Wichtige Organe der Kreishandwerkerschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Er besteht aus dem Kreishandwerksmeister bzw. der Kreishandwerksmeisterin, zwei Stellvertreter/-innen und sechs weiteren Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule in der Selbstverwaltung des Handwerks und findet sich in der Führung der Innungen ebenso wieder wie in der Führung der Kreishandwerkerschaft. Die laufenden Geschäfte der Kreishandwerkerschaft werden durch einen hauptamtlich angestellten Geschäftsführer besorgt.