Infoveranstaltung: „Chancen und Herausforderungen (GoBD) der Digitalisierung“

Was verlangt das Finanzamt genau von meinem Unternehmen mit Blick auf die GoBD? Wie sieht eine prüfungssichere Archivierung aus? Welche Anforderungen sind an E-Rechnungen zu stellen? Antworten zu diesen und vielen anderen Fragen soll eine Informationsveranstaltung am 17.02.20 in Hannover und am 31.03.20 in Osnabrück geben.

In einer konzertierten Aktion laden der Baugewerbeverband Niedersachsen, der Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen und der Landesverband Metall Niedersachsen/Bremen mit der Veranstaltung „Chancen und Herausforderungen (GoBD) der Digitalisierung“ ein. Dank freundlicher Unterstützung durch die DATEV eG liegt der Schwerpunkt dieser kostenfreien Veranstaltung auf den nachfolgenden Teilbereichen:

  • Was verlangt das Finanzamt genau von meinem Unternehmen mit Blick auf die GoBD?
  • Welche Auswirkungen haben die GoBD und wie können diese umgesetzt werden?
  • Wie wirken sich die Anforderungen der GoBD in einer Betriebsprüfung aus und warum ist eine Verfahrensdokumentation so wichtig?
  • Wie sieht eine prüfungssichere Archivierung der Daten aus und ist ein DMS für das eigene Unternehmen sinnvoll?
  • Welche Anforderungen an E-Rechnungen sind zu beachten? (Hintergrund: Umsetzung der EU-Richtlinie 444 mit den daraus resultierenden Anforderungen gegenüber der öffentlichen Hand)
  • Wie sieht eine digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater aus und welchen Mehr-wert bietet sie?

Die Informationsveranstaltung beginnen jeweils um 10 Uhr und enden gegen 13 Uhr und sind für Mitgliedsbetriebe der o.g. Verbände kostenfrei. Um eine verbindliche Anmeldung unter diesem Link aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen wird bis zum 15.01.2020 gebeten.

Obermeister Heiko de Vries gratuliert Herrn Gerhard Berghaus zum 50-jährigen Meisterjubiläum.

Bau: Innung Leer-Rheiderland traf sich

Auf der Herbst-Innungsversammlung am 18. November 2019 in Leer war das Betriebsrentenstärkungsgesetz Thema. Auch die aktuelle Situation der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund stand auf der Tagesordnung. Geehrt wurde Herr Gerhard Berghaus zum 50. Meisterjubiläum.

Obermeister Heiko de Vries konnte zur Herbst-Innungsversammlung im Hotel Lange in Leer viele Innnungsmitglieder begrüßen. Den Auftakt zur Veranstaltung bildete ein Impulsvortrag von Herrn Andreas Hempen (Signal Iduna) zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.

Geschäftsführer Thorsten Tooren berichtete über die aktuelle Situation der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, die sich seit dem 01. November 2019 im Insolvenzverfahren befindet. Der Insolvenzverwalter Dr. Alexander Naraschewski strebe eine Sanierung an. Die Innungen sind nicht Teil des Insolvenzvefahrens, verfügen über eigenes Vermögen und setzen ihre Arbeit fort. Dabei werden die Innungen weiterhin vom Team der Kreishandwerkerschaft betreut, die den Betrieb auch im Insolvenzverfahren fortsetze, so Tooren. (Hier ein Link zu dem entsprechenden Beitrag)

Zu einem besonderen Jubiläum durfte Obermeister de Vries gratulieren. Herr Gerhard Berghaus erhielt zum 50. Meisterjubiläum die Urkunde der Handwerksammer für Ostfriesland überreicht.

190619 Gruppe

Freisprechung: Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland

Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland spricht 12 Maurer frei

Traditionelle Freisprechung im Rathaussaal in Leer

Im historischen Festsaal des  Rathauses Leer fand am 19.06.2019 die Freisprechung der Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland statt.

Zwölf junge Handwerker erhielten im Rahmen einer Feierstunde ihre Gesellenbriefe. An der Freisprechung nahmen neben Vertretern der Ausbildungsbetriebe und der Handwerksorganisationen auch die Familien und Freunde der jungen Gesellen teil.

