Freisprechung: Maler sprechen Auszubildende frei

Im historischen Festsaal des  Rathauses Leer fand am 05. Juli 2019 die Freisprechung der Maler-, Glaser- und Lackierer-Innung Leer-Rheiderland-Wittmund  statt.

Acht Fahrzeuglackierer/-innen und 13 Maler- und Lackierer/-innen  erhielten ihre Gesellenbriefe. Mit Vertretern der Ausbildungsbetriebe und den Familien und Freunden der jungen Gesellen nahmen zahlreiche Gäste an der traditionellen Feierstunde teil.

Der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schachner, er vertrat die kurzfristig terminlich verhinderte Frau Bürgermeistern Kuhl,  folgte der Einladung als Ehrengast.  In seinem Grußwort wies Herr Schachner im Besonderen auf die Kunst, Tradition und der Langlebigkeit des Malerhandwerks hin. Diese Handwerkskunst könne man besonders gut hier im historischen Festsaal des Rathauses bewundern, so Schachner mit Verweis auf die aufwendige historische Decken- und Wandbemalung.

Die anschließende Festansprache übernahm Herr Alexander Nannen, Obermeister der Innung.

Er erklärte, dass die Trennung „Maler-und Lackierer/in“ und „Fahrzeuglackierer/in“ erst seit 2003 besteht. Vorher war dies ein Ausbildungsberuf, der unter dem Namen „Maler und Lackierer – Schwerpunkt Fahrzeuglackierer“ lief. Er selbst trägt noch diesen Berufstitel. Die Komplexität der beiden Berufe hat dafür gesorgt, dass man heute entweder den Beruf „Maler und Lackierer“, oder den des „Fahrzeuglackierers“ erlernen kann.

Er wies die Junggesellinnen und Junggesellen  darauf hin, sich stets auf ihre Talente zu konzentrieren. Weiterbildungsmöglichkeiten zum Restaurator oder auch zum Meister können direkt im Anschluss an die Ausbildung wahrgenommen werden und werden durch das Meister-Bafög unterstützt. Herr Nannen ermunterte die Junggesellinnen und Junggesellen sich bei offenen Fragen vertrauensvoll an ihn als Obermeister, als auch an seine Kolleginnen und Kollegen zu wenden.

„Ich spreche Euch frei von den Rechten und Pflichten der Lehre“, mit diesen traditionellen Worten , mit denen seit Jahrhunderten Auszubildende im Handwerk feierlich in den Gesellenstand gehoben werden, nahm Obermeister Alexander Nannen anschließend die Freisprechung vor und verband diese mit herzlichen Glückwünschen und der Aufforderung an die jungen Fachkräfte, sich auch in Zukunft beruflich weiterzuentwickeln.

ALLE Freizusprechenden Fahrzeuglackierer/innen

Name Vorname Ausbildungsbetrieb Ort
Frieden Wilko HIRO Automarkt, Emden Emden –
Hinte
Göttinger Daniel Autohaus Sat GmbH&Co.KG Leer
Janßen Mirco Helmuth Maile Emden
Jungclaussen Benjamin Automobil-Logistik-
Mosolf GmbH
Emden  
Körte René HIRO-Automarkt Aurich Aurich
Mavicicek Leyla Horst Mettjes
Maler-und
Lackierermeister
Hinte
Mentjes Eike Automobil-Logistik
Mosolf GmbH
Aurich
Spin Kimbaly Klinkenborg GmbH Bunde

Auszeichnung für gute Leistungen bei der Gesellenprüfung: Mavicicek, Leyla

Alle Freizusprechende Maler und Lackierer/innen

Name Vorname Ausbildungsbetrieb Ort
Ahmad Memo J.Bertus GmbH Jemgum-
Holtgaste
Dirksen Nicole Maler Brauer GmbH & Co.Kg Leer
Freesemann Christina Thomas Hoffmann Westoverledingen
Jasarevic Robert Maler Brauer
GmbH & Co.KG
Leer
Moor Michelle Detlef Siemoneit Saterland
Riemann Patrick Udo Hülsebus Leer-Loga
Swart Leon Michaelsen GmbH & Co. KG Rhauderfehn –—-
Westrhauderfehn
Zimmermann Finn Michael Hardes Westoverledingen


Freizusprechende Maler-und Lackierer aus der Winterprüfung 2018/19

Name Vorname Ausbildungsbetrieb Ort
Lindemann Kai Michaelsen GmbH & Co.KG Rhauderfehn
Westrhauderfehn
Van Santen Pascal J. Bertus GmbH Jemgum-Holtgaste
Schaa Kevin Klinkenborg GmbH Bunde
Zinn Janek Udo Hülsebus Leer-Loga
Skamral Mirko Michaelsen GmbH & Co. KG Rhauderfehn,
Westrhauderfehn

Ehrenamt: Freistellung von Mitarbeitern

Wie anerkannt ist das Ehrenamt? Wie häufig kommt so eine Freistellung tatsächlich vor? In Ostfriesland sind bekanntermaßen viele Feuerwehrleute im Handwerk tätig. Das Handwerk ist dort stark engagiert.

