Ferienjobs und Praktika sind bei jungen Menschen wieder deutlich beliebter. Bietet dieses doch die Möglichkeit in unterschiedliche Bereiche des Berufslebens zu schauen. Auch die Unternehmen profitieren davon, so können Sie potenzielle neue Mitarbeiter gut kennenlernen. Doch ein Risiko gibt es: Gerade junge Menschen sind besonders häufig Opfer von Arbeitsunfällen. Wie sind Sie abgesichert? Und was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?
Versicherungsschutz
Abgesichert für solche Fälle sind die Berufsanfänger über die gesetzliche Unfallversicherung, wie auch ihre anderen Angestellten. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig von Dauer und Verdienst während der Zeit des Praktikums bzw. des Ferienjobs.
Unfallversicherungsbeitrag
Ob für unentgeltliche Praktikanten ein Beitrag zu leisten ist, entscheidet ihr Unfallversicherungsträger. Der Beitrag für Ferienjobs und bezahlte Praktika richtet sich wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen nach der Höhe des gezahlten Entgelts. Sie melden die Ferienjobs und entgeltlichen Praktika automatisch über die Lohnsumme, die sie am Ende des Jahres dem Unfallversicherungsträger mitteilen. Zusätzlich müssen Sie Ihre Ferienjobber und Praktikanten über das DEÜV-Verfahren anmelden.
Schulpraktikum
Schüler werden im Laufe der Zeit ein Schulpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum ist Teil der schulischen Ausbildung und daher über die Schüler-Unfallversicherung versichert.
Praktika von Studenten
Unabhängig davon, ob ein Student ein freiwilliges oder ein Praktikum welches die Studienordnung vorschreibt absolviert, sie sind grundsätzlich über den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger versichert.
Diplom- und Doktorarbeit
Studenten, die in Ihrem Unternehmen ihre Diplom- oder Doktorarbeit schreiben sind im Eigeninteresse tätig und daher nicht unfallversichert; es sei denn, die Arbeit wird im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses oder einer entsprechenden Tätigkeit geschrieben.
Das Arbeitsschutzgesetz
und weitere Rechtsvorschriften verpflichten jedes Unternehmen, die
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.
Diese Verpflichtung bringt für ihr Unternehmen auch deutliche betriebswirtschaftliche Vorteile.
„Die Verhütung von
Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung
und zudem ein Gebot wirtschaftlicher
Vernunft.“
Werner
von Siemens,1880
Die Gefährdungsbeurteilung
ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die
Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel
und -bedingungen müssen daraufhin untersucht werden, ob sie sicher sind oder
inakzeptable Risiken bergen.
Sie ist ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Führungstätigkeit zu verbessern. Sie hilft zu entscheiden, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit welche Maßnahmen erforderlich sind. Regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilung führen zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Betrieb.
Ein Arbeitsunfall oder
eine Berufskrankheit kann angesichts eines immer geringer werdenden Angebots an
qualifizierten und motivierten Fachkräften – gerade für Klein- und
Mittelbetriebe – schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
Die daraus resultierenden Aufwendungen für das Aufrechterhalten eines reibungslosen Betriebs- ablaufs kosten Ihr Unternehmen in der Regel mehr als sinnvolle Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, wie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, gekostet hätten. Das sind zum Beispiel Lohnkosten für verletzte Mitarbeiter (Arbeitslohn plus gesetzliche, tarifliche und freiwillige Zusatzleistungen).
Weitere Kosten können
unter anderem anfallen für Sachkosten, Maschinenausfallzeiten und
Produktionsstillstand oder Versicherungskosten. Neben persönlichem Leid können
auch Folgekosten durch höhere Versicherungsprämien und schlimmstenfalls sogar
Strafverfahren verursacht werden.
Durch Mitarbeiterausfälle
entstehen Terminverschiebungen oder Terminausfälle. Diese sorgen für
Unzufriedenheit bei Kunden und schädigen den Ruf und die Außenwirkung des
Unternehmens.
Mit einer
durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 17,2 Tagen je Arbeitnehmer/-in
ergeben sich im Jahr 2016 insgesamt 674,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage.
Das bedeutet
Produktionsausfallkosten je Arbeitsunfähigkeitstag von 112 € und einen Ausfall
an Bruttowertschöpfung je Arbeitsunfähigkeitstag von 197 €.
Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit
durch motivierte Mitarbeiter
Arbeitsschutz sollte nicht als „Alibiaktion“
in Ihren Unternehmen praktiziert werden. Sie sollten dafür sorgen, dass Ihre
Beschäftigten wissen, wie wichtig Ihnen selbst dieses Thema ist. Denn
Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen, sind auch
leistungsfähiger und motivierter. Sie werden nicht durch eine unsichere Arbeitsumgebung
in ihrer Arbeit behindert oder gefährdet. Sie können Fehler vermeiden, sich auf
das Wesentliche konzentrieren, besser und effizienter arbeiten.
Motivierte und gesunde Mitarbeiter tragen dazu bei,
die Arbeitsabläufe in Ihrem Unternehmen dauerhaft stabil zu halten. Mit „gelebtem“
Arbeitsschutz fördern Sie daher nicht nur die Gesundheit und Motivation Ihrer
Mitarbeiter, sondern verbessern auch die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Zusätzlich steigern Sie die Zufriedenheit und die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen. Zufriedene Mitarbeiter haben ein besseres und selbstbewusstes Auftreten bei Kunden, steigern die Kundenzufriedenheit und damit die Kundenbindung.
Gelebter
Arbeitsschutz in ihrem Unternehmen kann auch ein zugkräftiges Argument bei der
Suche nach neuen, qualifizierten, Mitarbeitern sein.
Wir erstellen für Sie eine, auf ihren Betrieb angepasste,
Gefährdungsbeurteilung in Form einer Handlungsanleitung. Damit schaffen Sie
Rechtssicherheit für sich und ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an.
Für
eine unverbindliche erste Beratung zu diesem und weiteren Themen der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Karl-Heinz Trittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tel.: 04462 -948426
Mobil: 0151 – 11591062
Mail: kh.trittmann@handwerk-leerwittmund.de
Quellen:
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
BG für Handel und Warenwirtschaft (BGHW)
Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA)