Landtagsabgeordneter Ulf Thiele im Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund

Das Handwerk ist eine wichtige Säule in der Region und des Landes Niedersachsen.

Zu einem Meinungs- und Gedankenaustausch besuchte der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund.

In einem informativen Gespräch und erstem Kennenlernen mit dem neuen Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Thomas Dreesmann, und dem Vorstand wurde über die Situation und die Herausforderungen im Handwerk gesprochen.

Wirtschaft im Wandel – Praxisvorträge aus dem Handwerk

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren alle Bereiche des Lebens erfasst, auch das Handwerk und die Industrie. Durch den Einsatz neuer Technologien und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen können Unternehmen ihre Effizienz steigern und neue Geschäftsfelder erschließen. Das führt oft aber auch zu Fragen und Unsicherheiten. Die Handwerkskammer für Ostfriesland, die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK), die Agentur für Arbeit Emden-Leer, der Digital Hub Ostfriesland (DHO) und die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund haben das zum Anlass genommen, interessierte Betriebsinhaberinnen und -inhaber zu einer gemeinsamen Veranstaltung rund um das Thema Digitalisierung einzuladen. Im Vordergrund standen dabei Beispiele aus dem Praxisalltag sowie die kostenfreien Beratungsangebote der verschiedenen Institutionen vorzustellen. „An dem Thema Digitalisierung kommt keiner mehr vorbei“, brachte es Maik Wölfle, Geschäftsführer der Böwe GmbH in Aurich, auf den Punkt und berichtete von der Eröffnung seines ersten Online-Shops. „Das war 2003. Seitdem hat sich natürlich eine Menge getan. Und ich kann Ihnen sagen, wir haben alle Fehler gemacht, die man machen kann. Aber wir haben auch eine Menge daraus gelernt“, so der Unternehmer. Inzwischen habe sich sein Shop so gut entwickelt, dass er knapp 15 Prozent seines Umsatzes damit generiere. Danach ging es mit einem Praxisbeispiel aus dem Handwerk weiter. Friseurmeisterin und Vizepräsidentin der Handwerkskammer Imke Hennig erläuterte, wie wichtig ein eigener Social Media Auftritt inzwischen geworden ist. „Wenn man auf Facebook oder Instagram nicht vertreten ist, existiert man für die junge Generation buchstäblich nicht“, so Hennig. Sie selbst sei inzwischen seit gut zehn Jahren dort aktiv und nutze die Kanäle für Werbeaktionen für ihren Salon Hairfashion in Wiesmoor und zur Mitarbeitergewinnung. Das konnte auch Fleischermeister Markus Leggedör aus Weener, 2. stv. Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, bestätigen. „Klassische Printwerbung mache ich gar nicht mehr. Wir generieren unsere Reichweite fast nur noch über Facebook“, erklärte er und berichtete außerdem über die erfolgreiche Implementierung einer App, die er während der Coronazeit entdeckte und über die seine Kunden ihre Wurst- und Fleischwaren online vorbestellen können. Und das scheint erst der Anfang gewesen zu sein. Aktuell plant der Fleischsommelier einen Smart Store (personalfreies Ladengeschäft) neben seiner klassischen Fleischerei in Weener zu errichten. Dieser soll mit verpackter Ware aus dem Kühl- und Trockensortiment bestückt werden. „Damit wollen wir auch dem anhaltenden Fachkräftebedarf ein wenig entgegenwirken. Denn durch dieses zusätzliche Angebot können wir, trotz kleinem Personalstamm, der Nachfrage unsere Kunden gerecht werden“, erklärte er.

Start des neuen Geschäftsführers der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund

Am 03.07.23 hat der neue Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, Thomas Dreesmann, seine Arbeit aufgenommen. Der studierte Diplom Kaufmann steht den Innungsbetrieben ab sofort mit Rat und Tat zur Seite und freut sich auf seine neue und vielfältige Aufgabe. Sie können ihn unter der Rufnummer 0491-92784-12 oder per E-Mail: thomas.dreesmann@handwerk-leerwittmund.de erreichen.

