollzeitkraft mit 40 Stunden
1 Teilzeitkraft mit 31 Stunden
1 Teilzeitkraft mit 37 Stunden
Sie haben dann (40 + 31 + 37)  = 108  :  40  = 2,7 Vollzeitäquivalente.

Ob Sie bei dieser Berechnung die Azubis berücksichtigen wollen oder nicht, können Sie selbst entscheiden – um in die Förderungsstufe „bis 10 Beschäftigte“ zu fallen, ist das Weglassen ggfs. ratsam.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Die  Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind,

  • die Ihre Existenz bedrohen, weil  die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche  Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Maschinen und Leasingraten) in den nächsten drei Monaten nach Antragsstellung zu zahlen : Es muss ein Liquiditätsengpass vorliegen.
  • Diesen müssen Sie im Antragsformular durch die Gegenüberstellung der Summe der geschäftlichen Betriebsausgaben zum geschätzten Umsatz glaubhaft machen – Betrachtungszeitraum sind mindestens die kommenden 3 Monate nach Antragsstellung.
  • Einen Zuschuss kann nur beantragen, wer nicht bereits am 31.12.2019 betriebliche Schwierigkeiten hatte.
  • Was ist neu: In beiden Richtlinien soll die Abdeckung der Lebenshaltungskosten laut Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht Bestandteil der Förderung sein. Diese dürfen im Gegensatz zu der heute auslaufenden Richtlinie also bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses nicht eingerechnet werden. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen – die Voraussetzungen hierfür wurden erleichtert.

Und was ist, wenn ich bereits den Landesschuss nach den bisherigen Bedingungen ausgezahlt bekommen habe?

Wenn Sie bereits eine Auszahlung der NBank im Rahmen der Niedersachsen Soforthilfe bekommen haben, können Sie zusätzlich jetzt den Bundeszuschuss beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen – Sie also ein Kleinbetrieb mit bis zu 10 Beschäftigten sind und auch unter Einrechnung des schon erhaltenen Geldes in einen Liquiditätsengpass sind.

Und was ist, wenn ich bis einschließlich 31.03. (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten habe?

Kein Antrag geht verloren! Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.

Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Und wenn ich bisher keinen Antrag gestellt habe?

Dann können Sie Ihren Antrag nach den neuen Bedingungen stellen. Anträge nach der bisherigen und gestern außer Kraft getretenen Richtlinie auf Niederschaden Soforthilfe Corona sind nicht mehr möglich.

Wie geht denn nun die Antragstellung? Wo bekomme ich das Antragsformular?

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp

Wenn Sie den Link öffnen, gehen Sie auf „Bundesförderprogramm Soforthilfen“. Dann klicken Sie: „zum Antrag Niedersachsen Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“.

Dort finden Sie dann das Antragsformular (siehe auch Anlage) und die Kleinbeihilfenerklärung (siehe auch Anlage: mit dieser erklären Sie , ob Sie schon andere Coronahilfen erhalten haben, in der Regel dürfte das nicht der Fall sein – abgeben müssen Sie diese Erklärung aber in jedem Fall.)  Zudem finden Sie dort auch einen Leitfaden zum Ausfüllen ( siehe auch Anlage ) und eine Produktinformation ( siehe auch Anlage), in der die Voraussetzungen noch einmal erklärt sind.

Bitte beachten Sie:

Die Kleinbeihilfenerklärung ist jedem Antrag auf Zuschuss beizufügen  – unabhängig von der Betriebsgröße!!!

Speichern Sie die Kleinbeihilfenerklärung, wenn Sie die Formulare versenden ohne den Zusatz 11-49 Mitarbeiter ab – das führt zu Missverständnissen.

Der Text im Rundschreiben ist richtig und auch die NBank- Anleitung ist insoweit klar.

Wohin schicke ich den Antrag?

Der Antrag muss elektronisch am Rechner ausgefüllt sein und zusammen mit der Kleinbeihilfenerklärung und einer eingescannten Unterschrift auf einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)  als Mail an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden! Bitte beachten Sie : Anträge im Originalformat (pdf, am Rechner ausgefüllt, keine handschriftlich ausgefüllten Anträge.)