Der Regionalverband Weser-Ems der Johanniter sucht aktuell noch nach Unternehmen, die besonders hinter der Arbeit von ehrenamtlichen Einsatzkräften stehen. Wir freuen uns, wenn Sie sich als engagiertes Unternehmen dazu bei uns melden unter Tel. (0491) 9278412.
Wir stellen dann gerne den weiteren Kontakt her.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Nachfolgend haben wir Ihnen noch eine Reihe von Infos rund um das Thema Ehrenamt bereitgestellt.

Müssen Arbeitgeber Mitarbeiter während der Freistellung bezahlen?

Paragraf 616 BGB regelt, dass Arbeitnehmer weiter bezahlt werden müssen, wenn sie für nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne ihr Verschulden daran gehindert werden, zur Arbeit zu erscheinen. Er greift bei Ehrenämtern jedoch nur in zwei Fällen, da es für die meisten öffentlichen Ehrenämter spezielle Gesetze gibt:

  • bei ehrenamtlichen Richtern und Schöffen
  • bei Ehrenamtlichen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung, zum Beispiel im Verwaltungsrat der Krankenkassen.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter in diesen Fällen freistellen und ihren Lohn weiter bezahlen.

Was gilt eigentlich für welches Ehrenamt?

Die meisten öffentlichen Ehrenämter haben ebenfalls gesetzliche Regelungen, welche festlegen, für wie viele Tage im Jahr der Arbeitnehmer von seiner Arbeit freigestellt werden muss und ob er während der Freistellung weiterhin sein Gehalt bekommt. Es handelt sich bei diesen gesetzlichen Regelungen meistens um Landesgesetze, daher können kleine Abweichungen in den unterschiedlichen Bundesländern möglich sein.

Oft ist in den Gesetzen auch vorgesehen, dass der Arbeitgeber sich den Lohn erstatten lassen kann, den er ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern bezahlt hat.

Ehrenamtliche Mitarbeiter beim THW

Das THW-Gesetz regelt, dass Mitarbeiter im Katastrophenschutz-Einsatz für das THW, von ihren Arbeitgebern freigestellt werden müssen. Sie können die Freistellung nicht unter Verweis auf eigene betriebliche Interessen einseitig verweigern. Für Einsätze und Ausbildungsveranstaltungen müssen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt weiterzahlen.

Werden die Lohnkosten erstattet?

Wenn der Mitarbeiter mehr als zwei Stunden am Tag oder mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen ausfällt, dann bekommen Arbeitgeber das Arbeitsentgelt von der jeweiligen THW-Geschäftsstelle erstattet. Geregelt ist das in § 3 Abs 2 THW-Gesetz.

Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr

Mitarbeiter bei der freiwilligen Feuerwehr müssen Arbeitgeber bezahlt freistellen. Das ist in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer geregelt, denn Brandschutz ist Ländersache. Die Landesgesetze sehen vor, dass Feuerwehrleute sowohl für Ausbildungsveranstaltungen als auch für Einsätze bezahlt freigestellt werden müssen.

Werden die Lohnkosten erstattet?

Auf Antrag können sich Arbeitgeber die Kosten von der öffentlichen Hand nach Maßgabe der Landesgesetze erstatten lassen. Falls Feuerwehrleute sich bei einem Einsatz verletzen und arbeitsunfähig werden, können sich Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die Zeit, in der der Mitarbeiter ausfällt, ebenfalls erstatten lassen.

Mitglieder im Betriebsrat

Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist ebenfalls ein Ehrenamt. Das ist in Paragraf 37 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. „Betriebsratsmitglieder dürfen ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben und sie müssen dafür vom Arbeitgeber bezahlt werden“, so Klein.

Werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten erstattet?

Nein, die Kosten für Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitgeber allein.

