Raumausstatter: Hurra – der Meister kommt!

Die Bundesregierung will in einem Dutzend Handwerksberufen die Meisterpflicht wiedereinführen. Dies teilten Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol am 09.09.19 in Berlin nach einem Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit. Es geht um zwölf Gewerke, darunter Fliesenleger, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Orgelbauer – und Raumausstatter!

Der Meisterbrief im Raumausstatterhandwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung. Mit dieser Kernaussage beginnt die Stellungnahme des Zentralverbandes Raum und Ausstattung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht. Das ist auch die Meinung der Raumausstatter- und Sattler-Innung für Ostfriesland.

Die Raumausstatter- und Sattler-Innung für Ostfriesland freut sich über die Wiedereinführung der Meisterpflicht!

Die Gründe liegen auf der Hand. Wie negativ sich der Wegfall der Meisterpflicht auf die Berufausbildung ausgewirkt hat, ist eindeutig meßbar. Mit dem Wegfall der Meisterpflicht durch die Novelle der Handwerksordnung von 2004 hat sich zwar die Anzahl der Raumausstatterbetriebe stark erhöht – in Ostfriesland von 41 Betrieben im Jahre 2003 auf 236 Betriebe im Jahre 2019, gleichzeitig stagniert aber die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse seit 2003 bei einem Jahresdurchschnitt von 10 Auszubildenden. Auch auf Bundesebene ist der Effekt deutlich meßbar. Während 2003 bundesweit 8.743 Betriebe eingetragen waren, sind es 2017 insgesamt 28.672 Betriebe. Die Ausbildungszahlen sind hingegen regelrecht eingebrochen von 3.396 Auszubildenden (2003) auf 1.806 Auszubildende (2017).

Die Ausbildungsbereitschaft der neu hinzugekommenen Unternehmen (meist keine Meisterbetriebe!) ist demnach praktisch nicht vorhanden.

Grund war häufig die geringe Betriebsgröße – nicht selten sind es Solo-Selbstständige, die aufgrund der fehlenden Meisterpflicht einen Raumausstattungsbetrieb führen konnten und selbst nicht in die kostenintensive Ausbildung des Fachkräftenachwuches investieren wollten.

Verbraucherschutz ernstnehmen

Und auch im Sinne eines funktionierenden Verbraucherschutzes ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht wichtiger, als mancher Laie vielleicht vermuten mag. So kann es bspw. durch den unsachgemäßen Einbau von Sonnenschutz-Einrichtungen, Markisen, Wand-, Decken- und Bodenflächen oder Raumdekorationen durchaus zu ernsten Gefährdungen kommen. Vorschriften zur Kindersicherheit bei Schnüren sind ebenso zu beachten wie Brandschutzauflagen (z. B. bei Arbeiten in Kindergärten und anderen öffentlichen Räumen). Fehlendes Wissen im Umgang mit Kleb-, Farb- oder sonstigen Gefahrstoffen führt zu erheblichen gesundheitlichen Risiken für Mitarbeiter und Verbraucher. Das Erkennen von gefährlichen Stoffen (z.B. Asbest) gehört ebenso zwingend zum Fachwissen eines ausgebildeten Raumausstatters und ist unabdingbar, um Gefahren für Mitarbeiter und Kunden zu vermeiden. Die sogenannte Gefahrgeneigtheit – ein wichtiger Grund für die Meister- und Zulassungspflicht – ist daher auch bei diesem Gewerk eindeutig vorhanden.

In Zukunft kann sich nicht mehr jedermann ohne Nachweis einer entsprechenden Qualifikation als Raumausstatter selbstständig machen.

Im Sinne eines konsequenten Verbraucherschutzes, einer verantwortungsvollen Aus- und Weiterbildung und eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums im Handwerk forderte auch die Raumausstatter- und Sattler-Innung für Ostfriesland gemeinsam mit den Landes- und Bundesverbänden das „Ja zum Meister“ und damit die Rückführung in die Anlage A der Handwerksordnung. Dank der Unterstützung vieler Verbände, Unternehmen und zahlreicher Politiker aus der Region kehrt die Meisterpflicht nun zurück.