Ostfriesisches Handwerk bildet stark aus

Ausbildung: Handwerk bildet stark aus

823 Jugendliche starten ihre Berufsausbildung im Handwerk.

Ostfriesland. In Ostfriesland haben Anfang August 823 Lehrlinge eine Ausbildung im Handwerk begonnen. Die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Ostfriesland verzeichnete damit 25 Ausbildungsverträge mehr als im Jahr zuvor. Weitere Verträge werden in den nächsten Wochen erwartet. Insgesamt gibt es in den rund 1.130 Lehrbetrieben mehr als 2.830 Auszubildende im ersten, zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr.

Besonders beliebt bei den jungen Männern sind in diesem Jahr die Berufe Kfz-Mechatroniker (139 Lehrstellen), Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (80), Maurer (72), Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (66), Maler- und Lackierer (59) sowie Tischler (42). Viele junge Frauen lassen sich zur Kauffrau für Büromanagement (40), Friseurin (26), Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (32) oder Augenoptikerin (18) ausbilden.

Mit einem Plus von drei Prozent liegt die Zahl der neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge leicht über dem Niveau des Vorjahres. „Trotz der hohen Ausbildungsbereitschaft unserer Betriebe wird es immer schwieriger, Nachwuchs zu finden“, erklärt Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs. Als Gründe hierfür nannte er die demografische Entwicklung sowie die ungebrochene Studierneigung junger Leute. „Dabei bietet das Handwerk ein facettenreiches Ausbildungsspektrum und attraktive Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten. Um Arbeitsplätze müssen sich Handwerker keine Gedanken machen. Sie werden händeringend gesucht“, so Frerichs weiter.

Für Schulabgänger, die sich bisher noch nicht entschieden haben, ist es Zeit für den Schlussspurt. Noch bis Ende September können Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Derzeit sind in der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer für Ostfriesland unter www.hwk-aurich.de noch einige freie Ausbildungsstellen zu finden. Eine Alternative könnte auch ein Langzeitpraktikum, die sogenannte Einstiegsqualifizierung, sein. Jugendliche lernen darin einen Ausbildungsberuf über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten kennen. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit unter Telefon 0800 4 555500.

Quelle/Foto: Handwerkskammer für Ostfriesland

In eigener Sache

Mitteilung des Kreishandwerksmeisters an die Innungsbetriebe

Leer, den 14.08.2019

Folgende Mitteilung wurde heute per Post und vorab per Mail an unsere Mitgliedsbetriebe versandt:

Insolvenzantrag

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass der Vorstand und die Geschäftsführung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund beantragt hat.

Ursache ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit durch unerwartete Rückforderungen aus Bildungsprojekten der Jahre 2015 bis 2017.

Die Innungen als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts werden ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortsetzen. Die Ansprechpartner in der Kreishandwerkerschaft stehen bis auf weiteres wie gewohnt zur Verfügung.

Im Namen des Vorstandes und der Obermeister möchte ich hiermit dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Herrn Thorsten Tooren und seinem Team ausdrücklich für die hervorragende Arbeit in den letzten Monaten danken. Seit seinem Amtsantritt im Oktober 2018 hat Herr Tooren konsequent und umsichtig die Geschicke der Kreishandwerkerschaft gelenkt und sich in den letzten Wochen durch ein kompetentes Krisenmanagement ausgezeichnet.

Für Fragen steht Ihnen Herr Tooren jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Denkena
Kreishandwerksmeister

