Gesundheit: Frühjahrsmüdigkeit

Fast jeder zweite Erwachsene erklärt, er sei von der Frühjahrsmüdigkeit betroffen. Doch was hat es damit auf sich?

In der wärmeren Jahreszeit erweitern sich die Blutgefäße, dadurch kommt es zu einem Absinken des Blutdrucks, welches manchmal sogar mit Schwindel einhergehen kann. Das Absinken des Blutdrucks kann sich dann in folgenden Symptomen widerspiegeln:

  • erhöhtes Schlafbedürfnis
  • Lustlosigkeit
  • Gereiztheit
  • Kreislaufprobleme

Da im Winter oft fett und süß gegessen wird, ist es nun umso wichtiger seinen Mineral-, Vitamin und Nährstoffspeicher wieder aufzufüllen. Die Ernährung sollte nun viel frisches Obst und Gemüse enthalten. Zudem sollten die ersten Sonnenstrahlen genutzt werden, um sich an der frischen Luft zu bewegen. Insbesondere Ausdauersport kann dabei helfen, die Schlafqualität zu verbessern.

Doch wie bekämpft man die Müdigkeit am Arbeitsplatz?

Stehen Sie immer mal wieder auf, öffnen Sie die Fenster, machen Sie gymnastische Übungen. Sie sind ohnehin den ganzen Tag draußen? Dann versuchen Sie es doch einmal mit Power-Napping. Ein 10–15 minütiges Nickerchen kann den Energiespeicher wieder auffüllen.


Vorteil des Online-Studiums: Unterricht am eigenen Schreibtisch verfolgen – Denise Utermöhlen zeigt, wie es geht. - Foto: HWK/W. Feldmann

Weiterbildung: Durchstarten im Virtuellen Klassenzimmer

Einloggen und loslegen: Denise Utermöhlen startet im virtuellen Klassenzimmer durch. Die Emderin peilt den Titel „Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung“ an.

Ostfriesland. Zugegeben! Es erfordert einiges an Disziplin und Ehrgeiz: „Wenn man aber wirklich dahinter steht, dann schafft man es auch“, erklärt Denise Utermöhlen. Die 32-jährige Emderin arbeitet als Assistentin der Geschäftsführung im Dachdeckermeisterbetrieb Dornieden Dach GmbH in Emden. Für die junge Frau ist das neue Fortbildungsstudium der Handwerkskammer für Ostfriesland zum/r Geprüften Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung (HwO) im Online-Studium ideal. „Ich habe keine langen Anfahrtswege, kann gleich nach der Arbeit einloggen und man wird nicht vom Geschnatter der anderen abgelenkt“, erzählt die gelernte Bauzeichnerin und Einzelhandelskauffrau.

Seit Oktober 2018 bietet das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Aurich diese Weiterbildung im sogenannten Blended Learning-Verfahren mit weiteren Handwerksorganisationen aus dem norddeutschen Raum an. Der Lehrgang ist eine Kombination aus virtuellem Unterricht über eine Internet-Plattform und regelmäßigen Präsenzphasen. Berufsbegleitend läuft er etwa über 18 Monate und richtet sich an angehende Fach- und Führungskräfte. „Uns ist es wichtig, dass die Teilnehmer Zusammenhänge erkennen und den Stoff nicht einfach nur gebetsmühlenartig auswendig lernen“, berichtet die Initiatorin Angela Mandel, Geschäftsführerin des BBZ. Die Absolventen sollen das Gelernte nutzen, um neue Impulse im Unternehmen zu setzen, marktgerechte Entscheidungen zu treffen und Mitarbeiter besser zu motivieren.

Ehrgeizig verfolgt Denise Utermöhlen ihr Ziel, im bundesweit agierenden Dachdeckerbetrieb aufzusteigen und sich gute Chancen für die Leitung der Verwaltung aufzubauen. Dafür legte sie bereits die Prüfung zur kaufmännischen Fachwirtin (HwO) inklusive des Ausbildereignungsscheins ab. „Mit dem Betriebswirt stehen mir dann alle Türen offen“, so die gebürtige Göttingerin. Zu Beginn des Studiums gab es eine Auftaktveranstaltung, bei der sich alle Teilnehmer und Dozenten kennenlernten. Etwa alle sechs Wochen stehen Treffen an. An diesen Tagen wird das Erlernte vertieft und durch Gruppenarbeiten und allgemeine Aufgaben gefestigt.

