Bereits seit 2010 feilt das Handwerk mit seiner groß angelegten Kampagne an seinem Image. Ein Ziel ist es, das Handwerk mehr in die Öffentlichkeit zu bringen.
Die Kampagne präsentiert die 130 unterschiedlichen Berufsfelder im Handwerk und zeigt die vielfältigen Entfaltungs-und Karrieremöglichkeiten im Handwerk auf.
Internationalität, Diversität, Digitalisierung – ist das noch Handwerk? Das Handwerk zeigt am Beispiel von fünf Kampagnenbotschaftern, wie zukunftsweisend einer der ältesten deutschen Wirtschaftsbereiche tatsächlich ist.
Heute in Deutschland, morgen in Japan und nächste Woche vielleicht schon in Australien arbeiten. Männer, Frauen und Roboter als Kollegen haben. Ist das noch Handwerk?
Ja, denn Handwerk ist modern und zukunftsgewandt. Die Kampagnenbotschafter vermitteln in den Videos und auf den Plakaten wie mutig und unkonventionell sie sind. Wie Tradition und Moderne miteinander verknüpft wird und sie widersprechen gängigen Klischees.
In Zusammenarbeit zwischen dem Bundestechnologiezentrum für Elektro und Informationstechnik-Oldenburg und dem Landesinnungsverband (LIV) Niedersachsen/Bremen wurde eine E-Learning Plattform geschaffen. Auf liv.bfe-elearning.de kann sich jeder der ca. 3000 Innungsbetriebe einen eigenen Bereich einrichten lassen, wovon bis zu 30.000 Mitarbeiter profitieren können.
„Ob Mitarbeiter ihr Fachwissen auffrischen oder Azubis ihre Ausbildung vorantreiben wollen, E-Learning ist zum wichtigen Baustein jeder Form der Qualifizierung geworden“, sagt Dipl.-Ing. Andreas Eißner, Bereichsleiter von bfe-media. Daher hätten bereits bundesweit weitere Landesinnungsverbände Interesse an einer solchen Plattform angemeldet. Gerade jüngere Mitarbeiter nutzen elektronische Lernmedien, so Dipl.-Ing. Andreas Eißner, Bereichsleiter von bfe-Media. Ein weiterer Vorteil des e-learning ist es das am PC gelernt werden kann, ohne Anfahrtsweg, ohne Fehlzeit im Betrieb, ohne Zuspätkommen zum Unterricht.
Und so funktioniert die neue E-Learning-Plattform von BFE und LIV: Jeder Innungsbetrieb bekommt einen eigenen Bereich, den er individuell mit der BFE-Lernsoftware bestücken lässt, die seine Mitarbeiter benötigen. Zur Auswahl stehen über 20 prämierte Titel, etwa zu technischer Mathematik, zu Wechsel- und Drehstromtechnik, zu Beleuchtungstechnik, zu Brennstoffzellen oder zu Datennetzwerktechnik und IT-Sicherheit. Aufbau und Betriebskosten der Plattform finanzieren der LIV und die Innungen, die Betriebe tragen pro Nutzer und Lernsoftware-Titel lediglich einen einmaligen, geringen Kostenbeitrag zu dem Fortschrittsprojekt bei.
Innungsbetriebe,
die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum E-Learning bieten wollen,
können alle Informationen bei Ihrer Innung unter redaktion(at)elektroinnung-ostfriesland.de anfordern.
Kindergarten
„An der Eisenbahn“ in Esens begibt sich auf Entdeckungsreise durchs Handwerk.
Ostfriesland. Über einen Besuch der besonderen Art
freute sich kürzlich die Tischlerei Schulz in Esens: 14 Kinder im Alter
zwischen drei und sechs Jahren des Kindergartens „An der Eisenbahn“ (Esens)
kamen zur Stippvisite in den Betrieb und schnupperten Werkstattluft. Tischlermeisterin
Ivy Bühlmann führte die Truppe, bestehend aus der Gruppe „Sonne“ und „Wolken“
mir ihren Betreuerinnen Arigona Ennen und Tanja Krey, durch die Räumlichkeiten.
