Nachfolge: Übergabe erfolgreich meistern

Das Netzwerk Unternehmensnachfolge veranstaltet am Donnerstag, 20. Februar 2020, von 16 bis ca. 20 Uhr, in THE HUB (Zukunft Emden) in Emden, den „Tag der Nachfolge“.
Die Familie und sich selbst absichern, das unternehmerische Lebenswerk sowie Arbeitsplätze erhalten – das sind wichtige Gründe für Unternehmer, um die eigene Nachfolge zu regeln.

„Das Thema Nachfolge sollte nicht aufgeschoben werden. Im Idealfall ist es von langer Hand geplant. Je besser der Wechsel in der Unternehmensführung vorbereitet wird, desto größer die Chance, dass er gelingt“, erklärte Helge Valentien, Leiter der Betriebsberatung der Handwerkskammer für Ostfriesland. Im Anschluss an zwei Fachvorträge zu den Themen „Wie mache ich meinen Betrieb fit für die Übergabe“ und „Wie finde ich einen Nachfolger“ werden zwei Best-Practice-Beispiele aus der Unternehmensübergabe vorgestellt. Während eines Get-togethers haben Teilnehmer die Möglichkeit, an Infoständen der Netzwerkpartner Erstgespräche zum Thema Unternehmensübergabe zu führen.

Ablauf:

  • Begrüßung, Vorstellung des Netzwerkes, Referenten: IHK, HWK, gerne auch andere Netzwerkpartner, 15 Minuten.
  • Vortrag 1: Wie mache ich meinen Betrieb fit für die Übergabe (Übergabefähigkeit und -würdigkeit), dieses Thema soll aus Bankensicht dargestellt werden, Referenten: zwei Bankenvertreter aus unterschiedlichen Häusern, 30 Minuten.
  • Vortrag 2: Wie finde ich einen Nachfolger (Nachfolgesituation, Suchstrategien, nexxt-change), Referenten: IHK, HWK, 45 Minuten.
  • Best Practice: Die etwas andere Nachfolge, Berichte von zwei Übernehmerinnen aus Handel und Handwerk, Unternehmerinnen angefragt, 45 Minuten.
  • Fragerunde an die Referenten und Unternehmerinnen, 30 Minuten.
  • Anschließend kleiner Imbiss und Möglichkeit zum Austausch

Das Netzwerk Unternehmensnachfolge ist ein Zusammenschluss in Ostfriesland aus Wirtschaftsförderern der ostfriesischen Landkreise und Städte, Wirtschaftsfördergesellschaften- und kreise, Banken und Sparkassen, Kreishandwerkerschaften sowie der Kammern.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind bis zum 14. Februar möglich. Bitte wenden Sie sich an Laura Wienekamp, Telefon 04941 1797-28, E-Mail l.wienekamp@hwk-aurich.de.

Quelle: Handwerkskammer für Ostfriesland

Vorsicht

Transparenzregister: Vorsicht vor Betrugsmails!

Derzeit werden Handwerksbetriebe massiv per Mail mit drastischen Hinweisen bedrängt, man habe sich kurzfristig im Transparenzregister einzutragen. Die offiziell anmutenden Mails beinhalten aber gefährliche Links. Daher gilt: Mail löschen und sich anderweitig informieren.

Wir haben Ihnen hier nochmal die offiziellen Infos zur Eintragung ins Transparenzregister vorbereitet:

Seit Oktober 2017 sind unter anderem juristische Personen des Privatrechts (GmbH, UG, KG, OHG) und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, sich in das Transparenzregister unter www.transparenzregister.de einzutragen. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) können tatsächlich hohe Bußgelder drohen. Verspätete Mitteilungen werden deutlich milder geahndet als eine nicht erfolgte Mitteilung. Nach dem Bußgeldkatalog des Bundesverwaltungsamtes verfünffacht sich das Bußgeld bei Nicht-Meldern ab dem 1. Januar 2020. Anscheinend haben sich daher einige wenig tugendhafte Organisationen zum Jahresstart vorgenommen, Handwerksbetriebe auf ihre Internetseiten zu locken und ggf. kostenpflichtige aber unnötige Services zu verkaufen.

Wir warnen davor ausdrücklich. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Kreishandwerkerschaft, Ihren Anwalt oder Ihren Steuerberater.

Tatsächlich besteht auch bei vollständigen im Handelsregister befindlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister, wenn die Angaben nicht elektronisch abrufbar sind. Daher lohnt sich schon, die eigenen Angaben zu prüfen.

Ihre GmbH wurde 2007 gegründet und verfügt nicht über eine elektronische Gesellschafterliste?

Bei GmbHs, die vor 2007 gegründet wurden, ist die Gesellschafterliste nicht elektronisch abrufbar. Deshalb müssen diese Unternehmen entweder die Gesellschafter im Handelsregister elektronisch veröffentlichen oder sich ins Transparenzregister eintragen, sofern natürliche Personen mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrollieren.