Das erste Modul „Unternehmensstrategie“ hat Denise Utermöhlen als Kursbeste abgelegt. Drei weitere folgen noch: Unternehmensführung, Personalmanagement und Innovationsmanagement. Abschließend steht eine Projektarbeit mit Präsentation und Fachgespräch an. Bis dahin loggt sich die junge Frau jeden Montag- und Mittwochabend ins Ilias-Lernsystem ein und trifft dort ihre Mitstudierenden und Dozenten.

Anfangs hätten einige ihrer Kommilitonen Hemmungen im Umgang mit der Technik gehabt, aber „es ist kein Hexenwerk. Nach kurzer Zeit ist das meiste ganz einfach und intuitiv“, erzählt Denise Utermöhlen. In Echtzeit wird unterrichtet. Mitschnitte sind nicht möglich. Via Mikrofon werden Wortbeiträge vom Dozenten beantwortet und im Chat mit den Mitstreitern kommuniziert. Laptop, Headset, Scanner und Drucker gehören zur Grundausstattung ihres Lernzimmers. „Zu Hause sind die Ablenkungsgefahren natürlich groß: Das Handy, die Familie oder der Fernseher. Wenn man aber am Ball bleibt und sich einen ungestörten Raum schafft, dann klappt es ganz gut“, schildert sie ihre Strategie.

Einen Infoabend für Interessierte bietet die Handwerkskammer am 11. Februar ab 18 Uhr an. Der Start für die nächste Fortbildung ist am 24. April 2020. Ansprechpartnerin ist Ramona Ripken, erreichbar unter Telefon 04941 1797-73 oder r.ripken@hwk-aurich.de. Nähere Kursinfos unter www.hwk-aurich.de/weiterbildung.

Bild: Vorteil des Online-Studiums: Unterricht am eigenen Schreibtisch verfolgen – Denise Utermöhlen zeigt, wie es geht. – Foto: HWK/W. Feldmann

Quelle/Foto: Handwerkskammer für Ostfriesland

Nachfolge: Übergabe erfolgreich meistern

Das Netzwerk Unternehmensnachfolge veranstaltet am Donnerstag, 20. Februar 2020, von 16 bis ca. 20 Uhr, in THE HUB (Zukunft Emden) in Emden, den „Tag der Nachfolge“.
Die Familie und sich selbst absichern, das unternehmerische Lebenswerk sowie Arbeitsplätze erhalten – das sind wichtige Gründe für Unternehmer, um die eigene Nachfolge zu regeln.

„Das Thema Nachfolge sollte nicht aufgeschoben werden. Im Idealfall ist es von langer Hand geplant. Je besser der Wechsel in der Unternehmensführung vorbereitet wird, desto größer die Chance, dass er gelingt“, erklärte Helge Valentien, Leiter der Betriebsberatung der Handwerkskammer für Ostfriesland. Im Anschluss an zwei Fachvorträge zu den Themen „Wie mache ich meinen Betrieb fit für die Übergabe“ und „Wie finde ich einen Nachfolger“ werden zwei Best-Practice-Beispiele aus der Unternehmensübergabe vorgestellt. Während eines Get-togethers haben Teilnehmer die Möglichkeit, an Infoständen der Netzwerkpartner Erstgespräche zum Thema Unternehmensübergabe zu führen.

Ablauf:

  • Begrüßung, Vorstellung des Netzwerkes, Referenten: IHK, HWK, gerne auch andere Netzwerkpartner, 15 Minuten.
  • Vortrag 1: Wie mache ich meinen Betrieb fit für die Übergabe (Übergabefähigkeit und -würdigkeit), dieses Thema soll aus Bankensicht dargestellt werden, Referenten: zwei Bankenvertreter aus unterschiedlichen Häusern, 30 Minuten.
  • Vortrag 2: Wie finde ich einen Nachfolger (Nachfolgesituation, Suchstrategien, nexxt-change), Referenten: IHK, HWK, 45 Minuten.
  • Best Practice: Die etwas andere Nachfolge, Berichte von zwei Übernehmerinnen aus Handel und Handwerk, Unternehmerinnen angefragt, 45 Minuten.
  • Fragerunde an die Referenten und Unternehmerinnen, 30 Minuten.
  • Anschließend kleiner Imbiss und Möglichkeit zum Austausch

Das Netzwerk Unternehmensnachfolge ist ein Zusammenschluss in Ostfriesland aus Wirtschaftsförderern der ostfriesischen Landkreise und Städte, Wirtschaftsfördergesellschaften- und kreise, Banken und Sparkassen, Kreishandwerkerschaften sowie der Kammern.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind bis zum 14. Februar möglich. Bitte wenden Sie sich an Laura Wienekamp, Telefon 04941 1797-28, E-Mail l.wienekamp@hwk-aurich.de.