Freisprechung Wittmund Sommer 2019

Wittmund: 40 Junghandwerker freigesprochen

Freisprechungsfeier des Handwerks mit 300 Gästen in Wittmund

Das Handwerk hatte zu seiner traditionellen Freisprechung am 5. August 2019 in die Residenz in Wittmund eingeladen und rund 300 Gäste kamen. Neben Familienangehörigen und Freunden der 40 freizusprechenden Auszubildenden fanden sich zahlreiche Ehrengäste ein. Kreishandwerksmeister Jan Denkena begrüßte die Gäste – stellvertretend für die vier einladenden Innungen: die Tischler-Innung Wittmund, die Bäcker-Innung für Ostfriesland, die Innung für Land- und Baumaschinentechnik für Ostfriesland und die Baugewerbe-Innung Wittmund. Denkena beglückwünschte die Junghandwerker zu ihrem Erfolg und zu ihrer Entscheidung für einen Handwerksberuf. Das Handwerk biete, so Denkena, eine sichere berufliche Zukunft. Jeden Tag etwas sichtbares geschaffen zu haben, so Denkena, mache zufrieden und das Handwerk habe nach wie vor den sprichwörtlichen „goldenen Boden“. In vielen Betrieben stelle sich in den nächsten 10 Jahren die Frage nach der Unternehmensnachfolge – das biete den Junghandwerkern zahlreiche Chancen, einmal selbst auf dem Chefsessel Platz nehmen zu können.

Anschließend rief Albert Lienemann, Präsident der Handwerkskammer für Ostfriesland, in seinem Grußwort die Junghandwerker dazu auf, stolz zu sein auf ihren Beruf. Mit 34.000 Mitarbeitern in rund 5.000 Betrieben ist das ostfriesische Handwerk ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und einer der größten Arbeitgeber in Ostfriesland. Lienemann schloss seine Rede mit dem launigen Sprichwort: „Das größte Glück auf Erden ist: ein ostfriesischer Handwerker zu werden.“

Heinz Buss, stellvertretender Bürgermeister der Stadt Wittmund, beglückwünschte die Auszubildenden zu ihrem Erfolg und forderte die Junghandwerker auf, sich stets weiterzubilden und, sollten Sie eine Zeit lang in der Fremde ihr Glück suchen, doch der Region treu zu bleiben und in die Heimat zurückzukehren. Das Handwerk in Ostfriesland brauche immer gute Fachkräfte.

Christine Steinröder, Schulleiterin der BBS Wittmund, schloss sich in ihrem Grußwort den Glückwünschen an. Sie zog einen Vergleich zwischen der Berufsausbildung und der „Tour de France“. Bei beiden käme es laut Steinröder darauf an, seine Technik und sein Können konzentriert und ausdauernd einzusetzen und das Ziel nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Junghandwerker hätten bewiesen, wie gut sie das können.

Die traditionelle Freisprechungszeremonie nahm Kammerpräsident Lienemann vor. Dazu erhoben sich die Junghandwerker von ihren Plätzen und Lienemann sprach die Auszubildenden „frei von den Rechten und Pflichten der Lehre“. Anschließend erhielten die jungen Gesellinnen und Gesellen unter dem Applaus der zahlreichen Gäste ihre Zeugnisse aus den Händen der Obermeister, Lehrlingswarte und Kammerpräsident Lienemann.

Fotos zur Freisprechung finden Sie hier

Den musikalischen Rahmen liefert die Wittmunder Band „Behind Teeth“.

Fleischermeister Leggedör

Genussbotschafter: Fleischermeister Leggedör

Wertigkeit der Fleischerzeugnisse wieder in den Mittelpunkt rücken.

Ostfriesland. Fleischermeister Markus Leggedör hat als erster Ostfriese eine Weiterbildung zum Wurst- und Schinkensommelier absolviert und gilt als Genussbotschafter. Die erstmalig angebotene Weiterbildung erstreckte sich über zwei Wochen an der Fleischerschule in Augsburg. „Süddeutschland hat eine größere Tradition der handwerklichen Fleischereien“, sagt der Meister aus Weener, der auch Betriebswirt des Handwerks und Koch ist und sich ehrenamtlich als Obermeister der Fleischer-Innung Leer engagiert.

2006 übernahm er das vom Vater 1972 gegründete Unternehmen und erweiterte ihn zweimal. Der Betrieb ist viel mehr, als ein Fleischer-Fachgeschäft. Es bietet täglich wechselndes Mittagessen aus der Feinkost-Großküche an sowie den ganzen Tag über Snacks und Kaffeespezialitäten. Leggedör tourt mit dem Verkaufswagen auch durch die Region und verkauft eigene Weine und Gewürze. „Die Fortbildung war ein hartes Stück Arbeit mit sehr viel Input und Hintergrundwissen rund ums Thema Fleisch und Wurst“, betont Markus Leggedör.