Auch für Kommanditgesellschaften besteht die Mitteilungspflicht.

Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie eingetragene Kaufleute (e. K.) oder sonstige Einzelunternehmen sind von der Mitteilungspflicht nicht betroffen.

Weitere Infos zu rechtlichen Fragen rund um das Transparenzregister finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes oder unter diesem Link des Baugewerbeverbandes.

Zukunft: Personalplanung richtig aufgestellt?

„Der „Check: Strategische Personalplanung“ stellt sicher, dass Sie Ihr Unternehmen auf zukünftige Anforderungen professionell vorbereiten und proaktiv reagieren können – insbesondere angesichts der kommenden demografischen Herausforderungen. Sie werden mit diesem Check Ihr Grundverständnis von personalpolitischen Vorgängen im Unternehmen auffrischen und zugleich analysieren können.  Hier wird ein möglicher Handlungsbedarf und Verbesserungspotenzial auf den ersten Blick sichtbar gemacht.“ Mit diesen Worten wirbt die „Initiative neue Qualität der Arbeit“, eine Einrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, für einen Online-Check, mit dem Unternehmen ihre Personalplanung auf den Prüfstand stellen können.

Hier geht es zum Personalplaner-Check.

Dokumenten-Service 2019/20

Mit dem „Dokumenten-Service 2019/20“ bieten wir unseren Innungsbetrieben einen umfassenden Informations- und Beratungsservice. Anhand einer vierstelligen Nummer können Sie Musterverträge, Musteranschreiben, Informationsblätter etc. aus den Bereichen

  • Personal und Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Öffentliche Förderprogramme
  • Unternehmensführung
  • Steuern
  • Privat

sofort und jederzeit per Mail oder Fax abrufen.

Mit diesem Service stellen wir Ihnen ein vielfältiges Angebot an Unterlagen zur Verfügung, die von Ihnen rund um die Uhr abgerufen werden können. Sie können sich selbstverständlich bei uns auch persönlich und detailliert zu jedem Thema beraten lassen und/oder die gewünschten Unterlagen über unsere Geschäftsstellen anfordern. Die Broschüre liegt ab sofort in unseren Verwaltungen in Leer und Wittmund für Sie aus. Auf Wunsch versenden wir diese auch gerne an Sie.

Nachfolge: Angebot der Handwerkskammer

Projekt „Nachfolge im Handwerk meistern!“

Annika Hörnschemeyer ist Nachfolgemoderatorin der Handwerkskammern für Ostfriesland, Oldenburg und Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Sie sensibilisiert und informiert einerseits Betriebe zum Thema „Unternehmensnachfolge“ und andererseits aktiviert und steigert sie nachhaltig durch gezielte Ansprache und Information das Potenzial an möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolger. 

Die Nachfolgemoderatorin ergänzt durch Erstansprache und Organisation von Veranstaltungen das Angebot der Betriebsberatung der Handwerkskammer für Ostfriesland, indem sie alle Serviceleistungen für eine optimale Planung und Begleitung vernetzt und die individuellen Fragestellungen an die richtigen Fachberater weiterleitet. Im Rahmen des Projekts wird außerdem ein besonderes Augenmerk auf die Ansprache möglicher Nachfolgerinnen und Nachfolger wie zum Beispiel Meisterschüler, Betriebswirte des Handwerks oder Techniker gelegt. Den potenziellen Übernehmern wird dabei geholfen, einen passenden Betrieb zu finden und sie werden bei der Bewältigung der Voraussetzungen und der Klärung der individuellen Fragen sowie der Finanzierung von der Betriebsberatung unterstützt.

Sprechen Sie uns gerne an, zusammen erstellen wir für Sie einen Fahrplan und behalten alle wichtigen Stationen im Überblick.

Annika Hörnschemeyer

Nachfolgemoderatorin für die Handwerkskammern für Ostfriesland, Oldenburg und Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Telefon 0541 6929-960
a.hoernschemeyer@hwk-osnabrueck.de

Helge Valentien

Leiter der Betriebsberatung

Telefon 04941 1797-54
h.valentien@hwk-aurich.de

Das Projekt „Nachfolge im Handwerk meistern!“ wird durch den Einsatz einer Nachfolgemoderatorin für die Handwerkskammern für Ostfriesland, Oldenburg und Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.  

Nachfolger: Firmen auf der Suche

Über 40 Prozent der Firmeninhaber sind laut KfW-Research älter als 55 Jahre. Bundesweit ziehen 66.200 Handwerksbetriebe bis Ende 2020 eine Nachfolge in Betracht. Jedoch habe erst jeder fünfte die Verhandlungen abgeschlossen. Zum Vergleich: im Gesamtmittelstand sei es gut jeder dritte. Weitere 25 Prozent der Handwerksunternehmer sind laut Studie der KfW derzeit in Verhandlungen für die Nachfolge. Heißt im Umkehrschluss: Über die Hälfte der Betriebe ist von der Nachfolge-Zielgeraden weit entfernt.