Freie Ausbildungsstellen

Unsere Innungsbetriebe bieten Ausbildungsplätze in den folgenden Ausbildungsberufen an:

Innungsmitgliedschaft Logo farbig_rgb
Dachdecker/in (m/w/d)

Dachdeckermeisterbetrieb

Uwe Gasch

Roggenmühle 1

26789 Leer 

0491 / 9122725

info@dachdecker-gasch.de

www.dachdecker-gasch.de

Elektro+Marke+(neu)+001
Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d)

Herfurth Elektrotechnik GmbH

Iskenweg 1a

26556 Utarp

04975 / 7776886

info@herfurth-elektrotechnik.de

Meyerhoff Gebäudetechnik GmbH

Liebigstraße 11

26842 Ostrhauderfehn

info@meyerhoff-gebaeudetechnik.de

www.meyerhoff-gebaeudetechnik.de

Rolf Ötjengerdes

Hauptstraße 3
26409 Wittmund / Leerhafe

info@oetjengerdes-leerhafe.de

www.oetjengerdes-leerhafe.de

Fleischer/in (m/w/d)
Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk Fachrichtung Fleisch (m/w/d)
Ausbildung zum Fleischer/in (m/w/d)

Fleischerei Diedrich Eckhoff GmbH & Co. KG

Westerwieke 134
26802 Moormerland-Jheringsfehn

info@fleischerei-d-eckhoff.de

www.fleischerei-d-eckhoff.de

Ausbildung zum Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk Fachrichtung Fleisch (m/w/d)

Fleischerei & Grillstation Kröger GmbH 

Kirchring 28
26831 Bunde

info@fleischerei-kroeger.de

www.fleischerei-kroeger.de

Fleischerei Diedrich Eckhoff GmbH & Co. KG

Westerwieke 134
26802 Moormerland-Jheringsfehn

info@fleischerei-d-eckhoff.de

www.fleischerei-d-eckhoff.de

Maler/in und Lackierer/in (m/w/d)
Bodenleger/in (m/w/d)
Maler/in und Lackierer/in (m/w/d)

Maler- u. Lackierermeister Franko Engels

Holterfehner Str. 64
26842 Ostrhauderfehn

info.malermeister.engels@ewe.net

Malermeisterbetrieb
J. Bertus GmbH 

Kolkweg 9
26844 Jemgum

info@maler-bertus.de

www.maler-bertus.de

Bodenleger/in (m/w/d)

Malermeisterbetrieb
J. Bertus GmbH 

Kolkweg 9
26844 Jemgum

info@maler-bertus.de

www.maler-bertus.de

Metallbauer/in (m/w/d),

- Fachrichtung Konstruktionstechnik

 

EBE Eschen Bau-ElementeIlexstr. 31
26639 Wiesmoor

maike.eschen@aluminiumbau.de

www.aluminiumbau.de/karriere.html 

Metallbau H. Sibum GmbHIm Gewerbegebiet 6-8
26842 Ostrhauderfehn

info@metallbau-sibum.de

www.metallbau-sibum.de

Schilling GmbHHolderstr. 12-18
26629  Großefehn

r.schmidt@schilling-gmbh.com

www.schilling-wintergarten.de

Metallbau Willy Janssen
Inh. Denny Janssen
Hauptstraße 19
26487 Blomberg
willy.janssen1@ewetel.net
Lohse Metallbau GmbHRajenstr. 116
26810 Westoverledingen

wolfgang@lohse-metallbau.de

www.lohse-metallbau.de

Schlosserei Gebr. Decker GmbHWittmunder Straße 224-226
26639 Wiesmoor

schlosserei@gebr-decker.de

www.gebr-decker.de

Installateur- und Heizungsbauer Innung Wittmund
Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)

Matulla Heizungs-, Sanitär und Lüftungsbau GmbH

Norder Landstraße 2
26427 Holtgast

k.matulla@matulla.de

www.matulla.de

Meyerhoff Gebäudetechnik GmbH

Liebigstraße 11
26842 Ostrhauderfehn

info@meyerhoff-gebaeudetechnik.de

www.meyerhoff-gebaeudetechnik.de

Tischler/in (m/w/d)

Tischlerei Jörn Schulte GmbH

Im Gewerbegebiet 25
26817 Rhauderfehn

info@tischlereischulte.de

www.tischlereischulte.de

Bau- und Möbeltischlerei Baartz

Oberfletmerstraße 17a
26844 Jemgum

04958 / 91 20 91

tischlerei@johannes-baartz.de

www.johannes-baartz.de

Tischlerei Frerichs

Osterststr. 8a
26835 Holtland

info@tischlerei-frerichs.de

www.tischlerei-frerichs.de

Zimmerer/in (m/w/d)