Anton Schreistetter, Leiter der Fleischerschule Augsburg, sagt: „Deutschland ist das Land der Wurst- und Schinkenmacher.“ Dieser Tradition wird das Bildungszentrum in der bayrischen Metropole nun mit dem weltweit einzigartigen Kurs gerecht. Zwei Wochen drücken Metzgermeister aus der gesamten Bundesrepublik die Schulbank und dürfen sich nach bestandener Prüfung „Wurst- und Schinken-Sommelier“ nennen. Neben der sensorischen Bewertung, der Analytik und Mikrobiologie stehen auch Themen wie „Foodpairing und -completing“ sowie Raucharomen, die Präsentation der Produkte und die positiven Aspekte von Wurst und Schinken für die Ernährung auf dem Unterrichtsplan.

Mit der Fortbildung wird die Fleischerschule der Wurstvielfalt in Deutschland gerecht. Stefan Ulbricht, treibende Kraft hinter den Kursen: „Es ist an der Zeit, die Wertigkeit von Fleisch und Fleischerzeugnissen wieder deutlicher in den Mittelpunkt zu rücken und diese Produkte aus dem Ramsch-Regal zurückzuholen.“ Die Sommeliers seien hier als Genussbotschafter mit fachlichem Wissen genau die Richtigen.

Quelle: Handwerkskammer für Ostfriesland

Bild: Markus Leggedör, Obermeister der Fleischerinnung Leer, hält als erster Ostfriese das Zertifikat zum Wurst- und Schinkensommelier in seinen Händen. Foto: HWK/T.Kruse

Freisprechung: Maler sprechen Auszubildende frei

Im historischen Festsaal des  Rathauses Leer fand am 05. Juli 2019 die Freisprechung der Maler-, Glaser- und Lackierer-Innung Leer-Rheiderland-Wittmund  statt.

Acht Fahrzeuglackierer/-innen und 13 Maler- und Lackierer/-innen  erhielten ihre Gesellenbriefe. Mit Vertretern der Ausbildungsbetriebe und den Familien und Freunden der jungen Gesellen nahmen zahlreiche Gäste an der traditionellen Feierstunde teil.

Der stellvertretende Bürgermeister Bruno Schachner, er vertrat die kurzfristig terminlich verhinderte Frau Bürgermeistern Kuhl,  folgte der Einladung als Ehrengast.  In seinem Grußwort wies Herr Schachner im Besonderen auf die Kunst, Tradition und der Langlebigkeit des Malerhandwerks hin. Diese Handwerkskunst könne man besonders gut hier im historischen Festsaal des Rathauses bewundern, so Schachner mit Verweis auf die aufwendige historische Decken- und Wandbemalung.

Die anschließende Festansprache übernahm Herr Alexander Nannen, Obermeister der Innung.

Er erklärte, dass die Trennung „Maler-und Lackierer/in“ und „Fahrzeuglackierer/in“ erst seit 2003 besteht. Vorher war dies ein Ausbildungsberuf, der unter dem Namen „Maler und Lackierer – Schwerpunkt Fahrzeuglackierer“ lief. Er selbst trägt noch diesen Berufstitel. Die Komplexität der beiden Berufe hat dafür gesorgt, dass man heute entweder den Beruf „Maler und Lackierer“, oder den des „Fahrzeuglackierers“ erlernen kann.

Er wies die Junggesellinnen und Junggesellen  darauf hin, sich stets auf ihre Talente zu konzentrieren. Weiterbildungsmöglichkeiten zum Restaurator oder auch zum Meister können direkt im Anschluss an die Ausbildung wahrgenommen werden und werden durch das Meister-Bafög unterstützt. Herr Nannen ermunterte die Junggesellinnen und Junggesellen sich bei offenen Fragen vertrauensvoll an ihn als Obermeister, als auch an seine Kolleginnen und Kollegen zu wenden.