Ehrenamtlich tätige Gemeinderatsmitglieder

Für Arbeitnehmer, die ehrenamtlich Mitglied im Gemeinderat sind oder andere öffentliche Mandate innehaben, regeln die Gemeindeordnungen, dass sie für Sitzungen vom Arbeitgeber freigestellt werden müssen. Das Gehalt müssen Arbeitgeber nicht weiterzahlen, denn die Ehrenamtler bekommen für ihren Verdienstausfall eine Entschädigung vom Staat.

Ehrenamtliche Kinder- und Jugendbetreuer

Mitarbeitern, die Kinder und Jugendliche betreuen, zum Beispiel auf Ferienfreizeiten, muss in den meisten Bundesländern unbezahlter Urlaub gewährt werden, wenn dem kein „zwingendes betriebliches Interesse“ entgegensteht. Geregelt ist das beispielsweise im niedersächsischen Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports.

Ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen ist in § 40 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Mitarbeiter müssen dafür freigestellt werden, nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ohne Kürzung des Arbeitsentgelts. Wenn die Freistellung unbezahlt ist, dann erhält der Mitarbeiter eine Entschädigung von der jeweiligen Kammer.

Freisprechung: Tischler sprechen Lehrlinge frei

Im historischen Rathaus in Leer wurden die frischgebackenen Gesellen nach alter Tradition vom Obermeister Wilhelm Eden freigesprochen.

Gemeinsam mit dem Lehrlingswart Rudolf Voskamp überreichte er die Gesellenbriefe.

Bruno Schachner (stv. Bürgermeister) gehörte ebenso wie Ausbildungsvertreter der Schulen und Betriebe, Familie, Freunde und der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland, Jörg Frerichs, zu den Gästen der Freisprechung.

Das ostfriesische Handwerk, so die einhellige Meinung, brauche engagierte Nachwuchskräfte – beste Voraussetzung für den beruflichen Erfolg der Junggesellen.

Damian Tinnemeyer wurde für seine guten Leistungen bei der Gesellenprüfung geehrt.

Fotos zur Veranstaltung finden Sie hier.

NameVornameBetrieb
Blume JanTischlerei Stammermann GmbH & Co.KG
BrauerFabianThomas Ukena GmbH
ter HarkMaikTischlermeister Johannes Baartz
LöbelFelixJütting GmbH & Co.KG
MeyerMarioTischlermeister Arno Frerichs
MüllerErikTischlermeister Stefan Heyen
MüllerMeikThomas Ukena GmbH
NazariMortazaWelp und Nordmann GmbH
PetersMarvinLeerhoff GmbH
SchröderLenaTischlermeister Thomas Olthoff
TinnemeyerDamianTischlermeister Frank Flügge
WeberThiloJütting GmbH & Co.KG
ArndtDennisHeino Meyer Möbelwerkstätten GmbH

Transparenzregister: Wichtig für GmbHs!

Ist Ihr Betrieb eine GmbH, OHG oder KG?  Meldepflicht für das Transparenzregister beachten!
Am 27. Juni 2017 ist ein neues Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Um das Verschleiern von (illegalen) Vermögenswerten zu verhindern, soll durch die Eintragung in einem elektronischen Transparenzregister Auskunft darüber erteilt werden, wer die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind. Insbesondere gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbH) und rechtsfähige Personengesellschaften (OHG, KG) sind verpflichtet, sich in das sogenannte Transparenzregister einzutragen.

Gilt das auch für GmbHs, deren Gesellschafter bereits im Handelsregister eingetragen sind?

Achtung: Ja, wenn es sich um ältere GmbHs handelt, deren Gesellschafterlisten noch nicht elektronisch abrufbar sind. Man ist zwar nicht zur Aktualisierung seiner Gesellschafterliste im Handelsregister verpflichtet, muss aber mangels elektronischer Abrufbarkeit der Listen im Transparenzregister den wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Das dürfte alle GmbHs betreffen, deren Eintragung vor 2007 lag und die seit 2007 ihre Gesellschafterliste nicht geändert haben.

Wenn hingegen die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) elektronisch abrufbar sind, muss man sich nicht zusätzlich ins Transparenzregister eintragen.

Was ist mit GbR, eingetragenen Kaufleuten oder sonstigen Einzelunternehmen?

Diese sind von der Mitteilungspflicht nicht betroffen.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Bei juristischen Personen oder sonstigen Vereinigungen ist jede natürliche Person wirtschaftlich Berechtigter, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Welche Angaben sind mitteilungspflichtig?

Folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten:

Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, der Wohnort, der Typ des wirtschaftlich Berechtigten (fiktiv oder tatsächlich) sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Sowohl nachträgliche Änderungen der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten als auch Hinweise darauf, dass der wirtschaftlich Berechtigte sich zwischenzeitlich (wieder) aus anderen Registern ergibt, sind mitteilungspflichtig.