Werner Haak Zimmerei u. Innenausbau GmbH

Kirchstraße 164a
26842 Ostrhauderfehn 

04952 / 994140

haak-zimmerei@t-online.de

www.haak-zimmerei.de

Tiefbaufacharbeiter/in (m/w/d),

- Fachrichtung Gleisbau

- Fachrichtung Straßenbau

- Fachrichtung Rohrleitungsbau

- Fachrichtung Kanalbau

Martin Steinbrecher GmbH

Kurt-Schwitters-Platz 6
26409 Wittmund

04462 / 955-132

bewerbung@steinbrecher-gmbh.de

www.steinbrecher-gmbh.de

Land- und Baumaschinenmechatroniker/in (m/w/d)

 

Ennens GmbH & Co. KG

Im Gewerbegebiet 14
26842 Ostrhauderfehn

andreas@ennens.de

www.ennens.de 

Geschäftsstelle Wittmund zieht um!

von links: Kreishandwerksmeister Jan Denkena, Geschäftsführer Bastian Wehr, Frank Happe (Geschäftsführer Wirtschaftsförderkreis Harlingerland), Landrat Holger Heymann und Henrik Rösing (1. Vorsitzender Wirtschaftsförderkreis Harlingerland)
(Foto: privat)

Bei strahlendem Sonnenschein hat unser Geschäftsführer, Bastian Wehr, die Schlüssel für unsere neue Geschäftsstelle in Wittmund von Frank Happe, Geschäftsführer des Wirtschaftsförderkreises Harlingerland e.V., erhalten.

Anlässlich der Schlüsselübergabe hat es sich auch der Landrat des Landkreis Wittmund, Holger Heymann, nicht nehmen lassen, vor Ort zu sein. Herr Heymann begrüßt ausdrücklich, dass die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund in neue Räume in Wittmund gezogen ist und sich dadurch ein „Haus der Wirtschaft“ im Landkreis Wittmund ergeben habe.

Kreishandwerksmeister Jan Denkena und Hendrik Rösing, 1. Vorsitzender des Wirtschaftsförderkreises Harlingerland e.V., haben ebenfalls die sich durch den Umzug ergebene Win-Win-Situation hervorgehoben. Geschäftsführer Bastian Wehr fügt ergänzend bei, dass der Umzug auch ein klares Bekenntnis zum Standort Wittmund sei.

Ab dem 15. April befindet sich nun unsere Geschäftsstelle in Wittmund in neuen Räumen. In unmittelbarer Nachbarschaft zu unseren bisherigen Räumen, ziehen wir in das 1. OG der Straße Ostersteg 1 in 26409 Wittmund und bilden eine Bürogemeinschft mit dem Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e.V.

Die neue Hausanschrift lautet:

Kreishandwerkerschaft LeerWittmund (Geschäftsstelle Wittmund)
c/o Wirtschaftsförderkreis Harlingerland e. V.
Osterstraße 1
26409 Wittmund

Postanschrift bleibt weiterhin:
Neue Straße 8, 26789 Leer

Telefonisch sind wir erreichbar über die Leeraner Telefonnummer: 0491-92784-0.

Gesundheit: Warnsignale!

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überschreiten im Arbeitsalltag ihre Belastungsgrenzen. Die Wissenschaft nennt dieses Phänomen: „Interessierte Selbstgefährdung“. Wir erklären Ihnen hier die sechs Warnsignale auf die Führungskräfte und Beschäftigte achten sollten:

Temporeich und Grenzenlos Die Flexibilisierung unserer Arbeit bietet viele neue Möglichkeiten. Homeoffice und mobile Geräte ermöglichen es uns, an fast jedem Ort zu jeder Zeit zu arbeiten. Die Kehrseite der Flexibilität ist das Vermischen von Freizeit und Job. Wird zugunsten der Arbeit auf Pausen und Erholungsphasen verzichtet, leidet die Gesundheit. Verzichtet ein Kollege auf den Austausch und die gegenseitige Unterstützung im Team ist dies ein eindeutiges Warnsignal.

Qualität im Abwärtstrend Aufgrund eines hohen Pensums kann es passieren, das man beginnt Abstriche bei der Arbeitsqualität zu machen. Wird der eigene Anspruch an die Qualität der Arbeit unterlaufen, kann die Psyche leiden. Ziele sollten immer so gesetzt sein, dass die in der vorgegebenen Zeit bei guter Qualität zu erreichen sind.