Achten Sie darauf, dass alle Anlagen dabei sind, da wegen des hohen Antragsaufkommens keine individuellen Nachfragen oder Unterlagennachreichungen besprochen werden können.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Soforthilfe für Niedersachsen finden Sie hier:

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Produkte/FAQs-Niedersachsen-Soforthilfe-Corona.9.50docx.pdf

Eine weitere Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise finden Sie hier:

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Allgemein/Merkblatt-Hilfsangebote-für-Unternehmen-in-der-Coronakrise.pdf

Zusätzlich hat das Wirtschaftsministerium wichtige Informationen auf Ihrer Homepage bereitgestellt:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

Kurzarbeitergeld – KuG

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist zur Zeit im intensiven Kontakt mit dem Bundesarbeitsministerium, um auch den geringfügig Beschäftigten KuG zur Verfügung stellen zu können.

Die BA hat zudem erhebliche Erleichterungen für die Beantragung des KuG eingeleitet:

  • Es genügt, regelmäßig bei der Anzeige des Arbeitsausfalles eine Glaubhaftmachung der Ursachen mit Nachweisen in einfacher Form.
  • Der Antrag muss nur für den ersten Monat abgegeben werden.
  • In den Folgemonaten reicht die Einreichung von Kurzanträgen zusammen mit den Abrechnungslisten.
  • Die Abschlussprüfungen werden verschoben, bis die krisenhafte Situation beendet ist.

Diese und die übrigen Erleichterungen für den Bezug von KuG (10%-Regelung, keine Einbringung von negativen Arbeitszeitsalden, vollständige/teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung) sollen rückwirkend zum 01.03.2020 bereits greifen.

Im Internet finden Sie zum KuG weitere Informationen der BA: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Info Kurzarbeitergeld KUG

  • Hinweis Anzeige KuG muss in dem Monat erfolgen ab dem beantragt werden soll
  • Das entsprechende Formular findet man am schnellsten über Google: KUG 101 eingeben (geht natürlich auch über Arbeitsagentur.de)
  • Online ( mit Betriebsnummer) ausfüllen und dann an: osnabrueck.031-os@arbeitsagentur.de senden

Es gibt viele gute Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema Kurzarbeit– dennoch stellen wir Ihnen hier eine To-Do Liste (Quelle: Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. , RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin) als roten Faden für die zunächst erforderliche Anzeige und die sich dann anschließende Beantragung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung:

Weitere nützliche Informationen der Handwerkskammer für Ostfriesland finden Sie auch unter diesem Link.

Vorsicht

Transparenzregister: Vorsicht vor Betrugsmails!

Derzeit werden Handwerksbetriebe massiv per Mail mit drastischen Hinweisen bedrängt, man habe sich kurzfristig im Transparenzregister einzutragen. Die offiziell anmutenden Mails beinhalten aber gefährliche Links. Daher gilt: Mail löschen und sich anderweitig informieren.

Wir haben Ihnen hier nochmal die offiziellen Infos zur Eintragung ins Transparenzregister vorbereitet:

Seit Oktober 2017 sind unter anderem juristische Personen des Privatrechts (GmbH, UG, KG, OHG) und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, sich in das Transparenzregister unter www.transparenzregister.de einzutragen. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) können tatsächlich hohe Bußgelder drohen. Verspätete Mitteilungen werden deutlich milder geahndet als eine nicht erfolgte Mitteilung. Nach dem Bußgeldkatalog des Bundesverwaltungsamtes verfünffacht sich das Bußgeld bei Nicht-Meldern ab dem 1. Januar 2020. Anscheinend haben sich daher einige wenig tugendhafte Organisationen zum Jahresstart vorgenommen, Handwerksbetriebe auf ihre Internetseiten zu locken und ggf. kostenpflichtige aber unnötige Services zu verkaufen.

Wir warnen davor ausdrücklich. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Kreishandwerkerschaft, Ihren Anwalt oder Ihren Steuerberater.

Tatsächlich besteht auch bei vollständigen im Handelsregister befindlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister, wenn die Angaben nicht elektronisch abrufbar sind. Daher lohnt sich schon, die eigenen Angaben zu prüfen.

Ihre GmbH wurde 2007 gegründet und verfügt nicht über eine elektronische Gesellschafterliste?

Bei GmbHs, die vor 2007 gegründet wurden, ist die Gesellschafterliste nicht elektronisch abrufbar. Deshalb müssen diese Unternehmen entweder die Gesellschafter im Handelsregister elektronisch veröffentlichen oder sich ins Transparenzregister eintragen, sofern natürliche Personen mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrollieren.

Auch für Kommanditgesellschaften besteht die Mitteilungspflicht.

Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie eingetragene Kaufleute (e. K.) oder sonstige Einzelunternehmen sind von der Mitteilungspflicht nicht betroffen.

Weitere Infos zu rechtlichen Fragen rund um das Transparenzregister finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes oder unter diesem Link des Baugewerbeverbandes.

Friseure: Einkaufsvorteile für Innungsmitglieder

Corporate Benefits – so heisst das exklusive Einkaufsportal für Innungsmitglieder mit attraktiven Rabatten von mehr als 700 Anbietern.

Für die Nutzung des Einkaufsportals ist eine einmalige Registrierung notwendig, die unter Nennung des Salonnamens und der EMail-Adresse per Mail bestellt werden kann unter h.steinATfriseurhandwerk.de

Das Angebot umfasst ein breites Sortiment – vom Fahrrad über Laptops bis hin zu Konzertkarten. Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.

Innungslogo 2020

Friseure: Neues Innungslogo 2020

Ab sofort kann das neue Innungslogo „Ihr Friseur 2020“ über den Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks bezogen werden. Die neuen Aufkleber erstrahlen in einem Neo-Mint, laut Verband die neue Trendfarbe für 2020.

Innungsfriseure stehen für Qualität und Professionalität. Mit dem Slogan „Wir machen Trends“ soll das neue Logo zeigen, warum sich der Salonbesuch bei einem Innungsfriseur lohnt. Das Logo kann durch angeschlossene Friseure über den Verband als Tür-Aufkleber in verschiedenen Größen angefordert werden.


Bildunterschrift: Exklusiv für Innungsmitglieder – das neue Innungslogo „Ihr Friseur 2020“ ist jetzt verfügbar.

Infoveranstaltung: „Chancen und Herausforderungen (GoBD) der Digitalisierung“

Was verlangt das Finanzamt genau von meinem Unternehmen mit Blick auf die GoBD? Wie sieht eine prüfungssichere Archivierung aus? Welche Anforderungen sind an E-Rechnungen zu stellen? Antworten zu diesen und vielen anderen Fragen soll eine Informationsveranstaltung am 17.02.20 in Hannover und am 31.03.20 in Osnabrück geben.

In einer konzertierten Aktion laden der Baugewerbeverband Niedersachsen, der Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen und der Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen mit der Veranstaltung „Chancen und Herausforderungen (GoBD) der Digitalisierung“ ein. Dank freundlicher Unterstützung durch die DATEV eG liegt der Schwerpunkt dieser kostenfreien Veranstaltung auf den nachfolgenden Teilbereichen:

  • Was verlangt das Finanzamt genau von meinem Unternehmen mit Blick auf die GoBD?
  • Welche Auswirkungen haben die GoBD und wie können diese umgesetzt werden?
  • Wie wirken sich die Anforderungen der GoBD in einer Betriebsprüfung aus und warum ist eine Verfahrensdokumentation so wichtig?
  • Wie sieht eine prüfungssichere Archivierung der Daten aus und ist ein DMS für das eigene Unternehmen sinnvoll?
  • Welche Anforderungen an E-Rechnungen sind zu beachten? (Hintergrund: Umsetzung der EU-Richtlinie 444 mit den daraus resultierenden Anforderungen gegenüber der öffentlichen Hand)
  • Wie sieht eine digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater aus und welchen Mehr-wert bietet sie?

Die Informationsveranstaltung beginnen jeweils um 10 Uhr und enden gegen 13 Uhr und sind für Mitgliedsbetriebe der o.g. Verbände kostenfrei. Um eine verbindliche Anmeldung unter diesem Link aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen wird bis zum 15.01.2020 gebeten.

Fleischerverband: Seminare und Workshops

Der Fleischerverband Nord hat sein Seminarangebot für 2020 vorgestellt. Zu den Themen der Fachseminare zählen u.a. Betriebswirtschaft, Fachkräftegewinnung und Fachtechnik. Auch das Thema „Listerien: Strategie und Wissenswertes“ fehlt nicht.