Wie erfülle ich meine Pflichten?

Die wirtschaftliche Berechtigten müssen sich auf der Internetseite des Transparenzregisters eintragen: www.transparenzregister.de

Das Transparenzregister bietet eine kostenlose Servicenummer (0800-1234337), Mo–Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr- diese gibt aber nur Hinweise zum Ausfüllen – nicht zu der Frage, ob ein Unternehmen überhaupt eintragungspflichtig ist oder nicht.

Wo bekomme ich Hilfe?

Derzeit sind noch keine Bußgelder verhängt worden – auch wenn die Pflicht zur Meldung bereits seit dem 1.10.2017 besteht. Rechtlich sind Verstöße gegen die Transparenzplichten jedoch eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden – der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 EUR für unsere Klientel, bei schwerwiegenden Verstößen werden sogar Bußgelder bis zu einer Million aufgerufen – dies spricht dafür, die Pflicht ernst zu nehmen.

Quelle: RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.

Freisprechung: Fleischer-Innung Leer

Am Montag den 01. Juli 2019 wurden im „Ostfriesen-Hof“ in Leer die Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk (Fleischerei) und die Fleischer freigesprochen.

Obermeister Markus Leggedör erklärte in seiner Ansprache, dass das Fleischer- bzw. Metzgerhandwerk besonders in Städten bzw. Großstädten mittlerweile wieder als „cool“ angesehen wird und dass die Junggesellinnen und Junggesellen stolz auf den erlernten Beruf sein können. Leggedör ermunterte die Freizusprechenden, ihren Beruf stolz und mit breiter Brust auszuüben.

Festredner Gerold Lienemann, Schulleiter BBS 1 Leer, erklärte in seiner Rede: „Erst Lehre dann Karriere!“ Die jungen Gesellinnen und Gesellen sollten sich stets weiterbilden.

Eine Auszeichnung der Handwerksammer für Ostfriesland für vorbildliche Leistungen in der Abschlussprüfung zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (Fleischerei) ging an Merle von Rötel aus dem Ausbildungsbetrieb Fleischermeister Markus Leggedör in Weener.

Wir gratulieren den „Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk-Fleischerei“:

Freizusprechende/rAusbildungsbetrieb
Laura HindersMulti Markt Hero Brahms KG, Leer
Merle von RötelFleischermeister Markus Leggedör, Weener
Rebecca SchönhöferNaturschlachterei Lay, Moormerland-Veenhusen
Jane WattjesFleischermeister Frank Dirksen, Wiesmoor

Wir gratulieren den Fleischern:

Freizusprechende/rAusbildungsbetrieb
Sören HaanFleischerei Diedrich Eckhoff,
Inh. Hermann Eckhoff e.K.,
Moormerland-Jheringsfehn
Markus TscherbatkoFleischerei & Grillstation Kröger GmbH, Bunde
Paul WehlNaturschlachterei Lay, Moormerland-Veenhusen

Freisprechung: Dachdecker-Innung für Ostfriesland

In einem festlichen Rahmen wurden am 28. Juni 2019 in der Gaststätte „Blauer Fasan“ in Wiesmoor 12 Junggesellen nach bestandener Gesellenprüfung freigesprochen.

Die Anwesenden wurden durch den stellvertretenden Obermeister der Dachdecker-Innung für Ostfriesland, Dachdeckermeister Dennis Cramer, begrüßt. Oberstudiendirektor Ulrich Wiegers, Schulleiter BBS II Emden, hielt eine bewegende Festansprache, in der zum Ausdruck kam, dass für die Junggesellen das Lernen und Weiterbilden noch nicht am Ende ist.

Die Freisprechung mit Übergabe der Gesellenbriefe wurde von Lehrlingswart Lothar Heuermann, Oberstudienrat Heiko Bojunga und dem stellvertretenden Obermeister Dennis Cramer durchgeführt.

Eine Auszeichnung der Dachdecker-Innung für Ostfriesland für gute Leistungen erhielt Michael Ihben von der Firma Wiggers und Teubner GmbH, Aurich.

In einer interessanten und amüsanten Ansprache wurden die Junggesellen von Oberstudienrat Heiko Bojunga von der Berufsschule verabschiedet.

Das Schlusswort wurde von Dennis Cramer gehalten und beendete diese festliche Veranstaltung.