Quelle: Handwerkskammer für Ostfriesland

Vorsicht

Transparenzregister: Vorsicht vor Betrugsmails!

Derzeit werden Handwerksbetriebe massiv per Mail mit drastischen Hinweisen bedrängt, man habe sich kurzfristig im Transparenzregister einzutragen. Die offiziell anmutenden Mails beinhalten aber gefährliche Links. Daher gilt: Mail löschen und sich anderweitig informieren.

Wir haben Ihnen hier nochmal die offiziellen Infos zur Eintragung ins Transparenzregister vorbereitet:

Seit Oktober 2017 sind unter anderem juristische Personen des Privatrechts (GmbH, UG, KG, OHG) und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, sich in das Transparenzregister unter www.transparenzregister.de einzutragen. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG) können tatsächlich hohe Bußgelder drohen. Verspätete Mitteilungen werden deutlich milder geahndet als eine nicht erfolgte Mitteilung. Nach dem Bußgeldkatalog des Bundesverwaltungsamtes verfünffacht sich das Bußgeld bei Nicht-Meldern ab dem 1. Januar 2020. Anscheinend haben sich daher einige wenig tugendhafte Organisationen zum Jahresstart vorgenommen, Handwerksbetriebe auf ihre Internetseiten zu locken und ggf. kostenpflichtige aber unnötige Services zu verkaufen.

Wir warnen davor ausdrücklich. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Kreishandwerkerschaft, Ihren Anwalt oder Ihren Steuerberater.

Tatsächlich besteht auch bei vollständigen im Handelsregister befindlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister, wenn die Angaben nicht elektronisch abrufbar sind. Daher lohnt sich schon, die eigenen Angaben zu prüfen.

Ihre GmbH wurde 2007 gegründet und verfügt nicht über eine elektronische Gesellschafterliste?

Bei GmbHs, die vor 2007 gegründet wurden, ist die Gesellschafterliste nicht elektronisch abrufbar. Deshalb müssen diese Unternehmen entweder die Gesellschafter im Handelsregister elektronisch veröffentlichen oder sich ins Transparenzregister eintragen, sofern natürliche Personen mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrollieren.

Auch für Kommanditgesellschaften besteht die Mitteilungspflicht.

Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie eingetragene Kaufleute (e. K.) oder sonstige Einzelunternehmen sind von der Mitteilungspflicht nicht betroffen.

Weitere Infos zu rechtlichen Fragen rund um das Transparenzregister finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes oder unter diesem Link des Baugewerbeverbandes.

In eigener Sache

Am 10.01.20 fand die erste Gläubigerversammlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.19 statt. Die Ergebnisse der Gläubigerversammlung stellen sich – kurz zusammengefasst – wie folgt dar:

  • Herr Dr. Alexander Naraschewski ist in seinem Amt als Insolvenzverwalter bestätigt worden.
  • Der Verwaltungsbetrieb bleibt aufrecht erhalten. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt worden, einen Insolvenzplan aufzustellen, der die Sanierung und den Fortbestand der Kreishandwerkerschaft zum Ziel hat.
  • Die Gläubigerversammlung hat Herrn Dr. Naraschewski bevollmächtigt, besonders bedeutsame Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwertung der Insolvenzmasse vorzunehmen.

Alle Beschlüsse sind von den Gläubigern einstimmig gefasst worden.
Damit bleibt die Kreishandwerkerschaft auf dem angekündigten Sanierungskurs und wird ihre Geschäfte wie gewohnt fortsetzen.

Die Innungen sind als rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Daher setzen die Innungen ihre Geschäftstätigkeiten ebenfalls wie gewohnt fort.

Berichtsheft APP im Friseurhandwerk

Friseure: Berichtsheft bequem über App führen

Für Auszubildende im Friseurhandwerk steht mit der Berichtsheft APP eine zeitgerechte und bequeme Lösung zur Verfügung. Sozusagen „Das Berichtsheft für die Hosentasche“.

Der Landesinnungsverband informiert über diese moderne Variante eines uralten Ausbildungsinstrumentes auf seiner Website. Die App ist sowohl auf Apple- als auch auf Android-Smartphones lauffähig. Ausbilder können die erstellten Berichte einsehen, prüfen und abzeichnen. Die Kosten werden pro Azubis mit einer günstigen Jahrespauschale berechnet. Auf der Website des Verbandes steht auch eine Demo-Verion zum Testen bereit. Wenn Sie den Einsatz dieser App planen, helfen wir gerne bei Fragen und der Abstimmung mit der Handwerkskammer weiter.