Zwischen Schleifmaschine, Bandsäge und Lackierraum wurden allerlei
Fragen gestellt, mit Holzspänen gespielt und Holzreste für das anstehende Bastelprojekt
gesammelt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte bundesweit den
Kita-Posterwettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“ ausgeschrieben, welcher
durch die Handwerkskammer für Ostfriesland flankiert wird. Darin werden Kindertagesstätten
eingeladen, sich bis zum 8. Februar mit den Kleinen auf Entdeckungsreise ins
Handwerk zu begeben. Ihre Eindrücke sollen dann kreativ auf einem Poster
festgehalten werden. „Damit möchten wir schon den Jüngsten einen spielerischen
Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt des Handwerks geben“, erläuterte
Dirk Bleeker, Leiter der Berufsbildung in der Handwerkskammer. Vielen sei gar
nicht bewusst, wer alles ein „echter Handwerker“ sei und welche Produkte sowie Leistungen
erschaffen werden. In dem Wirtschaftszweig gibt es über 130 Berufe von A wie
Augenoptiker bis Z wie Zahntechniker.
Der Kindergarten „An der Eisenbahn“ hatte den Wettbewerb zu zwei
Projektwochen ausgeweitet, an denen sich die über 100 Kinder mit
Handwerksberufen aus dem Holzgewerbe, dem Bau- und Ausbaugewerbe sowie dem
Gewerk des Fotografen befassten. Am Ende wurden die Ergebnisse den Eltern
vorgestellt. Die Tischlergruppe „Sonne“ und „Wolken“ besuchte einen Wald, um
das Naturmaterial Holz zu erkunden. In Tischlermanier wurde gesägt, geschliffen,
gehämmert und für die lauteren Maschinenarbeiten Ohrschützer gebastelt. „Wir
freuen uns, wenn die Kinder noch lange an die spannenden Tage zurückdenken –
und sich vielleicht in Zukunft für einen der zahlreichen, kreativen
Handwerksberufe entscheiden“, erklärte Dirk Bleeker.
Tischlermeister Thomas Schulz hat sich vor 20 Jahren selbstständig
gemacht und am Standort Esens vor 17 Jahren die Tischlerei auf rund 1200
Quadratmeter Ausstellungsfläche eröffnet. Neben Treppen, Türen und Fenster
werden Möbel angefertigt. Mit dem Einbau von maßgefertigten Küchen kam vor zwei
Jahren ein zweites Standbein hinzu. Derzeit arbeiten die insgesamt neun
Mitarbeiter an neuen Vitrinen für die Neugestaltung der Dauerausstellung des August-Gottschalk-Hauses
(Esens). Ivy Bühlmann ist sich sicher, dass mit der Kindergarten-Aktion die
erste Hürde für spätere Bewerbungen genommen ist, „weil sie jetzt unsere
Werkstatt kennen“. Pro Ausbildungszeit wird jeweils ein Lehrling ausgebildet.
Für die nächste Lehre ab Sommer 2019 sind sowohl weibliche als auch männliche
Bewerber willkommen.
Nähere Informationen zum Kita-Projekt unter www.amh-online.de.
Bild_2: Kleine Hände, große Zukunft: Die Kinder des Kindergartens „An der Eisenbahn“ in Esens entdeckten auf einer Tour durch die Ausstellungsräume der Tischlerei Schulz (Esens) das Handwerk. Unter anderem einen zu restaurierenden Stuhl. Die Erwachsenen durften auch mit (von links) Dirk Bleeker, Bildungsabteilungsleiter der Handwerkskammer, Tischlermeisterin Ivy Bühlmann und Betreuerin Arigona Ennen.
Foto: HWK/W.Feldmann
Bildhinweis: Die Eltern haben den Betreuerinnen des KiGa Esens ihr
Einverständnis für den Abdruck in der Zeitung gegeben. Die Kinder, die keine
Einverständniserklärung vom Kindergarten unterschrieben haben, sind nicht mit
auf dem Bild dargestellt.
