Arbeitsunfall: Versicherungsschutz für Praktikanten und Ferienjobber

Ferienjobs und Praktika sind bei jungen Menschen wieder deutlich beliebter. Bietet dieses doch die Möglichkeit in unterschiedliche Bereiche des Berufslebens zu schauen. Auch die Unternehmen profitieren davon, so können Sie potenzielle neue Mitarbeiter gut kennenlernen. Doch ein Risiko gibt es: Gerade junge Menschen sind besonders häufig Opfer von Arbeitsunfällen. Wie sind Sie abgesichert? Und was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Versicherungsschutz

Abgesichert für solche Fälle sind die Berufsanfänger über die gesetzliche Unfallversicherung, wie auch ihre anderen Angestellten. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig von Dauer und Verdienst während der Zeit des Praktikums bzw. des Ferienjobs.

Unfallversicherungsbeitrag

Ob für unentgeltliche Praktikanten ein Beitrag zu leisten ist, entscheidet ihr Unfallversicherungsträger. Der Beitrag für Ferienjobs und bezahlte Praktika richtet sich wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen nach der Höhe des gezahlten Entgelts. Sie melden die Ferienjobs und entgeltlichen Praktika automatisch über die Lohnsumme, die sie am Ende des Jahres dem Unfallversicherungsträger mitteilen. Zusätzlich müssen Sie Ihre Ferienjobber und Praktikanten über das DEÜV-Verfahren anmelden.

Schulpraktikum

Schüler werden im Laufe der Zeit ein Schulpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum ist Teil der schulischen Ausbildung und daher über die Schüler-Unfallversicherung versichert.

Praktika von Studenten

Unabhängig davon, ob ein Student ein freiwilliges oder ein Praktikum welches die Studienordnung vorschreibt absolviert, sie sind grundsätzlich über den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger versichert.

Diplom- und Doktorarbeit

Studenten, die in Ihrem Unternehmen ihre Diplom- oder Doktorarbeit schreiben sind im Eigeninteresse tätig und daher nicht unfallversichert; es sei denn, die Arbeit wird im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses oder einer entsprechenden Tätigkeit geschrieben.

Steuern: sparen bei der Wohnraumvermietung an die Familie

Private Immobilienvermietung im Familienkreis sind eine interessante Option um Steuern zu sparen. Die Verwandtschaft zahlt weniger Miete als der ortsübliche Vergleich und der Unternehmer kann im Idealfall alle Kosten, etwa für Instandhaltung und Reparaturen als Werbungskosten geltend machen.

Die verbilligte Vermietung sollte jedoch gründlich geplant und durchgeführt werden. Fällt der Preisnachlass zu groß aus, gerät schnell die steuerliche Anerkennung in Gefahr. Beträgt das Mietentgelt weniger als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, erkennt das Finanzamt die Immobilienaufwendungen nicht mehr zu 100% als Werbungskosten an.

Doch wo findet man die ortsüblichen Mieten? Das Mietniveau lässt sich dem örtlichen Mietspiegel entnehmen. In den meisten Fällen ist dieser über den Bürgerservice der Städte und Gemeinden erhältlich.

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Februar 2018 bezieht sich der Mietspiegel aber grundsätzlich nur auf unmöblierte Wohnungen. Demnach ist bei der Vermietung von teil- oder vollmöblierten Wohnungen grundsätzliche ein Möblierungszuschlag anzusetzen. Zuschläge für Einrichtungsgegenstände wie Küche, Trockner etc. sind dann getrennt auszuweisen. Zur Ermittlung des Möblisierungszuschlags lassen sich Immobilienportale oder Hochrechnungen alter Mietspiegel heranziehen. Je großzügiger eine Wohnung möbliert ist, desto wichtiger ist eine gewissenhafte Kalkulation. Der Möblierungszuschlag darf nur dann entfallen, wenn kein marktüblicher Gebrauchswert zu ermitteln ist, weil die Möbel evtl. schon sehr alt sind. Ist dem Finanzamt der ermittelte Aufschlag nicht hoch genug, dann fällt die Miete im Vergleich zu den ortsüblichen niedriger aus, als angenommen. Somit rutscht die Gesamtmiete schnell unter die 66 % – Grenze.

Wer gehört eigentlich zu den Familienangehörigen an die Vermietet werden kann?