Krank zur Arbeit
„Präsentismus“ lautet der Fachbegriff für ein Phänomen, was immer häufiger auftritt. Trotz Krankheit gehen Beschäftigte zur Arbeit. Die Arbeitsqualität und die Gesundheit leiden. Führungskräfte sollten daher mit gutem Beispiel vorangehen und selbst nicht krank zur Arbeit kommen und „Präsentismus“ nicht akzeptieren.

Konsum Ein Glas Rotwein zum Feierabend, den Energydrink in der Mittagspause – wer aufgrund seiner Arbeitsbelastung regelmäßig zu stimulierenden Substanzen greift, ist langfristig suchtgefährdet und stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar. Wer ein solches Verhalten feststellt, sollte ein vertrauliches Gespräch mit den Betroffenen suchen.

Gefährlicher Arbeitsplatz Obwohl Ihnen die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen bekannt sind, kommt es immer wieder dazu, dass Angestellte regelmäßig die Regelungen missachten. Hier müssen Vorgesetzte handeln und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

Vortäuschen Trotz Überlastung übernehmen Betroffene zusätzliche Arbeitsaufgaben. Sie machen beschönigte Angaben zu Projektständen. Dieses Verhalten nimmt kurzfristig den Druck, langfristig schadet man damit jedoch dem beruflichen Erfolg und seiner Gesundheit.


Ferienjobs: Das müssen Sie beachten!

Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen dürfen sich erst einen Ferienjob suchen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind. Aber natürlich unterliegt auch dieser Job gesetzlichen Grenzen:

  • Der Schüler/die Schülerin darf während der Ferien max. vier Wochen pro Kalender in Vollzeit arbeiten. Das sind also 20 Ferienjob-Tage.
  • 40 Stunden ist die maximale wöchentliche Arbeitszeit.
  • Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten.
  • Schüler/innen dürfen ausschließlich in der Zeit von sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden.
  • Auch Pausenzeiten müssen eingehalten werden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden, beträgt die Pause mindestens 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden muss eine Pause von einer Stunde gewährt werden.
  • Schüler/innen dürfen weder samstags, noch an Sonn-und Feiertagen im Handwerk als Ferienjobber beschäftigt werden. Lediglich in der Gastronomie, Krankenhäuser oder Landwirtschaftlichen Betrieben besteht hierüber eine Ausnahme.

Um die jungen Menschen vor Gefahren zu schützen, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz Einschränkungen vor. Dazu gehören:

  • Arbeiten an gefährlichen Maschinen, z. B. Hobelmaschinen, Pressen, Säge-, Hack-, Spaltmaschinen etc.
  • Akkordarbeit
  • Arbeiten die in großer Hitze, Kälte oder Nässe stattfinden
  • Arbeiten, welche großen Lärm, Strahlen, Erschütterungen oder sonstigen gesundheitlichen Einwirkungen ausgesetzt sind
  • Arbeiten mit giftigen, ätzenden oder reizenden Stoffen

Steuern: Bis zu einem Verdienst von 9168 Euro (Jahr 2019) muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Versicherung: Die Ferienjobber sind über den Arbeitgeber unfallversichert. Siehe dazu auch:

https://www.handwerk-leerwittmund.de/arbeitsunfall-versicherungsschutz-fuer-praktikanten-und-ferienjobber/

Quellen: JArbSchG , www.handwerk-magazin.de Foto: Pixabay

Aktuell: Info zur Corona-Krise

Täglich bekommen wir Neuigkeiten zum Thema „ Corona“.
Wir möchten Sie jedoch immer nur mit den aktuellsten bzw. konkreten Nachrichten versorgen und nicht mit E-Mails überhäufen, in denen sich alles wiederholt.
Die Vertreter der Wirtschaftsverbände sind im ständigen Kontakt mit dem Ministerpräsidenten, Wirtschaftsminister etc.