„Ich spreche Euch frei von den Rechten und Pflichten der Lehre“, mit diesen traditionellen Worten , mit denen seit Jahrhunderten Auszubildende im Handwerk feierlich in den Gesellenstand gehoben werden, nahm Obermeister Alexander Nannen anschließend die Freisprechung vor und verband diese mit herzlichen Glückwünschen und der Aufforderung an die jungen Fachkräfte, sich auch in Zukunft beruflich weiterzuentwickeln.

ALLE Freizusprechenden Fahrzeuglackierer/innen

Name Vorname Ausbildungsbetrieb Ort
Frieden Wilko HIRO Automarkt, Emden Emden –
Hinte
Göttinger Daniel Autohaus Sat GmbH&Co.KG Leer
Janßen Mirco Helmuth Maile Emden
Jungclaussen Benjamin Automobil-Logistik-
Mosolf GmbH
Emden  
Körte René HIRO-Automarkt Aurich Aurich
Mavicicek Leyla Horst Mettjes
Maler-und
Lackierermeister
Hinte
Mentjes Eike Automobil-Logistik
Mosolf GmbH
Aurich
Spin Kimbaly Klinkenborg GmbH Bunde

Auszeichnung für gute Leistungen bei der Gesellenprüfung: Mavicicek, Leyla

Alle Freizusprechende Maler und Lackierer/innen

Name Vorname Ausbildungsbetrieb Ort
Ahmad Memo J.Bertus GmbH Jemgum-
Holtgaste
Dirksen Nicole Maler Brauer GmbH & Co.Kg Leer
Freesemann Christina Thomas Hoffmann Westoverledingen
Jasarevic Robert Maler Brauer
GmbH & Co.KG
Leer
Moor Michelle Detlef Siemoneit Saterland
Riemann Patrick Udo Hülsebus Leer-Loga
Swart Leon Michaelsen GmbH & Co. KG Rhauderfehn –—-
Westrhauderfehn
Zimmermann Finn Michael Hardes Westoverledingen


Freizusprechende Maler-und Lackierer aus der Winterprüfung 2018/19

Name Vorname Ausbildungsbetrieb Ort
Lindemann Kai Michaelsen GmbH & Co.KG Rhauderfehn
Westrhauderfehn
Van Santen Pascal J. Bertus GmbH Jemgum-Holtgaste
Schaa Kevin Klinkenborg GmbH Bunde
Zinn Janek Udo Hülsebus Leer-Loga
Skamral Mirko Michaelsen GmbH & Co. KG Rhauderfehn,
Westrhauderfehn

Ehrenamt: Freistellung von Mitarbeitern

Wie anerkannt ist das Ehrenamt? Wie häufig kommt so eine Freistellung tatsächlich vor? In Ostfriesland sind bekanntermaßen viele Feuerwehrleute im Handwerk tätig. Das Handwerk ist dort stark engagiert.

Der Regionalverband Weser-Ems der Johanniter sucht aktuell noch nach Unternehmen, die besonders hinter der Arbeit von ehrenamtlichen Einsatzkräften stehen. Wir freuen uns, wenn Sie sich als engagiertes Unternehmen dazu bei uns melden unter Tel. (0491) 9278412.
Wir stellen dann gerne den weiteren Kontakt her.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Nachfolgend haben wir Ihnen noch eine Reihe von Infos rund um das Thema Ehrenamt bereitgestellt.

Müssen Arbeitgeber Mitarbeiter während der Freistellung bezahlen?

Paragraf 616 BGB regelt, dass Arbeitnehmer weiter bezahlt werden müssen, wenn sie für nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne ihr Verschulden daran gehindert werden, zur Arbeit zu erscheinen. Er greift bei Ehrenämtern jedoch nur in zwei Fällen, da es für die meisten öffentlichen Ehrenämter spezielle Gesetze gibt:

  • bei ehrenamtlichen Richtern und Schöffen
  • bei Ehrenamtlichen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung, zum Beispiel im Verwaltungsrat der Krankenkassen.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter in diesen Fällen freistellen und ihren Lohn weiter bezahlen.

Was gilt eigentlich für welches Ehrenamt?