Der 1. Leeraner Stadtrat Detlef Holz, er vertrat die kurzfristig terminlich verhinderte Frau Bürgermeistern Kuhl,  folgte der Einladung als Ehrengast.  In seinem Grußwort verwies Herr Holz auf die lange und gute Tradition der Berufsbildung im Handwerk, die schon im Mittelalter dafür gesorgt habe, dass das Wissen und Können im Handwerk von Generation zu Generation nicht nur weitergegeben sondern auch weiterentwickelt wurde. In der Region, so Holz, ist das Handwerk heute eine leistungsstarke Branche, die von großer Bedeutung ist für Ostfriesland ist. Er gratulierte den Junggesellen zu ihrer bestandenen Prüfung und wünschte ihnen für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Die anschließende Festansprache übernahm Herr Heinz Feldmann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse LeerWittmund.

Auch Feldmann nahm Bezug auf die seit Jahrhunderten funktionierende Arbeit der Zünfte und Innungen, die mit dem Gesellen- und dem Meisterbrief schon sehr früh Qualitätsstandards geschaffen haben und dadurch die wirtschaftliche Entwicklung vorantrieben. Das Handwerk hat nichts an seiner Bedeutung verloren angesichts der großen Herausforderungen der heutigen Zeit, so Feldmann. Er nannte beispielhaft die Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Einklang mit Umwelt- und Klimaschutzauflagen als eine der Herausforderungen, die ohne das Wissen und Können gut ausgebildeter Fachkräfte im Handwerk nicht zu lösen sei. Auch Feldmann wünschte den jungen Handwerkern alles Gute für die Zukunft und verwies auf die zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten im Handwerk – unter anderem auch auf den Meisterbrief als nächstes Ziel.

„Ich spreche Euch frei von den Rechten und Pflichten der Lehre“, mit diesen traditionellen Worten , mit denen seit Jahrhunderten Auszubildende im Handwerk feierlich in den Gesellenstand gehoben werden, nahm Obermeister Heiko de Vries die Freisprechung vor und verband diese mit herzlichen Glückwünschen und der Aufforderung an die jungen Fachkräfte, sich auch in Zukunft beruflich weiterzuentwickeln.

Obermeister Heiko de Vries übergab, gemeinsam mit dem Lehrlingswart Harald Ramaker und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Heiko Oltmanns,  die Gesellenbriefe.

Einen besonderen Stellenwert bei der Freisprechungsfeier hat die Auszeichnung für die besten Prüfungsergebnisse. Diese Auszeichnung erhielt Mirco Meyer, der im Bauunternehmen Anton Gruben GmbH (Ostrhauderfehn) seine Ausbildung absolvierte.

Anschließend folgte eine launige Ansprache von Ulf Trump, Vertreter der Berufsschulen, der sich mit herzlichen Glückwünschen und freundlichen Appellen an deren Ehrgeiz  an die jungen Handwerker wandte.

Einen runden Abschluss fand die Veranstaltung mit dem Redebeitrag der ehemaligen Auszubildenden Tim Buschhaus und Mirco Meyer. Beide verbanden einen augenzwinkernden Rückblick auf ihre Ausbildungszeit mit dem Dank an ihre Familien, Freunde, Lehrer und Ausbilder für die Unterstützung während der Ausbildung.

Mit der Freisprechung geht für die jungen Fachkräfte der erste berufliche Abschnitt zu Ende – die berufliche Laufbahn fängt jedoch erst an.

BU Gruppenbild:

Im historischen Rathaussaal in Leer fand die Feierstunde der Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland statt. Gemeinsam mit den jungen Gesellen freuen sich über die erfolgreiche Ausbildung Heiko Oltmanns (Prüfer, 1. v.l.), Harald Ramakar (Prüfer, 2. v.l.), Carsten Bagger (Prüfer, 2.v.r.) und Obermeister Heiko de Vres (rechts)