Wir gratulieren den Junggesellen:

Freizusprechende/rAusbildungsbetrieb
Michael IhbenWiggers und Teubner GmbH,
Aurich-Wallinghausen
Marco AbelsRainer van Grieken, Emden
Felix GoßlingSchult & Berends GmbH, Bunde
Robin KirschH.-D. Heuermann GmbH, Hesel
Marco KulmegiesRainer van Grieken, Emden
Nils LettauGeorg Ahrends GmbH & Co.KG, Norden
Frederik MühlfriedAlexander Perc, Aurich
Leon StriekWiggers und Teubner GmbH.
Aurich Wallunghausen
Jan Robert TrettinUwe Gasch Dachdeckermeister, Leer
Jens WeberABV GmbH, Aurich
Tamme WilkenPeter Janssen Dachdeckermeister, Holtland
Kai DiekenaGeorg Ahrends GmbH & Co.KG, Norden

190628 Freisprechung Raumausstatter

Freisprechung: Raumausstatter- und Sattler-Innung für Ostfriesland

Am Freitag, den 28. Juni 2019, fand an den Berufsbildenden Schulen II in Leer die Freisprechungsfeier für die Raumausstatter-und Sattler-Innung für Ostfriesland statt.

Über Tag legten die Auszubildenden Ihre Prüfung ab. Die Gesellenstücke wurden gleich im Anschluss bewertet und nach der Freisprechung zur Besichtigung freigegeben.

Obermeisterin Maike Rutkat eröffnete die Freisprechung.

Der Raumausstattermeister und Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Jörn Tjarks, bedankte sich bei den Junggesellinnen, deren Freunde und Familien sowie den Ausbildern und Berufschullehrer für die Unterstützung.

Heiner Heijen, stellvertretender Kreishandwerksmeister, hob in seinen Begrüßungsworten die wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks hervor und ermutigte die Junggesellinnen, in ihrer Weiterbildung nicht nachzulassen.

Dass die Kunden ihren Raumausstattern vertrauen und die Ausbildung sowie der Meistertitel Qualität und Sicherheit bieten, betonte Thorsten Tooren, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, in seiner Ansprache. Herr Tooren sprach sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht aus. Nicht zuletzt, da die Zahl der Auszubildenden in Ostfriesland gleich geblieben ist, sich die Anzahl der Raumausstatterbetriebe jedoch verfünffacht hat. Dies liege zum großen Teil daran, dass viele Solo-Selbstständige ohne Meistertitel unterwegs seien und daher auch nicht ausbilden.

Damit leisten allein die Meisterbetriebe die gesellschaftliche Aufgabe, den Fachkräftenachwuchs auszubilden. Tooren ermunterte die Junggesellen, stolz zu sein auf ihr Handwerk und dem Handwerk auch weiterhin treu zu bleiben.

Nach der traditionellen Freisprechung durch den Prüfungsauschussvorsitzenden Jörn Tjarks bedankten sich die Junggesellen bei ihrer Berufsschullehrerin Frau Gößling-Bohlen mit einem Blumenstrauß.

Wir gratulieren den Junggesellinnen:

AuszubildendeBetrieb
Esther ReuterSeitz GmbH, Raummanufaktur, Leer
Julia NeeMöbel Schröder, Westoverledingen
Deborah HeeseHammer Fachmärkte, Emden

Treffen: Neue Obermeister der Elektro-Innung trafen sich

Alle die in diesem Jahr neu gewählten Obermeister der Elektro-Innungen in Niedersachsen trafen sich zu einem ersten kennenlernen in Verden.

Gemeinsam sprachen sie mit dem Landesinnungsmeister und dem Landesinnungsverband-Geschäftsführers über Themen wie die Struktur der Verbandsorganisation, um Dienstleistungen und Aufgaben und um die aktuellen Projekte.

Auch Obermeister Uwe Janßen aus der Elektro-Innung Kreis Wittmund nahm als neugewählter Obermeister an diesem Treffen teil.

BU: v.l.n.r.: Heiko Ensink (Bentheim), Knut Schardt (Burgdorf), Thomas von Wrangel (LIV-Geschäftsführer), Olaf Roitsch (Stade), Karsten Krügener (Landesinnungsmeister), Uwe Janßen (Wittmund) und Heiko Weiglein (Nienburg)

Dokumenten-Service 2019/20

Mit dem „Dokumenten-Service 2019/20“ bieten wir unseren Innungsbetrieben einen umfassenden Informations- und Beratungsservice. Anhand einer vierstelligen Nummer können Sie Musterverträge, Musteranschreiben, Informationsblätter etc. aus den Bereichen

  • Personal und Arbeitsrecht
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