Hier jetzt die neuesten Informationen (Stand: 03. April 2020, Quelle: Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.  (RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin)

Liquiditätshilfen

die NBank hat aktualisierte Antragsunterlagen für den Niedersachsen- Zuschuss online gestellt.  Bevor Sie den Antrag stellen, lesen Sie bitte diese Hinweise:

  • Die Richtlinien, um einen Zuschuss wegen der Corona-Krise zu beantragen, haben sich  noch einmal grundlegend geändert.
  • Die bisherige „Richtlinie Niedersachsen Soforthilfe Corona“ ist am 31.3.2020, ausgelaufen. Stattdessen kann der Landes- und der Bundeszuschuss auf Grundlage von zwei neuen Richtlinien beantragt werden.
  • Dadurch wird erreicht, dass die Landes- und Bundesförderung miteinander verzahnt werden. Antragstelle für die Zuschussbeantragung ist die NBank.
  • Von heute an werden alle Anträge nach den neuen Bedingungen vgl. unten, entgegengenommen.
  • Der Landeszuschuss hat die Richtlinie „Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen“, der Bundeszuschuss  die Richtlinie „Corona Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ als Grundlage.
    ABER:
  • Für Sie als antragstellende Betriebe ist diese Unterscheidung nicht wichtig, weil es ein einheitliches Antragsformular gibt. Sie müssen nicht nach Landes- oder Bundeszuschuss unterscheiden:
  • Entscheidend ist die Anzahl Ihrer Mitarbeiter für die Zuschusshöhe.

Warum wird jetzt noch einmal alles umgestellt?

Ziel war es, die Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer mit der Bundesförderung so zu vernetzen, dass sie ineinandergreifen. Die Diskussion darüber gestaltete sich nicht einfach, auf Bundesebene gab es zunächst strengere Vorgaben, z.B. die Heranziehung eigener liquider Mittel, die folglich auch für den Landeszuschuss aufgestellt wurden.

Wird es jetzt „besser“ oder „leichter“?

Bund und Länder haben sich z.T. auf einfachere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuschüsse verständigt, in vielen Fällen ist der Zuschuss auch höher, vgl. dazu unten.

Wichtig: Ab heute ist für eine Zuschusszahlung zwingend das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses nötig. Rein der Hinweis auf einen Einbruch des Umsatzes um mehr als 50 % genügt nicht!

Neu ist jetzt auch, dass bei einer Antragstellung persönliche oder betriebliche Rücklagen nicht mehr vor Zuschussbeantragung aufgebraucht werden müssen.

Wie hoch ist der Zuschuss für meinen Betrieb?

bis zu 9.000 € bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten

bis zu 15.000 € bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten

Es gibt eine Einmalzahlung in folgenden zwei Stufen:

bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten

bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Wie rechnet man die Zahl der Beschäftigten aus? Was ist ein Vollzeitäquivalent?

Im Antragsformular steht der Begriff „Vollzeitäquivalente“ – dies bedeutet, dass alle Teilzeitkräfte auf Vollzeitkräfte im Betrieb umgerechnet werden müssen. Unsere Anregung, hier einfach die Umrechnungsschlüssel aus dem Kündigungsschutzgesetz zu nehmen, wurde eben mit dem Hinweis darauf, dass dies mit den Vorgaben für die Vergabe von Bundesmitteln nicht möglich sei, abgelehnt.

Wie geht man also vor: Man geht aus von der Stundenzahl, die ein Vollzeitbeschäftigter im Betrieb zu leisten hat. Dann setzt man die Stunden der Teilzeitkräfte dazu ins Verhältnis. Für diesen Rechenweg addieren Sie einfach alle Arbeitsstunden, die in Ihrem Betrieb vertraglich geleistet werden von allen Mitarbeitern (Teilzeit und Vollzeit) und teilen diese Summe dann durch die Zahl der Stunden einer ( normalen ) Vollzeitkraft in Ihrem Betrieb:
Beispiel : Sie beschäftigen
1 Vollzeitkraft mit 40 Stunden
1 Teilzeitkraft mit 31 Stunden
1 Teilzeitkraft mit 37 Stunden
Sie haben dann (40 + 31 + 37)  = 108  :  40  = 2,7 Vollzeitäquivalente.