  • Ehegatten
  • Verlobte
  • Eltern
  • Geschwister der Eltern
  • Geschwister
  • Kinder der Geschwister
  • Ehegatten / Lebenspartner der Geschwister
  • Geschwister der Ehegatten / Lebenspartner
  • Pflegeeltern und Pflegekinder

Und so wird ein Mietvertrag mit Familienangehörigen steuerlich anerkannt:

Das oberste Gebot ist ein Vertragswerk im Form eines Mietvertrags, der wie unter Fremden üblich gestaltet und gelebt wird:

  1. Der Wohnraum wird so überlassen, wie vertraglich vereinbart (Größe, Ausstattung, Zustand).
  2. Der Mieter zahlt die Miete nachweislich regelmäßig, pünktlich und vollständig.
  3. Die Nebenkosten werden monatlich per Vorauszahlung abgerechnet.
  4. Die Nebenkostenabrechnung muss jährlich erstellt und Nachzahlungen oder Guthaben tatsächlich ausgezahlt werden.
  5. Die Zahlungen erfolgen Nachweisbar durch Überweisung.
  6. Der Vermieter mahnt bei ausbleibender Mietzahlung schriftlich.
  7. Der Mieter nutzt den Wohnraum nicht zusammen mit dem Vermieter.
  8. Der Mietvertrag muss zivilrechtlich wirksam sein und sollte aus Beweisgründen zwischen den Vertragsparteien schriftlich geschlossen werden.

Quelle:Handwerk Magazin, 02/2019

Weiterbildung: Keine Sperrzeit für Meisterschüler!

Der Fall:

Ein Brauer plante eine Weiterbildung zum Brauereimeister. Um diese absovieren zu können kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31.August.2017. Die Meisterschule begann jedoch erst am 11. September 2017.

Den daraufhin gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld lehnte die Arbeitsagentur ab. Dies wurde damit begründet, dass eine zwölfwöchige Speerzeit gelte, weil der Mann durch die Kündigung die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt habe. Der Brauer klagte hiergegen. Er argumentierte das er nach seiner Weiterbildung gute Aussichten habe als Brauereimeister tätig zu sein. Sein Gehalt werde dann deutlich höher sein; wegen der höheren Sozialversicherungsbeiträge profitiere davon auch die Sozialversicherung.

Das Urteil :

Das Sozialgericht hat das Arbeitsamt verurteilt, dem Brauer für die Zeit vom 01.09.2017 – 09.09.2017 Arbeitslosengeld zu zahlen. Begründet wurde dies damit, dass ein Arbeitnehmer, der seine Beschäftigung aufgebe, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, sich auf einen wichtigen Grund berufen kann. Voraussetzung sei, dass die Fortbildung nicht berufsbegleitend in Teilzeit stattfinden kann. Außerdem müsse ein Arbeitnehmer seinen Job zum letztmöglichen Zeitpunkt kündigen, um die Arbeitslosigkeit kurz zu halten. Dies alles hatte der Kläger erfüllt.

Nach dem Beginn der Weiterbildung stehe dem Brauer jedoch keine Arbeitslosengeld mehr zu. Denn neben der Vollzeit-Weiterbildung ist es ihm nicht möglich, werktags eine mindestens 15-stündige Beschäftigung auszuüben. Daher stehe er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung und dies sei aber Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Urteil: Sozialgericht Karlsruhe, 20. November 2017. Az. S5 AL 2937/17

Quelle: www.handwerksblatt.de

Ausgezeichnet: Auszubildende aus dem Fleischerhandwerk erreichen Gold- und Silbermedaille

Die Auszubildenden aus dem Fleischerhandwerk in Leer / Ostfriesland haben zum ersten Mal Wurst zur DLG Prüfung geschickt.

Zusammen mit den Fachlehrern wurden luftgetrocknete Mettwurst und mediterrane Bierknacker hergestellt und durch die Deutsche Landwirtschafts – Gesellschaft geprüft.

Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen: Eine Goldmedaille und eine Silbermedaille konnten die Auszubildenden erreichen


Quelle: Facebook, das Fleischerhandwerk in Leer/Ostfriesland

Firma Natelberg ist regelmäßig bei den Meen von "Chance: Azubi" vertreten.

Ausbildungsmesse: Handwerk nutzt „Chance: Azubi“

Im Netzwerk „Chance: Azubi“ sind 260 Unternehmen rund um das Thema Ausbildung aktiv. Auch das ostfriesische Handwerk ist bei den Messen und Projekten vertreten. Wir haben unsere Handwerksbetriebe zu ihrem Engagement befragt.