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HINTERGRUND

In der Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland sind 48 Handwerksbetriebe organisiert. Ein ehrenamtlicher Vorstand unter dem Vorsitz des Obermeisters koordiniert die Arbeit in diesem Unternehmensnetzwerk, das auf der rechtlichen Basis der Handwerksordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig ist. Die Innung übernimmt wichtige gesellschaftliche Aufgaben in der Berufsausbildung und der Beratung von Verbrauchern und Betrieben. Die Mitgliedsbetriebe der Innung profitieren neben der effektiven Vernetzung untereinander von zahlreichen Vorteilen wie u.a. Einkaufskooperationen, kostenloser Rechtsberatung, günstigen Konditionen bei Versicherungs- und Finanzdienstleistungen sowie dem Markenauftritt der Innungsbetriebe als Qualitätsanbieter. Die Innung hat ihren Sitz in Leer und ist der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund angeschlossen. Diese ist die Interessenvertretung für das freiwillig organisierte Handwerk. 15 Innungen mit 499 Innungsbetrieben sind in der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund organisiert. Aufgabe der Kreishandwerkerschaft – als Dienstleister der Innungsbetriebe  – ist, den Handwerksunternehmen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen bei Themen wie u.a. Aus- und Weiterbildung, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Betriebswirtschaft sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Die Kreishandwerkerschaft nimmt die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes wahr.  Die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund betreibt Geschäftsstellen in Leer und in Wittmund sowie ein Bildungszentrum in Leer. Im Bildungszentrum werden verschiedene Projekte zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Berufsorientierung durchgeführt. Die Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bau: Umfrage zu Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen?

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen bittet die Mitgliedsunternehmen, sich an einer Umfrage zu dem Thema:“ Zu lange Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen“ zu beteiligen. Die Daten werden natürlich vertraulich behandelt.

Hintergrund der Umfrage ist, dass immer häufiger Beschwerden aufkommen, dass die öffentliche Hand bei Ihren Schlussrechungen eine Fälligkeitsfrist von 60 Tagen vereinbart. Rechtsanwalt Carsten Woll, Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht, weist darauf hin, dass bereits seit der VOB-Ausgabe 2012 eine 30-Tage-Frist als spätester Fälligkeitszeitpunkt für die Schlusszahlung im Bauvertrag vorzusehen ist. Nur in Ausnahmefällen verlängert sich dieser Zeitraum auf 60 Tage.

Bauhandwerk: Azubizahlen gestiegen

In Niedersachsen sind die Zahlen der Baulehrlinge gestiegen. Insgesamt 3162 Baulehrlinge wurden 2018 in 19 Bauberufen ausgebildet. (Gegenüber 2017: 3020 Auszubildende)

Die Steigerung lässt sich damit erklären, dass sich die vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen seit Jahren empfohlene, zweijährige Ausbildungen zum Ausbau-, Hochbau- oder zum Tiefbaufacharbeiter großer Beliebtheit erfreuen. Während es im Jahr 2017 noch 397 derartige Ausbildungsverhältnisse gab, waren es im Jahr 2018 schon 426. Das ist eine Steigerung von 7%. Zudem gab es eine deutliche Steigerung von ausländischen Baulehrlingen. 2018 gab es 298 ausländische Azubis im Bauhandwerk. Das sind 45 Prozent mehr als noch vor einem Jahr.

Die beliebtesten Bauberufe sind der Maurer (plus sechs Prozent) und der Fliesenleger (plus 14 Prozent).

Von den 1661 neu in der Lehrlingsrolle eingetragenen Ausbildungsverhältnisse hatten Ende 2018 637 Baulehrlinge einen Realschulabschluss (38 Prozent) und 263 Lehrlinge die Hochschulreife (16 Prozent) . Das sind 54 Prozent der neuen Baulehrlinge in Niedersachsen. Im Zimmererhandwerk liegt die Quote sogar bei 74 Prozent.

Vorsorge: Hautkrebs vorbeugen!

Einige sonnen bedingte Hautkrebserkrankungen sind seit Jahren als Berufskrankheit anerkannt. Wer häufig und über längere Zeit im Freien arbeitet, der ist mehr als andere gefährdet. Das gilt für Straßenbauarbeiter, Landwirte, Bauarbeiter, Weinbauern, Seeleute, Skilehrer, Wanderführer und viele andere Berufe gleichermaßen. Immer häufiger werden Hautkrebserkrankungen als berufsbedingt anerkannt.

Hautärzte fordern seit Jahren eine Pflichtuntersuchung. Um dieser zu entgehen haben sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft darauf geeinigt, dass den Mitarbeitern eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit angeboten wird.

Alle Mitarbeiter die zwischen April und September pro Tag mindestens eine Stunde zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, können die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.