Die meisten öffentlichen Ehrenämter haben ebenfalls gesetzliche Regelungen, welche festlegen, für wie viele Tage im Jahr der Arbeitnehmer von seiner Arbeit freigestellt werden muss und ob er während der Freistellung weiterhin sein Gehalt bekommt. Es handelt sich bei diesen gesetzlichen Regelungen meistens um Landesgesetze, daher können kleine Abweichungen in den unterschiedlichen Bundesländern möglich sein.

Oft ist in den Gesetzen auch vorgesehen, dass der Arbeitgeber sich den Lohn erstatten lassen kann, den er ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern bezahlt hat.

Ehrenamtliche Mitarbeiter beim THW

Das THW-Gesetz regelt, dass Mitarbeiter im Katastrophenschutz-Einsatz für das THW, von ihren Arbeitgebern freigestellt werden müssen. Sie können die Freistellung nicht unter Verweis auf eigene betriebliche Interessen einseitig verweigern. Für Einsätze und Ausbildungsveranstaltungen müssen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gehalt weiterzahlen.

Werden die Lohnkosten erstattet?

Wenn der Mitarbeiter mehr als zwei Stunden am Tag oder mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen ausfällt, dann bekommen Arbeitgeber das Arbeitsentgelt von der jeweiligen THW-Geschäftsstelle erstattet. Geregelt ist das in § 3 Abs 2 THW-Gesetz.

Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr

Mitarbeiter bei der freiwilligen Feuerwehr müssen Arbeitgeber bezahlt freistellen. Das ist in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer geregelt, denn Brandschutz ist Ländersache. Die Landesgesetze sehen vor, dass Feuerwehrleute sowohl für Ausbildungsveranstaltungen als auch für Einsätze bezahlt freigestellt werden müssen.

Werden die Lohnkosten erstattet?

Auf Antrag können sich Arbeitgeber die Kosten von der öffentlichen Hand nach Maßgabe der Landesgesetze erstatten lassen. Falls Feuerwehrleute sich bei einem Einsatz verletzen und arbeitsunfähig werden, können sich Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die Zeit, in der der Mitarbeiter ausfällt, ebenfalls erstatten lassen.

Mitglieder im Betriebsrat

Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist ebenfalls ein Ehrenamt. Das ist in Paragraf 37 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. „Betriebsratsmitglieder dürfen ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben und sie müssen dafür vom Arbeitgeber bezahlt werden“, so Klein.

Werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten erstattet?

Nein, die Kosten für Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitgeber allein.

Ehrenamtlich tätige Gemeinderatsmitglieder

Für Arbeitnehmer, die ehrenamtlich Mitglied im Gemeinderat sind oder andere öffentliche Mandate innehaben, regeln die Gemeindeordnungen, dass sie für Sitzungen vom Arbeitgeber freigestellt werden müssen. Das Gehalt müssen Arbeitgeber nicht weiterzahlen, denn die Ehrenamtler bekommen für ihren Verdienstausfall eine Entschädigung vom Staat.

Ehrenamtliche Kinder- und Jugendbetreuer

Mitarbeitern, die Kinder und Jugendliche betreuen, zum Beispiel auf Ferienfreizeiten, muss in den meisten Bundesländern unbezahlter Urlaub gewährt werden, wenn dem kein „zwingendes betriebliches Interesse“ entgegensteht. Geregelt ist das beispielsweise im niedersächsischen Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports.

Ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen ist in § 40 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Mitarbeiter müssen dafür freigestellt werden, nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ohne Kürzung des Arbeitsentgelts. Wenn die Freistellung unbezahlt ist, dann erhält der Mitarbeiter eine Entschädigung von der jeweiligen Kammer.

Freisprechung: Tischler sprechen Lehrlinge frei

Im historischen Rathaus in Leer wurden die frischgebackenen Gesellen nach alter Tradition vom Obermeister Wilhelm Eden freigesprochen.

Gemeinsam mit dem Lehrlingswart Rudolf Voskamp überreichte er die Gesellenbriefe.

Bruno Schachner (stv. Bürgermeister) gehörte ebenso wie Ausbildungsvertreter der Schulen und Betriebe, Familie, Freunde und der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland, Jörg Frerichs, zu den Gästen der Freisprechung.

Das ostfriesische Handwerk, so die einhellige Meinung, brauche engagierte Nachwuchskräfte – beste Voraussetzung für den beruflichen Erfolg der Junggesellen.

