In eigener Sache

Am 10.01.20 fand die erste Gläubigerversammlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.11.19 statt. Die Ergebnisse der Gläubigerversammlung stellen sich – kurz zusammengefasst – wie folgt dar:

  • Herr Dr. Alexander Naraschewski ist in seinem Amt als Insolvenzverwalter bestätigt worden.
  • Der Verwaltungsbetrieb bleibt aufrecht erhalten. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt worden, einen Insolvenzplan aufzustellen, der die Sanierung und den Fortbestand der Kreishandwerkerschaft zum Ziel hat.
  • Die Gläubigerversammlung hat Herrn Dr. Naraschewski bevollmächtigt, besonders bedeutsame Geschäfte im Zusammenhang mit der Verwertung der Insolvenzmasse vorzunehmen.

Alle Beschlüsse sind von den Gläubigern einstimmig gefasst worden.
Damit bleibt die Kreishandwerkerschaft auf dem angekündigten Sanierungskurs und wird ihre Geschäfte wie gewohnt fortsetzen.

Die Innungen sind als rechtlich eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Daher setzen die Innungen ihre Geschäftstätigkeiten ebenfalls wie gewohnt fort.

Kreishandwerkerschaft: Sanierung geplant

Auf der Obermeistertagung in Leer berichtete der vorläufige Insolvenzverwalter über aktuelle Entwicklungen.

Anlässlich der Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund am 23.10.19 in Leer informierte der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Naraschewski, die Vertreter der angeschlossenen Innungen über den Stand des Verfahrens. Es ist mit einer baldigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu rechnen.

Chance auf Sanierung

Nach Einschätzung des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht die Chance, die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund im Zuge eines Insolvenzplanverfahrens zu sanieren, indem die Insolvenzgründe beseitigt werden und die Kreishandwerkerschaft auf eine solide finanzielle Basis gestellt wird, um ihre Aufgaben auch zukünftig erfüllen zu können. Dazu werden in den nächsten Wochen Gespräche mit den Gläubigern und den weiteren Beteiligten geführt.

Innungen führen ihre Geschäfte weiter

Die in der Kreishandwerkerschaft organisierten Innungen sind rechtlich eigenständige Körperschaften, verfügen über eigenes Vermögen und führen ihre Geschäfte fort. Die Geschäftsbesorgung der Innungen durch die Kreishandwerkerschaft findet seit Anordnung der vorläufigen Verwaltung ebenfalls wie gewohnt weiter statt. Die Geschäftsstellen in Leer und Wittmund sind weiter in Betrieb.

Personelle Veränderung in Geschäftsführung

Vorstand, Geschäftsführer und vorläufiger Insolvenzverwalter informierten über eine personelle Veränderung in der Geschäftsführung. Thorsten Tooren, seit Oktober 2018 als Geschäftsführer tätig, wird sich auf eigenen Wunsch beruflich neu orientieren und die Kreishandwerkerschaft zum 01.02.2020 verlassen. Kreishandwerksmeister Jan Denkena dankte dem scheidenden Geschäftsführer für die geleistete Arbeit. Die Ursachen, die zum Insolvenzantrag geführt haben, seien, so Denkena, weit vor dessen Amtsantritt entstanden und Tooren habe konsequent und umsichtig die richtigen und notwendigen Entscheidungen getroffen, stets in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Daher bedauere man den Weggang und wünsche Herrn Tooren bei seiner neuen Aufgabe alles Gute und viel Erfolg. Herr Dr. Naraschewski schloss sich den Wünschen an und bedankte sich für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der vorläufigen Verwaltung. Er informierte darüber, dass Herr Tooren an den Gesprächen und Planungen zur Sanierung in den anstehenden Wochen bis zu seinem Ausscheiden weiter teilnehmen werde, um die Arbeiten aktiv zu begleiten. Über die Schritte zur Neubesetzung werde es, so Dr. Naraschewski, zu gegebener Zeit weitere Informationen geben.


HINTERGRUND

Die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Basis der Handwerksordnung. 15 Innungen mit 499 Innungsbetrieben sind in der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund organisiert. Die Innungen sind eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Basis der Handwerksordnung.

Aufgabe der Kreishandwerkerschaft – als zentraler Dienstleister der Innungen  – ist, die Geschäftsbesorgung der Innungen zu übernehmen und deren Mitgliedsbetrieben mit Rat und Tat zur Seite zu stehen bei Themen wie u.a. Aus- und Weiterbildung, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Betriebswirtschaft sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Die Kreishandwerkerschaft nimmt die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes wahr.  Die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund betreibt Geschäftsstellen in Leer und in Wittmund.

Am 14.08.19 hat die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund beim Amtsgericht Leer den Insolvenzantrag aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Am 01.11.2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.