IKarin Natelberg, die das Unternehmen Natelberg Gebäudetechnik in Rhauderfehn gemeinsam mit ihrem Mann Folkert Natelberg leitet, hat bereits mehrere Auszubildende über die Ausbildungsmessen von „Chance: Azubi“ gewinnen können. „Es freut mich besonders, dass ich durch ,Chance: Azubi‘ mittlerweile fünf weibliche Auszubildende im handwerklichen Bereich gefunden habe. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs und eines anschließenden Praktikums kann man schnell erkennen, ob Auszubildender und Unternehmen zusammen passen“, so die Unternehmerin.

Auch Obermeister Heiner Heijen, Inhaber des Salons „artFrisör Heijen“ in Weener, weiß, dass in Zeiten, in denen es viele Jugendliche ins Studium zieht, das Handwerk neue Wege gehen muss. „Chance: Azubi“ dient dem Handwerk zur Nachwuchsgewinnung sowie zur Imagepflege. Es ist Zeit, dass das regionale Handwerk mehr in den öffentlichen Fokus rückt“, so Heijen.

„Viele Schulabgänger sind bei der Berufswahl verunsichert und überfordert. Sie wissen oft nicht, welche Aussichten sie haben oder welche
Ausbildungsberufe für sie in Frage kommen. Wir nutzen „Chance: Azubi“ dazu, Schüler auf unser Handwerk und unseren Betrieb aufmerksam zu machen und ihnen Berufe und Weiterbildungsmöglichkeiten vorzustellen“, so Obermeister Markus Leggedör von der Fleischerei Leggedör in Weener.

Dagmar Heuermann von der Firma H.-D. Heuermann GmbH in Hesel, kümmert sich aktiv um die Nachwuchsförderung der Dachdeckerinnung für Ostfriesland. Auf den „Chance: Azubi“-Messen präsentiert sie seit vielen Jahren das Dachdeckerhandwerk. „Uns ist es wichtig, den jungen Menschen in einem persönlichen Gespräch den Beruf des Dachdeckers näher zu bringen. Viele Tätigkeiten des Dachdeckerberufes sind den Schüler gar nicht bekannt, zum Beispiel dass ein Dachdecker auch Schwimmbäder abdichtet, Gründächer anlegt (welche nachhaltige Funktion so ein Gründach für unsere Umwelt auch innehaben kann), oder dass der Dachdecker auch Fassaden zum Beispiel mit verschiedenen Metallen herstellt und somit äußerst kreativ vorhandene Gebäude optisch aufwerten kann.“

Über seine Messen, die in 13 Städten im Frühjahr und im Herbst stattfinden, informiert der Verein „Chance: Azubi“ auf seiner Website. Anmeldungen sind aufgrund des schlanken Messeformats auch kurzfristig möglich, so der Verein in einer Mitteilung.

Hier finden Sie die Termine und Orte der Ausbildungsmessen von „Chance: Azubi“.

Foto:. Chance: Azubi e.V.

Ehrungen: Ehrenobermeister Wolfgang Feeken feiert 80. Geburtstag

Der Ehrenobermeister der Raumausstatter- und Sattler-Innung für Ostfriesland, Herr Wolfgang Feeken, aus Upgant-Schott feiert seinen 80. Geburtstag.

Harald Gerjets, als Präsident des Zentralverbandes Raum + Ausstattung und Ehrenobermeister der Innung sowie Dieter Heuermann, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Aurich-Emden-Norden und die Herren Georg und Gerald Gerken (Vorstandsmitglied der Innung) überbrachten in einer kleinen Feierstunde ihre Glückwünsche.

Wolfgang Feeken war von 1990 bis Januar 1997 Obermeister der Raumausstatter- Innung Aurich-Emden, bevor die Innung mit Norden fusionierte. Für kurze Zeit hatte er zudem das Amt des Kreishandwerksmeister inne. Auch im Meister- und Gesellenprüfungsausschuss war Herr Feeken lange Jahre tätig. Als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der fusionierten Kreishandwerkerschaft Aurich-Emden-Norden war auf Herrn Feeken immer Verlass. Seine Kollegen schätzten seine engagierte und hilfsbereite Art. Als Mitglied der Vollversammlung und im Vorstand der Handwerkskammer für Ostfriesland war Feeken ebenfalls tätig. Auch überregional als Vorstandsmitglied im Landesinnungsverband in Hannover brachte Herr Feeken sein Wissen ein. Im Jahre 2018 feierte er sein 55-jähriges Meisterjubiläum als Raumausstattermeister.

Datenbank: Tischler können Redaktions- und Bilddatenbank kostenlos nutzen!