Damian Tinnemeyer wurde für seine guten Leistungen bei der Gesellenprüfung geehrt.

Fotos zur Veranstaltung finden Sie hier.

NameVornameBetrieb
Blume JanTischlerei Stammermann GmbH & Co.KG
BrauerFabianThomas Ukena GmbH
ter HarkMaikTischlermeister Johannes Baartz
LöbelFelixJütting GmbH & Co.KG
MeyerMarioTischlermeister Arno Frerichs
MüllerErikTischlermeister Stefan Heyen
MüllerMeikThomas Ukena GmbH
NazariMortazaWelp und Nordmann GmbH
PetersMarvinLeerhoff GmbH
SchröderLenaTischlermeister Thomas Olthoff
TinnemeyerDamianTischlermeister Frank Flügge
WeberThiloJütting GmbH & Co.KG
ArndtDennisHeino Meyer Möbelwerkstätten GmbH

Transparenzregister: Wichtig für GmbHs!

Ist Ihr Betrieb eine GmbH, OHG oder KG?  Meldepflicht für das Transparenzregister beachten!
Am 27. Juni 2017 ist ein neues Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Um das Verschleiern von (illegalen) Vermögenswerten zu verhindern, soll durch die Eintragung in einem elektronischen Transparenzregister Auskunft darüber erteilt werden, wer die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens sind. Insbesondere gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbH) und rechtsfähige Personengesellschaften (OHG, KG) sind verpflichtet, sich in das sogenannte Transparenzregister einzutragen.

Gilt das auch für GmbHs, deren Gesellschafter bereits im Handelsregister eingetragen sind?

Achtung: Ja, wenn es sich um ältere GmbHs handelt, deren Gesellschafterlisten noch nicht elektronisch abrufbar sind. Man ist zwar nicht zur Aktualisierung seiner Gesellschafterliste im Handelsregister verpflichtet, muss aber mangels elektronischer Abrufbarkeit der Listen im Transparenzregister den wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Das dürfte alle GmbHs betreffen, deren Eintragung vor 2007 lag und die seit 2007 ihre Gesellschafterliste nicht geändert haben.

Wenn hingegen die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) elektronisch abrufbar sind, muss man sich nicht zusätzlich ins Transparenzregister eintragen.

Was ist mit GbR, eingetragenen Kaufleuten oder sonstigen Einzelunternehmen?

Diese sind von der Mitteilungspflicht nicht betroffen.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Bei juristischen Personen oder sonstigen Vereinigungen ist jede natürliche Person wirtschaftlich Berechtigter, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Welche Angaben sind mitteilungspflichtig?

Folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten:

Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, der Wohnort, der Typ des wirtschaftlich Berechtigten (fiktiv oder tatsächlich) sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Sowohl nachträgliche Änderungen der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten als auch Hinweise darauf, dass der wirtschaftlich Berechtigte sich zwischenzeitlich (wieder) aus anderen Registern ergibt, sind mitteilungspflichtig.

Wie erfülle ich meine Pflichten?

Die wirtschaftliche Berechtigten müssen sich auf der Internetseite des Transparenzregisters eintragen: www.transparenzregister.de

Das Transparenzregister bietet eine kostenlose Servicenummer (0800-1234337), Mo–Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr- diese gibt aber nur Hinweise zum Ausfüllen – nicht zu der Frage, ob ein Unternehmen überhaupt eintragungspflichtig ist oder nicht.

Wo bekomme ich Hilfe?

Derzeit sind noch keine Bußgelder verhängt worden – auch wenn die Pflicht zur Meldung bereits seit dem 1.10.2017 besteht. Rechtlich sind Verstöße gegen die Transparenzplichten jedoch eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden – der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 EUR für unsere Klientel, bei schwerwiegenden Verstößen werden sogar Bußgelder bis zu einer Million aufgerufen – dies spricht dafür, die Pflicht ernst zu nehmen.

Quelle: RAin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V.

Freisprechung: Fleischer-Innung Leer

Am Montag den 01. Juli 2019 wurden im „Ostfriesen-Hof“ in Leer die Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk (Fleischerei) und die Fleischer freigesprochen.