Interessant dabei ist, dass hiervon 54% eine Übergabe innerhalb der Familie und 42% sich einen externen Käufer wünschen. Nur rund jeder 4. Chef kann sich einen bisherigen Mitarbeiter als neuen Inhaber vorstellen. Bei den Kleinstbetrieben steigt derweil die Zahl der geplanten Betriebsstilllegungen.
Nach Einschätzung von KfW-Chefsvolkswirt Jörg Zeuner muss sich der deutsche Mittelstand auf erhebliche Strukturveränderungen einstellen, nicht zuletzt ist dies dem demografischen Wandel zuzuschreiben.

Wer seinen Betrieb abgeben möchte, muss strukturiert vorgehen und sich dabei die eigenen Anforderungen bewusst machen. Was sind Ihre Stärken und Schwächen und wie sieht demnach der passende Nachfolger aus? Wo können Sie den finden? Wer kann bei der Suche helfen? Dann beginnt die Suche. Wichtig: auf mehreren Kanälen.

  • Inserieren Sie Ihren Betrieb auf Unternehmensbörsen wie Nexxtchange.
  • Fragen Sie Ihr Team nach Kontakten, denn das hat ein Interesse am Erhalt seiner Arbeitsplätze.
  • Fragen Sie Lieferanten, Geschäftspartner und auch übernahmewillige Wettbewerber.
  • Nutzen Sie die Unterstützung Ihrer Kammer.
  • Machen Sie die Suche auf Ihrer Website und den sozialen Netzwerken öffentlich.

„Ohne geeignete Nachfolger an der Unternehmensspitze droht der Verlust von Know-how, Wertschöpfung und nicht zuletzt von Ausbildungs- und Arbeitskräften im Handwerk“, warnt der ZDH.

Nachfolge: Arten der Übertragung

Schrittweise Übertragung:

Während dieser Variante der Unternehmensnachfolge haben alle Beteiligten Zeit zu prüfen, ob die geplante Entscheidung für alle tragbar ist. Vor allem bei Einzelfirmen wie Handwerks-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Betrieben hat sich diese Vorgehensweise bewährt. Der Vorteil liegt darin, dass die Übergabe in einzelnen Schritten erfolgt: Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt, während der „Senior“ über einen gewissen Zeitraum hinweg noch die Kontrolle über das Unternehmen behält.

Nachfolge per Testament oder Erbvertrag:

Ein Erbvertrag oder Testament hat Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. Bei der sogenannten gewillkürten Erbfolge kann der Verstorbene grundsätzlich frei über den Inhalt seiner Verfügungen bestimmen. Auf diese Weise kann er beispielsweise das gesamte Unternehmen einem Erben zukommen lassen. Das Gesetz verbietet dabei natürlich sittenwidrige Verfügungen. Nahe Angehörige erhalten ein Pflichtteilsrecht. Mit Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen oder durch ein gemeinschaftliches Testament aller Gesellschafter oder einen Erbvertrag kann sich der Erblasser Grenzen seiner freien Verfügung gesetzt haben.

Schenkung:

Übergibt ein Inhaber oder eine Inhaberin zu Lebzeiten an einen seiner Erben ist dies wohl die Unternehmer-freundlichste und familienfreundlichste Lösung. So hat man frühzeitig die Weichen für die Nachfolge gestellt. Wichtig ist, dass im Schenkungsvertrag die Ansprüche anderer Erben geklärt werden.

Verkauf:

Hierbei wird zwischen drei verschiedenen Verkaufsarten unterschieden. Der Asset-Deal beschreibt den Kauf eines kompletten Unternehmens oder eines für sich geschlossenen Unternehmensteil (wie zum Beispiel eine Filiale). Dabei werden neben den gesamten Wirtschaftsgütern auch Forderungen und Verbindlichkeiten auf den neuen Inhaber übertragen. Der neue Inhaber kann frei über das Unternehmen verfügen.

Der Share-Deal beschreibt den Kauf von Geschäftsanteilen. Man nennt ihn daher auch Anteilskauf. Durch den Kauf wird der Käufer zum Beispiel Gesellschafter einer GmbH.

Die dritte Möglichkeit des Verkaufs ist das Management-Buy-Out beziehungsweise das Management-Buy-In.
Wenn das Management das Unternehmen erwirbt, wird dies als Management-Buy-Out (MBO) bezeichnet. Wird das Unternehmen von externen Führungskräften eines anderen Unternehmens übernommen, spricht man von Management-Buy-In (MBI).