Seminar: Dürfen sich Arbeitnehmer alles erlauben?

Der Baugewerbeverband Niedersachsen lädt zum Seminar mit Arbeitsrechts-Experte Ulf Mosenthin rund um die Rechte und Pflichten von Mitarbeitern nach Cloppenburg ein.

Das Seminar richtet sich an Betriebsinhaber/innen, Mitarbeiter/innen der Personalabteilung und leitende Angestellte. Ziel ist die praxisbezogene Darstellung der wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Die Teilnehmer können auch im Vorfeld bereits konkrete Fragen einreichen, diese werden dann in die besprochenen Fallbeispiele eingebaut.

Zu den geplanten Themen zählen unter anderem …

… Arbeitsverweigerung
… unentschuldigtes Fehlen
… Pflichtverstöße
… Alkoholmissbrauch
… Straftaten
… Nebentätigkeiten u.v.m.

Weitere Infos zum Seminar und zur Anmeldung unter diesem Link.

Friseure: Einkaufsvorteile für Innungsmitglieder

Corporate Benefits – so heisst das exklusive Einkaufsportal für Innungsmitglieder mit attraktiven Rabatten von mehr als 700 Anbietern.

Für die Nutzung des Einkaufsportals ist eine einmalige Registrierung notwendig, die unter Nennung des Salonnamens und der EMail-Adresse per Mail bestellt werden kann unter h.steinATfriseurhandwerk.de

Das Angebot umfasst ein breites Sortiment – vom Fahrrad über Laptops bis hin zu Konzertkarten. Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.

Die Ausbildungsmessen von Chance: Azubi e. V.

Ausbildung: Ideale Messe für das Handwerk

Das Angebot von Chance: Azubi e. V. ist vor allem für Handwerksunternehmen interessant

Keine Werbegeschenke, ein kurze Dauer von nur zwei Stunden (17 bis 19 Uhr) und kleine Standgrößen – so ist das Konzept der gleichnamigen Ausbildungsmessen von Chance: Azubi e.V., die an 12 Orten im Nordwesten zweimal jährlich stattfinden. Dieses Konzept macht es vor allem kleinen und mittleren Unternehmen leicht, sich angemessen zu präsentieren und mit den Nachwuchskräften von morgen ins Gespräch zu kommen.

Gut besucht - die Messen von Chance: Azubi e.V.
Gut besucht – die Messen von Chance: Azubi e.V.

Thorsten Tooren, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund und ehrenamtlich für den gemeinnützigen Verein aktiv, ist Überzeugungstäter: „Die Messen können an einigen Orten bereits auf eine langjährige Tradition zurückblicken. Mittlerweile stehen an den Ständen Firmenvertreter, die als Schüler den ersten Kontakt mit ihrem heutigen Arbeitgeber auf der „Chance: Azubi“-Messe hatten.“ Der Verein entstand 2011 aus einer Initiative engagierter Ausbildungsbetriebe, die bereits seit 2004 unter dem Namen Messen angeboten haben. Von anfänglich 9 Betrieben ist der Verein auf rund 300 Mitgliedsfirmen gewachsen. Die Ausbildungsbetriebe stammen aus allen möglichen Branchen, vom Kleinstbetrieb bis zum Konzern.

Ehrenamtliche Koordinatoren aus der lokalen Wirtschaft kümmern sich um die Organisation und Netzwerkarbeit vor Ort. Ein ehrenamtlicher Vorstand leitet den Verein. Tooren ist Koordinator für den Standort Leer.

„Wir freuen uns, wenn sich vor allem die Handwerksbetriebe eine Ruck geben und mitmachen. Der Aufwand ist sehr überschaubar und rechnet sich auf jeden Fall.“, so Tooren. Das Handwerk sei häufig zu bescheiden, was seine Ausbildungsleistung angeht: „Viele Eltern haben völlig überholte Vorstellungen vom Alltag in den Handwerksbetrieben. Das kann nur das Handwerk selbst korrigieren, am besten im persönlichen Gespräch zwischen Meistern und Schülern.“ Mit 35.000 Mitarbeitern in 5.200 Betrieben sorge das Handwerk dafür, dass es im Alltag in Ostfriesland läuft. Umgesetzt werden dabei 3,5 Mrd. EUR, damit ist das Handwerk ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Region. Die persönliche Ausbildung durch Meisterinnen und Meister bürge für eine hohe Ausbildungsqualität.