Am Sonntag, 17. Februar wurden in Aurich die neuen Trends von dem Modeteam der ostfriesischen Friseur-Innungen präsentiert. Obermeister Heiner Heijen führte gemeinsam mit der Friseurmeisterin und Vizepräsidentin der Handwerkskammer Imke Hennig durch die Veranstaltung. Rund 150 Friseure waren der Einladung in die Bauhalle der Handwerkskammer gefolgt.
Ob eine punkige Stachelfrisur, wilder Lockenkopf oder die Föhnwelle, mit dem Comeback der 70er Jahre orientiert sich das Friseurhandwerk an Glamrock, Hippies und Disco.
Die neuen Frisuren tragen stylische Namen wie zum Beispiel der „New Vokuhila“ oder „Short Statement“ mit denen im kommenden Sommer Männerköpfe geschmückt werden sollen. Aber auch für die Damenwelt haben sich die Stylisten kreative Frisurennamen überlegt. So ist „A Star is Born“ eine durchweg positive Liebesbekundung zu den neuen Frisurentrends.
Der Clou bei diesen Frisuren ist, dass jede von Ihnen unterschiedliche Stylingmöglichkeiten bietet. So kann aus der edlen „Pony Glamour“-Frisur schnell ein funkiger Afro-Look entstehen.
Kreiert wurden die neuen Frisuren vom Modeteam des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Inspiriert von den großen Musiklegenden ABBA, Disco Queen Donna Summer und den Rolling Stones setzt die Kollektion auf die typischen 70er-Looks: Flower-Power-Outfits, Föhnwelle, Stufenschnitte und Bohème-Styles.
Heiner Heijen, der die Frisuren-schauen seit Jahren, auch auf Landesinnungsebene, begleitet ist jedes mal wieder begeistert. „Die Ostfriesen stellen immer eine fantastische Veranstaltung auf die Beine.“
Seit dem 1.
Februar 2019 steht das neue Innungszeichen der drei Schilde auch den Maler- und
Lackiererbetrieben kostenlos zum Download zur Verfügung und erfährt breiten
Zuspruch.
Auch im
neuen Look repräsentieren die drei farbigen Schilde aus dem Zunftwappen die
lange Tradition der Innungen.
Das moderne
Logo ist jetzt nicht nur besser druckbar, sondern es „spricht“ auch – in
Verbindung mit starken Botschaften!
Innungsbetriebe
können zwischen den verschiedenen Claims wählen und für jeden Zweck die
passende Botschaft verwenden. Basis ist
die Kommunikationsmarke „DIE MALER“, mit den Unterzeilen „Wir bilden Dich aus“
oder „Leidenschaft für Farbe“.
Für die
Innungsbetriebe des Maler- und Lackiererhandwerks wird das neue Logo in drei
weiteren Varianten angeboten, mit denen der Betrieb sich zur Innung bekennt und
sofort sichtbar macht, dass er Mitglied einer starken Gemeinschaft ist: „DIE
INNUNGSMALER“ mit den Unterzeilen „Einfach besser“, „Kompromisslos Qualität“
oder „Wir können Farbe“.
Für
werbliche Anwendungen, z.B. Zeitungsanzeigen, bei denen eine kleine Schrift
schwer lesbar wäre, steht zusätzlich das Logo „DIE MALER DIE LACKIERER“ zur
Verfügung.
Und nicht
zuletzt kann auch das erneuerte Logo „Meisterbetrieb der Maler und Lackierer
Innung“ genutzt werden, um den Meistertitel in der öffentlichen Wahrnehmung
sichtbarer zu machen.
Im Servicebereich von www.farbe.de oder im Malershop (www.malershop-farbe.de) können alle Logos von angemeldeten Innungsmitgliedern kostenfrei heruntergeladen werden. Ein dem Download beigefügter Styleguide informiert über die Anwendung.
Die Initiative Digital bietet eine Workshopreihe zum Thema : Webseiten-Optimierung an.