Ob Sie bei dieser Berechnung die Azubis berücksichtigen wollen oder nicht, können Sie selbst entscheiden – um in die Förderungsstufe „bis 10 Beschäftigte“ zu fallen, ist das Weglassen ggfs. ratsam.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Die  Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind,

  • die Ihre Existenz bedrohen, weil  die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche  Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Maschinen und Leasingraten) in den nächsten drei Monaten nach Antragsstellung zu zahlen : Es muss ein Liquiditätsengpass vorliegen.
  • Diesen müssen Sie im Antragsformular durch die Gegenüberstellung der Summe der geschäftlichen Betriebsausgaben zum geschätzten Umsatz glaubhaft machen – Betrachtungszeitraum sind mindestens die kommenden 3 Monate nach Antragsstellung.
  • Einen Zuschuss kann nur beantragen, wer nicht bereits am 31.12.2019 betriebliche Schwierigkeiten hatte.
  • Was ist neu: In beiden Richtlinien soll die Abdeckung der Lebenshaltungskosten laut Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums nicht Bestandteil der Förderung sein. Diese dürfen im Gegensatz zu der heute auslaufenden Richtlinie also bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses nicht eingerechnet werden. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen – die Voraussetzungen hierfür wurden erleichtert.

Und was ist, wenn ich bereits den Landesschuss nach den bisherigen Bedingungen ausgezahlt bekommen habe?

Wenn Sie bereits eine Auszahlung der NBank im Rahmen der Niedersachsen Soforthilfe bekommen haben, können Sie zusätzlich jetzt den Bundeszuschuss beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen – Sie also ein Kleinbetrieb mit bis zu 10 Beschäftigten sind und auch unter Einrechnung des schon erhaltenen Geldes in einen Liquiditätsengpass sind.

Und was ist, wenn ich bis einschließlich 31.03. (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten habe?

Kein Antrag geht verloren! Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.

Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Und wenn ich bisher keinen Antrag gestellt habe?

Dann können Sie Ihren Antrag nach den neuen Bedingungen stellen. Anträge nach der bisherigen und gestern außer Kraft getretenen Richtlinie auf Niederschaden Soforthilfe Corona sind nicht mehr möglich.

Wie geht denn nun die Antragstellung? Wo bekomme ich das Antragsformular?

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/Bundesfoerderprogramm-Soforthilfen-f%C3%BCr-Kleine-Unternehmen/index-3.jsp

Wenn Sie den Link öffnen, gehen Sie auf „Bundesförderprogramm Soforthilfen“. Dann klicken Sie: „zum Antrag Niedersachsen Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“.

Dort finden Sie dann das Antragsformular (siehe auch Anlage) und die Kleinbeihilfenerklärung (siehe auch Anlage: mit dieser erklären Sie , ob Sie schon andere Coronahilfen erhalten haben, in der Regel dürfte das nicht der Fall sein – abgeben müssen Sie diese Erklärung aber in jedem Fall.)  Zudem finden Sie dort auch einen Leitfaden zum Ausfüllen ( siehe auch Anlage ) und eine Produktinformation ( siehe auch Anlage), in der die Voraussetzungen noch einmal erklärt sind.

Bitte beachten Sie:

Die Kleinbeihilfenerklärung ist jedem Antrag auf Zuschuss beizufügen  – unabhängig von der Betriebsgröße!!!

Speichern Sie die Kleinbeihilfenerklärung, wenn Sie die Formulare versenden ohne den Zusatz 11-49 Mitarbeiter ab – das führt zu Missverständnissen.

Der Text im Rundschreiben ist richtig und auch die NBank- Anleitung ist insoweit klar.

Wohin schicke ich den Antrag?

Der Antrag muss elektronisch am Rechner ausgefüllt sein und zusammen mit der Kleinbeihilfenerklärung und einer eingescannten Unterschrift auf einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)  als Mail an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden! Bitte beachten Sie : Anträge im Originalformat (pdf, am Rechner ausgefüllt, keine handschriftlich ausgefüllten Anträge.)

Achten Sie darauf, dass alle Anlagen dabei sind, da wegen des hohen Antragsaufkommens keine individuellen Nachfragen oder Unterlagennachreichungen besprochen werden können.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Soforthilfe für Niedersachsen finden Sie hier:

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Produkte/FAQs-Niedersachsen-Soforthilfe-Corona.9.50docx.pdf

Eine weitere Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise finden Sie hier:

https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkblätter/Merkblätter-Allgemein/Merkblatt-Hilfsangebote-für-Unternehmen-in-der-Coronakrise.pdf

Zusätzlich hat das Wirtschaftsministerium wichtige Informationen auf Ihrer Homepage bereitgestellt:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

Kurzarbeitergeld – KuG

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist zur Zeit im intensiven Kontakt mit dem Bundesarbeitsministerium, um auch den geringfügig Beschäftigten KuG zur Verfügung stellen zu können.

