Einige sonnen bedingte Hautkrebserkrankungen sind seit Jahren als Berufskrankheit anerkannt. Wer häufig und über längere Zeit im Freien arbeitet, der ist mehr als andere gefährdet. Das gilt für Straßenbauarbeiter, Landwirte, Bauarbeiter, Weinbauern, Seeleute, Skilehrer, Wanderführer und viele andere Berufe gleichermaßen. Immer häufiger werden Hautkrebserkrankungen als berufsbedingt anerkannt.
Hautärzte fordern seit Jahren eine Pflichtuntersuchung. Um dieser zu entgehen haben sich die Sozialpartner der Bauwirtschaft darauf geeinigt, dass den Mitarbeitern eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit angeboten wird.
Alle Mitarbeiter die zwischen April und September pro Tag mindestens eine Stunde zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr dem Sonnenlicht ausgesetzt sind, können die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.
Vereinbart wurde im Detail folgendes:
- Vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit soll das Angebot ausgesprochen werden (soweit dies möglich ist)
- Die Mitarbeiter müssen einmal pro Jahr an das Angebot erinnert werden – auch wenn Sie die Vorsorge bereits einmal abgelehnt haben.
- Das Angebot kann durch ein Rundschreiben oder eine Information z.B. am schwarzen Brett erfolgen (hier geht es zum Musterschreiben)
- Die Untersuchung können zugelassene Haus- und Fachärzte ebenso vornehmen wie Arbeits- bzw. Betriebsmediziner .
- Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Die Betriebe, die dem ASD der BG BAU angeschlossen sind, haben keine Kosten zu tragen, wenn sie die Vorsorgeuntersuchung vom ASD ausführen lassen.
- Der Arbeitnehmer kann die Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit durchführen lassen.
Sollte die Sozialpartnervereinbarung nicht umgesetzt werden, droht weiterhin die Einführung einer Pflichtvorsorgeuntersuchung. Diese würde ein Arbeitsverbot für alle betroffenen Mitarbeiter bedeuten, solange die entsprechende Untersuchung nicht durchgeführt ist.
Quelle:www.bvn.de / www.dhz.de / www.hautgesund-im-beruf.de Foto:Pixabay