Im Rahmen der Initiative Digital unterstützt und berät die Handwerkskammer für Ostfriesland, die IHK für Ostfriesland und Papenburg, der Landkreis Leer und das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Lingen gemeinsam die Unternehmen der Region auf ihrem Weg in die Digitalisierung. Nachfolgene Seminar sind für 2019 geplant, die für die Unternehmen kosten sind:
Die JOBSTARTER plus – Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird zusammen mit den Eckert-Schulen Ausbilder/Innen qualifizieren. Ziel ist es, durch die Förderung auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten. Um die Klein-und Kleinstunternehmern auch im Anschluß bei der Besetzung der Ausbildungsstellen zu unterstützen, übernimmt das BMBF auch die Kosten für Unterstützungsleistungen und Beratung rund um das Thema Berufsaubildung.
Die Förderung gilt für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Der AdA – Gutschein umfasst:
Den Kurs der Ausbilder/Innen
Die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung
Unterstützung bei der Einrichtung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.
Ferienjobs und Praktika sind bei jungen Menschen wieder deutlich beliebter. Bietet dieses doch die Möglichkeit in unterschiedliche Bereiche des Berufslebens zu schauen. Auch die Unternehmen profitieren davon, so können Sie potenzielle neue Mitarbeiter gut kennenlernen. Doch ein Risiko gibt es: Gerade junge Menschen sind besonders häufig Opfer von Arbeitsunfällen. Wie sind Sie abgesichert? Und was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?
Versicherungsschutz
Abgesichert für solche Fälle sind die Berufsanfänger über die gesetzliche Unfallversicherung, wie auch ihre anderen Angestellten. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig von Dauer und Verdienst während der Zeit des Praktikums bzw. des Ferienjobs.
Unfallversicherungsbeitrag
Ob für unentgeltliche Praktikanten ein Beitrag zu leisten ist, entscheidet ihr Unfallversicherungsträger. Der Beitrag für Ferienjobs und bezahlte Praktika richtet sich wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen nach der Höhe des gezahlten Entgelts. Sie melden die Ferienjobs und entgeltlichen Praktika automatisch über die Lohnsumme, die sie am Ende des Jahres dem Unfallversicherungsträger mitteilen. Zusätzlich müssen Sie Ihre Ferienjobber und Praktikanten über das DEÜV-Verfahren anmelden.
Schulpraktikum
Schüler werden im Laufe der Zeit ein Schulpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum ist Teil der schulischen Ausbildung und daher über die Schüler-Unfallversicherung versichert.
Praktika von Studenten
Unabhängig davon, ob ein Student ein freiwilliges oder ein Praktikum welches die Studienordnung vorschreibt absolviert, sie sind grundsätzlich über den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger versichert.
Diplom- und Doktorarbeit
Studenten, die in Ihrem Unternehmen ihre Diplom- oder Doktorarbeit schreiben sind im Eigeninteresse tätig und daher nicht unfallversichert; es sei denn, die Arbeit wird im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses oder einer entsprechenden Tätigkeit geschrieben.
Private Immobilienvermietung im Familienkreis sind eine interessante Option um Steuern zu sparen. Die Verwandtschaft zahlt weniger Miete als der ortsübliche Vergleich und der Unternehmer kann im Idealfall alle Kosten, etwa für Instandhaltung und Reparaturen als Werbungskosten geltend machen.
Die verbilligte Vermietung sollte jedoch gründlich geplant und durchgeführt werden. Fällt der Preisnachlass zu groß aus, gerät schnell die steuerliche Anerkennung in Gefahr. Beträgt das Mietentgelt weniger als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, erkennt das Finanzamt die Immobilienaufwendungen nicht mehr zu 100% als Werbungskosten an.
Doch wo findet man die ortsüblichen Mieten? Das Mietniveau lässt sich dem örtlichen Mietspiegel entnehmen. In den meisten Fällen ist dieser über den Bürgerservice der Städte und Gemeinden erhältlich.