Die Internetseite www.tischler-schreiner.de hat sein Leistungsspektrum weiter ausgebaut. Auf der Homepage können sich Innungsmitglieder einloggen und exklusiv die Datenbank nutzen. Es handelt sich hierbei um ein Angebot der TSD Service + Produkt GmbH. Das Material kann für die eigene Öffentlichkeitsarbeit, zu Werbezwecken oder zur Imagepflege genutzt werden – und das alles ohne Lizenzkosten!

Die Datenbank deckt bereits heute zahlreiche Themengebiete ab. Neben Türen-, Fenster-, Küchen-, Laden- und Praxisbaumotiven kommen auch immer mehr Werkstattmotive hinzu.

Stück für Stück wird die Datenbank weiter ausgebaut um das gesamte Leistungsangebot des Tischler- und Schreinerhandwerks abzudecken.

Für entsprechende Fotoshootings werden noch bundesweit Betriebe und deren repräsentative Projekte gesucht! Nähere Informationen:https://www.tischler-schreiner.de/redaktions-bilddatenbank/

Quelle: TSD Aktuell IV 2018

Auszubildende: Azubi Challenge Day 2019

Erstmals veranstaltete die Unternehmensgruppe Natelberg Gebäudetechnik GmbH mit knapp 30 Auszubildenden einen erfolgreichen „Azubi Challenge Day“.

In 3 verschiedenen Workshops sind sich die Berufe Anlagenmechaniker SHK, Kauffrau für Büromanagement, Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik & Fachkraft für Lagerlogistik begegnet. Untereinander haben die Azubis sich und den Beruf des jeweils anderen auf einer ganz anderen Art kennengelernt.

Zusammen in kleinen Teams wurden Badewannen zu Sitzgelegenheiten umgebaut und ein Motivations-Video zum Berufseinstieg ins Handwerk produziert. Außerdem wurde das Leitbild der Firmengruppe bildnerisch dargestellt und neu interpretiert.

Der Tag war ein voller Erfolg und brachte viel Spaß. Es wurde sehr viel gelacht und alle haben gemerkt, wie viel Dynamik, Inspiration und Schnelligkeit junge motivierte Menschen mit sich bringen können.

Foto und Text: Natelberg Gebäudetechnik GmbH

Umfrage: Blitzumfrage des Niedersächsischen Handwerks

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Niedersächsische Handwerkstag (NHT), ein Zusammenschluss der Verbandsorganisation sowie der Kammerorganisation in Niedersachsen, veranstaltet am 6. März die traditionelle Aschermittwoch-Pressekonferenz des Niedersächsischen Handwerks.

Zur Vorbereitung auf die Pressekonferenz führt der NHT auch in diesem Jahr wieder eine Blitzumfrage unter den niedersächsischen Handwerksbetrieben durch, um aussagekräftige Daten zur Wirtschafts- und Konjunkturlage des niedersächsischen Handwerks zusammentragen zu können.

Sie benötigen maximal 3 Minuten für die Beantwortung der Blitzumfrage im Onlineverfahren. Einfach bis zum 8. Februar 2019 den folgenden Link https://www.umfrageonline.com/s/NHTBlitzumfrage2019 öffnen  und die Fragen online beantworten.

Wir danken Ihnen bereits jetzt sehr herzlich für Ihre Unterstützung! Mit Ihren Rückmeldungen leisten Sie eine direkte Hilfestellung bei der Bewertung des Konjunkturverlaufs und unserer Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Freisprechung der Innung der Metallhandwerke 01.02.19 - 3660

Freisprechung: Innung der Metallhandwerke Aurich-Leer-Wittmund

Obermeister Holger Eschen sprach 13 Auszubildende in den Berufen der Metallhandwerke „frei von den Rechten und Pflichten der Lehre“. Viele der jungen Handwerker waren in Begleitung ihrer Familienangehörigen erschienen. Die Festansprache hielt Albert Liennemann, Präsident der Handwerkskammer für Ostfriesland. Präsident Lienemann betonte die guten Berufsaussichten der Handwerker in Ostfriesland und ermunterte die jungen Gesellen, sich auch zukünftig weiterzubilden. Die Meisterprämie sei ein toller Anreiz und das Handwerk freue sich über erfolgreichen Nachwuchs. Der Abend klang mit einem gemeinsamen Essen und vielen Gesprächen aus.

Die Fotos zur Freisprechung der Innung der Metallhandwerke Aurich-Leer-Wittmund finden Sie hier.