Obermeister Markus Leggedör erklärte in seiner Ansprache, dass das Fleischer- bzw. Metzgerhandwerk besonders in Städten bzw. Großstädten mittlerweile wieder als „cool“ angesehen wird und dass die Junggesellinnen und Junggesellen stolz auf den erlernten Beruf sein können. Leggedör ermunterte die Freizusprechenden, ihren Beruf stolz und mit breiter Brust auszuüben.

Festredner Gerold Lienemann, Schulleiter BBS 1 Leer, erklärte in seiner Rede: „Erst Lehre dann Karriere!“ Die jungen Gesellinnen und Gesellen sollten sich stets weiterbilden.

Eine Auszeichnung der Handwerksammer für Ostfriesland für vorbildliche Leistungen in der Abschlussprüfung zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (Fleischerei) ging an Merle von Rötel aus dem Ausbildungsbetrieb Fleischermeister Markus Leggedör in Weener.

Wir gratulieren den „Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk-Fleischerei“:

Freizusprechende/rAusbildungsbetrieb
Laura HindersMulti Markt Hero Brahms KG, Leer
Merle von RötelFleischermeister Markus Leggedör, Weener
Rebecca SchönhöferNaturschlachterei Lay, Moormerland-Veenhusen
Jane WattjesFleischermeister Frank Dirksen, Wiesmoor

Wir gratulieren den Fleischern:

Freizusprechende/rAusbildungsbetrieb
Sören HaanFleischerei Diedrich Eckhoff,
Inh. Hermann Eckhoff e.K.,
Moormerland-Jheringsfehn
Markus TscherbatkoFleischerei & Grillstation Kröger GmbH, Bunde
Paul WehlNaturschlachterei Lay, Moormerland-Veenhusen

Freisprechung: Dachdecker-Innung für Ostfriesland

In einem festlichen Rahmen wurden am 28. Juni 2019 in der Gaststätte „Blauer Fasan“ in Wiesmoor 12 Junggesellen nach bestandener Gesellenprüfung freigesprochen.

Die Anwesenden wurden durch den stellvertretenden Obermeister der Dachdecker-Innung für Ostfriesland, Dachdeckermeister Dennis Cramer, begrüßt. Oberstudiendirektor Ulrich Wiegers, Schulleiter BBS II Emden, hielt eine bewegende Festansprache, in der zum Ausdruck kam, dass für die Junggesellen das Lernen und Weiterbilden noch nicht am Ende ist.

Die Freisprechung mit Übergabe der Gesellenbriefe wurde von Lehrlingswart Lothar Heuermann, Oberstudienrat Heiko Bojunga und dem stellvertretenden Obermeister Dennis Cramer durchgeführt.

Eine Auszeichnung der Dachdecker-Innung für Ostfriesland für gute Leistungen erhielt Michael Ihben von der Firma Wiggers und Teubner GmbH, Aurich.

In einer interessanten und amüsanten Ansprache wurden die Junggesellen von Oberstudienrat Heiko Bojunga von der Berufsschule verabschiedet.

Das Schlusswort wurde von Dennis Cramer gehalten und beendete diese festliche Veranstaltung.

Wir gratulieren den Junggesellen:

Freizusprechende/rAusbildungsbetrieb
Michael IhbenWiggers und Teubner GmbH,
Aurich-Wallinghausen
Marco AbelsRainer van Grieken, Emden
Felix GoßlingSchult & Berends GmbH, Bunde
Robin KirschH.-D. Heuermann GmbH, Hesel
Marco KulmegiesRainer van Grieken, Emden
Nils LettauGeorg Ahrends GmbH & Co.KG, Norden
Frederik MühlfriedAlexander Perc, Aurich
Leon StriekWiggers und Teubner GmbH.
Aurich Wallunghausen
Jan Robert TrettinUwe Gasch Dachdeckermeister, Leer
Jens WeberABV GmbH, Aurich
Tamme WilkenPeter Janssen Dachdeckermeister, Holtland
Kai DiekenaGeorg Ahrends GmbH & Co.KG, Norden