Vereinbart wurde im Detail folgendes:

  • Vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit soll das Angebot ausgesprochen werden (soweit dies möglich ist)
  • Die Mitarbeiter müssen einmal pro Jahr an das Angebot erinnert werden – auch wenn Sie die Vorsorge bereits einmal abgelehnt haben.
  • Das Angebot kann durch ein Rundschreiben oder eine Information z.B. am schwarzen Brett erfolgen (hier geht es zum Musterschreiben)
  • Die Untersuchung können zugelassene Haus- und Fachärzte ebenso vornehmen wie Arbeits- bzw. Betriebsmediziner .
  • Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Die Betriebe, die dem ASD der BG BAU angeschlossen sind, haben keine Kosten zu tragen, wenn sie die Vorsorgeuntersuchung vom ASD ausführen lassen.
  • Der Arbeitnehmer kann die Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit durchführen lassen.

Sollte die Sozialpartnervereinbarung nicht umgesetzt werden, droht weiterhin die Einführung einer Pflichtvorsorgeuntersuchung. Diese würde ein Arbeitsverbot für alle betroffenen Mitarbeiter bedeuten, solange die entsprechende Untersuchung nicht durchgeführt ist.

Quelle:www.bvn.de / www.dhz.de / www.hautgesund-im-beruf.de Foto:Pixabay

Baulehrlinge: Mitteilungspflicht bei Nichtübernahme


Beabsichtigt ein Betrieb seinen Auszubildenden nach Abschluss seiner Berufsausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so muss der Betrieb dies spätestens vier Monate vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende schriftlich mitteilen.

Ist das vertragliche Ende der Ausbildung am 31. August 2019 so muss die Mitteilung bis spätestens 30. April 2019 vorliegen. Auf das tatsächliche Ende der Ausbildung (im Normalfall die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse) kommt es also nicht an.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat hierzu ein übersichtliches Merkblatt inklusive einer Mustermitteilung zur Verfügung gestellt. Der Download steht Ihnen hier zur Verfügung:

https://bvn.de/Mitgliederservice/Infoline/Arbeits-Tarif-Sozialrecht.php
Merkblatt zur Übernahme von Auszubildenden

Quelle: Die Baustelle Nr.02 Februar 2019

Personal: Mindestlohn im Baugewerbe steigt

Seit dem 01. März gilt für Beschäftigte im Baugewerbe eine höhere Lohnuntergrenze. Der neue Mindestlohn ist verpflichtend, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind.

Beschäftigte der Lohngruppe 1 müssen daher ab März 2019 mindestens 12,20€ pro Stunde verdienen – diese Regelung gilt sowohl in den alten, wie auch in den neuen Bundesländern.

In der Lohngruppe 2 ist der Mindestlohn anders geregelt. Hier gilt für Arbeitnehmer im Osten (Berlin) eine Lohnuntergrenze von 15,02 €, im Westen hingegen ein Mindestlohn von 15,20 €.

Quelle: Lesetipp: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

Internet: Breitbandausbau

Ein ambitioniertes Ziel hat sich das Land Niedersachsen gesetzt: Bis 2025 soll der Gigabit-Ausbau flächendeckend vollzogen sein. Dafür sollen bis zum Jahr 2021 1Mrd. Euro an Bundesmitteln für den Ausbau akquiriert werden. Mit den Investitionen erhofft man sich eine flächendeckende Wirkung, um eine digitale Spaltung des Landes entgegenzuwirken. Das Ziel ist es bis zum Jahr 2025 alle Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen vollständig zu Versorgen. Die Gewerbegebiete und die niedersächsischen Seehäfen sollen bereits 2021 gigabitfähig versorgt sein.

Die öffentliche Hand geht davon aus, dass bis zu 80 Prozent der Aufwendungen im Rahmen der Digitalisierung für den leitungsgebundenen Tiefbau bei der Kabelverlegung erforderlich sind. Von Auftragsgeberseiten werden neben langen Genehmigungszeiten auch die Preissteigerungen um bis zu 25 Prozent beklagt. Darüber hinaus werden die Ausbaukapazitäten der Strassen- und Tiefbauunternehmen als zu gering empfunden. Die Stabsstelle Digitalisierung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums möchte hierfür eine Informationsveranstaltung in Gehrden durchführen (konkretes Datum steht noch nicht fest) .

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen steht im engen Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium.

Unter dem Masterplan Digitalisierung finden Sie weitere Einzelheiten zu den Ausbauprojekten des jeweiligen Landkreises und der kreisfreien Städte.

Quelle: Bild Pixabay, Text: Baugewerbe Verband Niedersachsen