Die Mitgliedsbetriebe der Fleischer-Innung Leer sind herzlich eingeladen, das Seminarangebot des Fleischerverbandes Nord zu nutzen. Die Themen und Termine sind nachfolgend dargestellt. Anmeldungen nimmt der Verband unter info(AT)sfe-nord.de gerne entgegen. Infos auch unter https://www.sfe-nord.de/workshops

20.01.2020 – Verden (Aller): “ Listerien: Strategie und Wissenswertes“

05.02.2020 – Hamburg: „Listerien: Strategie und Wissenswertes“

20.04.2020 – Hamburg: “ Mitarbeiter finden. Ein Erfahrungsaustausch“

27.04.2020 – Verden: „Mitarbeiter finden. Ein Erfahrungsaustausch“

11.05.2020 – Hamburg: „Fachtechnik: Hygiene“

15.06.2020 – Hamburg: „Betriebswirtschaft: Aus der Praxis“

Tischler-Innung Leer besucht Remmers-Gruppe in Löningen am 06.11.19

Tischler: Betriebsbesuch bei Remmers

Die Tischler-Innung Leer war am 6. November zu Besuch bei der Remmers-Gruppe in Löningen. Nach dem Betriebsrundgang und Fachvorträgen fand die Herbstinnungsversammlung statt.

Obermeister Wilhelm Eden konnte zahlreiche Innungsmitglieder – darunter auch den Tischlermeister i.R. Bernd Groenhagen und Ehrenobermeister Franz Hamel – zur Herbstinnungsversammlung bei der Remmers-Gruppe in Löningen begrüßen. Herr Mario Kirchner (Remmers GmbH) begleitete die Besucher beim Rundgang durch die Produktionshallen. Die Besichtigung endete im Kompetenzzentrum Holzoberfläche, wo sich die Besucher unter anderem einen Eindruck vom Einsatz eines modernen Lackierroboters machen konnten. Anschließend fand die Herbstinnungsversammlung statt.

Im Rahmen der Innungsversammlung wurden die Innungsmitglieder Bernd Groenhagen (50-jähriges Meisterjubiläum), Thomas Olthoff (25-jähriges Meisterjubiläum) und Arno Frerichs (50-jähriges Geschäftsjubiläum) geehrt. Obermeister Eden überreichte eine Urkunde im Namen der Handwerkskammer für Ostfriesland und beglückwünschte die Jubilare im Namen der Innung.

Der Tag endete mit einem gemeinsamen Essen im idyllischen „Dorfkrug“ des Museumsdorfes Cloppenburg. Die durchweg positive Resonanz aller Beteiligten bestärkt den Innungsvorstand, auch zukünftig solche Fahrten zu Unternehmen. Obermeister Wilhelm Eden bedankte sich ausdrücklich bei der Firma Remmers, namentlich bei Herrn Kirchner, für einen spannenden und informativen Tag.

Radio: Dachdecker berichten

Ostfriesland. Schon mal was von vorgehängten Fassaden oder nicht drückendem Wasser gehört? Das hat mit dekorativer, wärmedämmender Wandbekleidung und Bauwerksabdichtung zu tun. Und mit den vielseitigen Aufgaben des Dachdeckers. Er führt an der frischen Luft eine Vielzahl von Arbeiten am Haus aus. Welche das sind und wie eine Ausbildung zum Dachdecker abläuft, verraten Experten in der nächsten Radio Ostfriesland-Sendung „Hoch hinaus – vom Fundament bis zum Dach“. Zu Gast bei Moderator Thomas Trauernicht sind Siegfried Schatke, freier Mitarbeiter vom Nachwuchsförderkreis der Dachkdecker-Innung für Ostfriesland, Janek Schult, Auszubildender im dritten Lehrjahr der Schult & Berends Bedachungs GmbH in Bunde und Gero Coring, stellv. Schulleiter der Berufsbildenden Schulen II in Emden.

Die Sendung wird in der Reihe „Das Handwerk informiert!“ am Sonntag, 6. Oktober, ab 12 Uhr auf Radio Ostfriesland ausgestrahlt und wird in Kooperation mit der Handwerkskammer für Ostfriesland schwerpunktmäßig für Endverbraucher produziert.

Livestream www.radio-ostfriesland.de

Fleischermeister Leggedör

Genussbotschafter: Fleischermeister Leggedör

Wertigkeit der Fleischerzeugnisse wieder in den Mittelpunkt rücken.

Ostfriesland. Fleischermeister Markus Leggedör hat als erster Ostfriese eine Weiterbildung zum Wurst- und Schinkensommelier absolviert und gilt als Genussbotschafter. Die erstmalig angebotene Weiterbildung erstreckte sich über zwei Wochen an der Fleischerschule in Augsburg. „Süddeutschland hat eine größere Tradition der handwerklichen Fleischereien“, sagt der Meister aus Weener, der auch Betriebswirt des Handwerks und Koch ist und sich ehrenamtlich als Obermeister der Fleischer-Innung Leer engagiert.