Die BA hat zudem erhebliche Erleichterungen für die Beantragung des KuG eingeleitet:

  • Es genügt, regelmäßig bei der Anzeige des Arbeitsausfalles eine Glaubhaftmachung der Ursachen mit Nachweisen in einfacher Form.
  • Der Antrag muss nur für den ersten Monat abgegeben werden.
  • In den Folgemonaten reicht die Einreichung von Kurzanträgen zusammen mit den Abrechnungslisten.
  • Die Abschlussprüfungen werden verschoben, bis die krisenhafte Situation beendet ist.

Diese und die übrigen Erleichterungen für den Bezug von KuG (10%-Regelung, keine Einbringung von negativen Arbeitszeitsalden, vollständige/teilweise Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung) sollen rückwirkend zum 01.03.2020 bereits greifen.

Im Internet finden Sie zum KuG weitere Informationen der BA: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Info Kurzarbeitergeld KUG

  • Hinweis Anzeige KuG muss in dem Monat erfolgen ab dem beantragt werden soll
  • Das entsprechende Formular findet man am schnellsten über Google: KUG 101 eingeben (geht natürlich auch über Arbeitsagentur.de)
  • Online ( mit Betriebsnummer) ausfüllen und dann an: osnabrueck.031-os@arbeitsagentur.de senden

Es gibt viele gute Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit zu dem Thema Kurzarbeit– dennoch stellen wir Ihnen hier eine To-Do Liste (Quelle: Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. , RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin) als roten Faden für die zunächst erforderliche Anzeige und die sich dann anschließende Beantragung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung:

Weitere nützliche Informationen der Handwerkskammer für Ostfriesland finden Sie auch unter diesem Link.

Instagram: Nutzen für das Handwerk?

Die 7 wichtigsten Fragen zur Nutzung von Instagram hat die Deutsche Handwerks Zeitung in einem aktuellen Beitrag beantwortet.

In dem Beitrag wird deutlich, dass dieser stark wachsende Social-Media-Kanal für viele Handwerker mittlerweile ein spannendes Werkzeug geworden ist. Auch wird der dafür erforderliche betriebliche Aufwand von den befragten Unternehmen als überschaubar beschrieben. Wichtig, da sind sich alle Ratgeber zum Thema einig, ist eine Planung der Inhalte, die veröffentlicht werden sollen.

Was Instagram so spannende macht für das Handwerk: es gibt immer etwas zu zeigen – vom gelungenen Bauprojekt über Meisterstücke oder Bilder vom abwechslungsreichen Alltag im Team. Besonders junge Menschen lassen sich darüber gut erreichen. Aus diesem Grund nutzen viele Unternehmen Instagram nicht nur für ihr Vertriebsmarketing sondern auch, um sich als guter Arbeitgeber und engagierter Ausbildungsbetrieb zu präsentieren.

Hier geht es um zum vollständigen Beitrag.

Gesundheit: Frühjahrsmüdigkeit

Fast jeder zweite Erwachsene erklärt, er sei von der Frühjahrsmüdigkeit betroffen. Doch was hat es damit auf sich?

In der wärmeren Jahreszeit erweitern sich die Blutgefäße, dadurch kommt es zu einem Absinken des Blutdrucks, welches manchmal sogar mit Schwindel einhergehen kann. Das Absinken des Blutdrucks kann sich dann in folgenden Symptomen widerspiegeln:

  • erhöhtes Schlafbedürfnis
  • Lustlosigkeit
  • Gereiztheit
  • Kreislaufprobleme

Da im Winter oft fett und süß gegessen wird, ist es nun umso wichtiger seinen Mineral-, Vitamin und Nährstoffspeicher wieder aufzufüllen. Die Ernährung sollte nun viel frisches Obst und Gemüse enthalten. Zudem sollten die ersten Sonnenstrahlen genutzt werden, um sich an der frischen Luft zu bewegen. Insbesondere Ausdauersport kann dabei helfen, die Schlafqualität zu verbessern.

Doch wie bekämpft man die Müdigkeit am Arbeitsplatz?

Stehen Sie immer mal wieder auf, öffnen Sie die Fenster, machen Sie gymnastische Übungen. Sie sind ohnehin den ganzen Tag draußen? Dann versuchen Sie es doch einmal mit Power-Napping. Ein 10–15 minütiges Nickerchen kann den Energiespeicher wieder auffüllen.