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Februar 2018 bezieht sich der Mietspiegel aber grundsätzlich nur auf unmöblierte Wohnungen. Demnach ist bei der Vermietung von teil- oder vollmöblierten Wohnungen grundsätzliche ein Möblierungszuschlag anzusetzen. Zuschläge für Einrichtungsgegenstände wie Küche, Trockner etc. sind dann getrennt auszuweisen. Zur Ermittlung des Möblisierungszuschlags lassen sich Immobilienportale oder Hochrechnungen alter Mietspiegel heranziehen. Je großzügiger eine Wohnung möbliert ist, desto wichtiger ist eine gewissenhafte Kalkulation. Der Möblierungszuschlag darf nur dann entfallen, wenn kein marktüblicher Gebrauchswert zu ermitteln ist, weil die Möbel evtl. schon sehr alt sind. Ist dem Finanzamt der ermittelte Aufschlag nicht hoch genug, dann fällt die Miete im Vergleich zu den ortsüblichen niedriger aus, als angenommen. Somit rutscht die Gesamtmiete schnell unter die 66 % – Grenze.
Wer gehört eigentlich zu den Familienangehörigen an die Vermietet werden kann?
Ehegatten
Verlobte
Eltern
Geschwister der Eltern
Geschwister
Kinder der Geschwister
Ehegatten / Lebenspartner der Geschwister
Geschwister der Ehegatten / Lebenspartner
Pflegeeltern und Pflegekinder
Und so wird ein Mietvertrag mit Familienangehörigen steuerlich anerkannt:
Das oberste Gebot ist ein Vertragswerk im Form eines Mietvertrags, der wie unter Fremden üblich gestaltet und gelebt wird:
Der Wohnraum wird so überlassen, wie vertraglich vereinbart (Größe, Ausstattung, Zustand).
Der Mieter zahlt die Miete nachweislich regelmäßig, pünktlich und vollständig.
Die Nebenkosten werden monatlich per Vorauszahlung abgerechnet.
Die Nebenkostenabrechnung muss jährlich erstellt und Nachzahlungen oder Guthaben tatsächlich ausgezahlt werden.
Die Zahlungen erfolgen Nachweisbar durch Überweisung.
Der Vermieter mahnt bei ausbleibender Mietzahlung schriftlich.
Der Mieter nutzt den Wohnraum nicht zusammen mit dem Vermieter.
Der Mietvertrag muss zivilrechtlich wirksam sein und sollte aus Beweisgründen zwischen den Vertragsparteien schriftlich geschlossen werden.
Ein Brauer plante eine Weiterbildung zum Brauereimeister. Um diese absovieren zu können kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31.August.2017. Die Meisterschule begann jedoch erst am 11. September 2017.
Den daraufhin gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld lehnte die Arbeitsagentur ab. Dies wurde damit begründet, dass eine zwölfwöchige Speerzeit gelte, weil der Mann durch die Kündigung die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt habe. Der Brauer klagte hiergegen. Er argumentierte das er nach seiner Weiterbildung gute Aussichten habe als Brauereimeister tätig zu sein. Sein Gehalt werde dann deutlich höher sein; wegen der höheren Sozialversicherungsbeiträge profitiere davon auch die Sozialversicherung.
Das Urteil :
Das Sozialgericht hat das Arbeitsamt verurteilt, dem Brauer für die Zeit vom 01.09.2017 – 09.09.2017 Arbeitslosengeld zu zahlen. Begründet wurde dies damit, dass ein Arbeitnehmer, der seine Beschäftigung aufgebe, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, sich auf einen wichtigen Grund berufen kann. Voraussetzung sei, dass die Fortbildung nicht berufsbegleitend in Teilzeit stattfinden kann. Außerdem müsse ein Arbeitnehmer seinen Job zum letztmöglichen Zeitpunkt kündigen, um die Arbeitslosigkeit kurz zu halten. Dies alles hatte der Kläger erfüllt.
Nach dem Beginn der Weiterbildung stehe dem Brauer jedoch keine Arbeitslosengeld mehr zu. Denn neben der Vollzeit-Weiterbildung ist es ihm nicht möglich, werktags eine mindestens 15-stündige Beschäftigung auszuüben. Daher stehe er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung und dies sei aber Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Urteil: Sozialgericht Karlsruhe, 20. November 2017. Az. S5 AL 2937/17