2006 übernahm er das vom Vater 1972 gegründete Unternehmen und erweiterte ihn zweimal. Der Betrieb ist viel mehr, als ein Fleischer-Fachgeschäft. Es bietet täglich wechselndes Mittagessen aus der Feinkost-Großküche an sowie den ganzen Tag über Snacks und Kaffeespezialitäten. Leggedör tourt mit dem Verkaufswagen auch durch die Region und verkauft eigene Weine und Gewürze. „Die Fortbildung war ein hartes Stück Arbeit mit sehr viel Input und Hintergrundwissen rund ums Thema Fleisch und Wurst“, betont Markus Leggedör.

Anton Schreistetter, Leiter der Fleischerschule Augsburg, sagt: „Deutschland ist das Land der Wurst- und Schinkenmacher.“ Dieser Tradition wird das Bildungszentrum in der bayrischen Metropole nun mit dem weltweit einzigartigen Kurs gerecht. Zwei Wochen drücken Metzgermeister aus der gesamten Bundesrepublik die Schulbank und dürfen sich nach bestandener Prüfung „Wurst- und Schinken-Sommelier“ nennen. Neben der sensorischen Bewertung, der Analytik und Mikrobiologie stehen auch Themen wie „Foodpairing und -completing“ sowie Raucharomen, die Präsentation der Produkte und die positiven Aspekte von Wurst und Schinken für die Ernährung auf dem Unterrichtsplan.

Mit der Fortbildung wird die Fleischerschule der Wurstvielfalt in Deutschland gerecht. Stefan Ulbricht, treibende Kraft hinter den Kursen: „Es ist an der Zeit, die Wertigkeit von Fleisch und Fleischerzeugnissen wieder deutlicher in den Mittelpunkt zu rücken und diese Produkte aus dem Ramsch-Regal zurückzuholen.“ Die Sommeliers seien hier als Genussbotschafter mit fachlichem Wissen genau die Richtigen.

Quelle: Handwerkskammer für Ostfriesland

Bild: Markus Leggedör, Obermeister der Fleischerinnung Leer, hält als erster Ostfriese das Zertifikat zum Wurst- und Schinkensommelier in seinen Händen. Foto: HWK/T.Kruse

Kostenfreie Qualifizierung: Digitales Bauen

digitales Handwerk unterstützt die Bau- und Ausbaugewerke von der Führungskraft bis zum Facharbeiter.

Unser Ziel ist es, Angebote zu schaffen, durch die Sie die Digitalisierung live erleben und Ideen für das eigene Unternehmen mitnehmen können.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen ein Qualifizierungspaket zum Thema digitales Bauen in Form von kostenlosen Workshops anbieten dürfen:

M2.1 Das digitale Bauunternehmen – Strategieworkshop

Lernen Sie die wichtigsten Schritte und Elemente einer strukturierten Digitalisierungsstrategie für ihr Unternehmen kennen.

Sie erproben die Vorgehensweise bei der Erarbeitung einer Strategie für Teilaspekte der eigenen Digitalisierung.

TerminMittwoch, 5. Juni 2019 09:00 – 17:30 Uhr
OrtHandwerkskammer für Ostfriesland, Gebäude B, I Etage, Raum B.07
Anmeldung https://eveeno.com/180347828

M2.2 Arbeitsabläufe strukturieren und digitalisieren

Sie lernen den projektbezogenen Informationsfluss und das Prozessmanagement im Hinblick auf die digitale Transformation kennen.

Darüber hinaus werden Sie befähigt, das Thema Prozessmanagement im Unternehmen in Angriff zu nehmen.

Termin Mittwoch, 19. Juni 2019, 09:00 – 17:30 Uhr
Ort Handwerkskammer für Ostfriesland, Gebäude B, I Etage, Raum B.07
Anmeldung https://eveeno.com/12104446

Für Verpflegung ist gesorgt.

ZielgruppeUnternehmer, Führungskräfte, Entscheider im Betrieb
Abschluss Teilnahmebescheinigung

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Kerstin Muggeridge

Beauftragte für Innovation und Technologie

Schwerpunkt Digitalisierung (Digi-BIT)

Telefon 04941 1797-29

Telefax 04941 1797-40 

k.muggeridge@hwk-aurich.de