Firma Natelberg ist regelmäßig bei den Meen von "Chance: Azubi" vertreten.
Firma Natelberg ist regelmäßig bei den Messen von „Chance: Azubi“ vertreten.

Beispiele aus dem Handwerk, die seit Jahren die Messen erfolgreich nutzen, sind u.a. Firma Natelberg Gebäudetechnik (Rhauderfehn), H.-D. Heuermann GmbH (Hesel), die Tischlerei Wilhelm Eden (Uplengen), die Fleischer-Innung Leer, die Friseur-Innung Leer-Wittmund und die Innung er Metallhandwerke Aurich-Leer-Wittmund.

In den nächsten Wochen bietet „Chance: Azubi“ in Ostfriesland seine Messen an folgenden Orten und Terminen an. Firmen können sich jetzt noch bei jeder der Messen anmelden.

Eine Anmeldung und weitere Information sind bei Chance: Azubi e.V. unter Tel. (0491) 79 69 98 20 oder per Mail an verwaltung@chance-azubi.de möglich.

Datum und Ort (jeweils immer 17 – 19 Uhr – Aufbau ab 16 Uhr)
14.01.20 – Werlte
22.01.20 – Aschendorf
06.02.20 – Leer
06.02.20 – Meppen
19.02.20 – Emden
20.02.20 – Papenburg
27.02.20 – Bad Zwischenahn


Termine und Infos zu Chance: Azubi

Fotos: Chance: Azubi e.V.

Urlaubsrecht: Das müssen Sie wissen

Die wichtigsten Einzelheiten zum Urlaub legt das Bundesurlaubsgesetz fest. Auch im Jugendarbeitsschutzgesetz oder für Behinderte in §125 des Sozialgesetzbuches IX finden sich hierzu Regelungen.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Praktikanten und Auszubildende.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr, also vier Wochen. Hierbei geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus. Daher ergibt sich bei weniger Arbeitstagen pro Woche folgende Umrechnung:

5-Tage-Woche

4-Tage-Woche

3-Tage-Woche

2-Tage-Woche

1-Tage-Woche

20 Arbeitstage Urlaub

16 Arbeitstage Urlaub

12 Arbeitstage Urlaub

8 Arbeitstage Urlaub

4 Arbeitstage Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Jugendliche richtet sich nach dem jeweiligen Alter. Wichtig ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres.

keine 16 Jahre alt

keine 17 Jahre alt

keine 18 Jahre alt

30 Werktage Urlaub

27 Werktage Urlaub

25 Werktage Urlaub

Grundsätzlich soll Berufsschülern der Urlaub in den Berufsschulferien gewährt werden.

Schwerbehinderte erhalten einen gesetzlichen Zusatzurlaub von einer Woche.

Jahresurlaub – schon zu Beginn des Jahres?

Bevor ein Arbeitnehmer erstmalig seinen vollen Jahresurlaub fordern kann, muss er ab Beginn des Arbeitsverhältnisses sechs Monate warten. Die weit verbreitete Meinung ein Urlaubsanspruch entstehe Monat für Monat, stimmt dagegen nicht. Es handelt sich um Jahresurlaub, somit könnte ein Mitarbeiter bereits im Januar seinen Urlaub vollständig nehmen.

Teilurlaub

  • Wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als sechs Monate besteht, wird der Jahresurlaub gezwölftelt. Für jeden vollen Beschäftigungsmonat erhält man 1/12 seines Jahresurlaubs.
  • Bei einem Vertragsbeginn von weniger als sechs Monaten im Einstiegsjahr, wird der Urlaub ebenfalls gezwölftelt.
  • Ebenfalls gezwölftelt wird der Jahresurlaub in dem Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Mitarbeiter in der ersten Jahreshälfte ausscheidet. Endet das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, hat der Mitarbeiter den vollen gesetzlichen Urlaub zu erhalten.

Erreichbarkeit während des Urlaubs

Urlaub dient dem Zweck der Erholung. Daher ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet dem Arbeitgeber eine Urlaubsadresse mitzuteilen. Auch E-Mails müssen nicht gelesen und Telefonanrufe nicht angenommen werden.

Urlaubsplanung

Grundsätzlich sollen Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Jedoch kann der Zeitpunkt vom Arbeitnehmer nicht einseitig festgelegt werden. Es müssen betriebliche Belange wie zum Beispiel Krankheit von Kollegen und auch soziale Gesichtspunkte (Eltern mit Schulferien gebundenen Kind) vorgehen. Generell gilt zudem: ist der Urlaub bereits genehmigt, darf dieser (auch bei Personalmangel) nicht mehr gestrichen werden.