Versorgungswerk: MeisterPolicePro wurde ergänzt

„Goldene Regel ist Gold wert“

Die SIGNAL IDUNA hat mit der erweiterten Neuwertdeckung die bisher gebräuchliche Zeitwertregelung ersetzt. Das bedeutet, dass die SIGNAL IDUNA Betriebseinrichtungen im Schadensfall zum Neuwert ersetzt. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Nutzung und Wartung.

Sind Sie schon mit der MeisterPolicePro bei der SIGNAL IDUNA versichert? Sobald Sie ihren Vertrag neu ordnen oder umstellen profitieren Sie automatisch und beitragsfrei von der erweiterten Neuwertdeckung.

Die MPP besteht aus einem dreistufigen Sach- und Haftpflicht Baustein. Betriebe aus dem Handwerk mit einem Jahresumsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro können davon profitieren.

Auf die gesamte Vertragslaufzeit erhalten Innungsmitglieder 12 Prozent Beitragsnachlass; Existenzgründer und Betriebsübernehmer erhalten in den ersten beiden Jahren sogar 15 Prozent Beitragsnachlass.

Quelle: kontakte, Infobrief der Signal Iduna 2/19
190619 Gruppe

Freisprechung: Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland

Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland spricht 12 Maurer frei

Traditionelle Freisprechung im Rathaussaal in Leer

Im historischen Festsaal des  Rathauses Leer fand am 19.06.2019 die Freisprechung der Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland statt.

Zwölf junge Handwerker erhielten im Rahmen einer Feierstunde ihre Gesellenbriefe. An der Freisprechung nahmen neben Vertretern der Ausbildungsbetriebe und der Handwerksorganisationen auch die Familien und Freunde der jungen Gesellen teil.

Der 1. Leeraner Stadtrat Detlef Holz, er vertrat die kurzfristig terminlich verhinderte Frau Bürgermeistern Kuhl,  folgte der Einladung als Ehrengast.  In seinem Grußwort verwies Herr Holz auf die lange und gute Tradition der Berufsbildung im Handwerk, die schon im Mittelalter dafür gesorgt habe, dass das Wissen und Können im Handwerk von Generation zu Generation nicht nur weitergegeben sondern auch weiterentwickelt wurde. In der Region, so Holz, ist das Handwerk heute eine leistungsstarke Branche, die von großer Bedeutung ist für Ostfriesland ist. Er gratulierte den Junggesellen zu ihrer bestandenen Prüfung und wünschte ihnen für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Die anschließende Festansprache übernahm Herr Heinz Feldmann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse LeerWittmund.

Auch Feldmann nahm Bezug auf die seit Jahrhunderten funktionierende Arbeit der Zünfte und Innungen, die mit dem Gesellen- und dem Meisterbrief schon sehr früh Qualitätsstandards geschaffen haben und dadurch die wirtschaftliche Entwicklung vorantrieben. Das Handwerk hat nichts an seiner Bedeutung verloren angesichts der großen Herausforderungen der heutigen Zeit, so Feldmann. Er nannte beispielhaft die Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Einklang mit Umwelt- und Klimaschutzauflagen als eine der Herausforderungen, die ohne das Wissen und Können gut ausgebildeter Fachkräfte im Handwerk nicht zu lösen sei. Auch Feldmann wünschte den jungen Handwerkern alles Gute für die Zukunft und verwies auf die zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten im Handwerk – unter anderem auch auf den Meisterbrief als nächstes Ziel.

„Ich spreche Euch frei von den Rechten und Pflichten der Lehre“, mit diesen traditionellen Worten , mit denen seit Jahrhunderten Auszubildende im Handwerk feierlich in den Gesellenstand gehoben werden, nahm Obermeister Heiko de Vries die Freisprechung vor und verband diese mit herzlichen Glückwünschen und der Aufforderung an die jungen Fachkräfte, sich auch in Zukunft beruflich weiterzuentwickeln.

Obermeister Heiko de Vries übergab, gemeinsam mit dem Lehrlingswart Harald Ramaker und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Heiko Oltmanns,  die Gesellenbriefe.

Einen besonderen Stellenwert bei der Freisprechungsfeier hat die Auszeichnung für die besten Prüfungsergebnisse. Diese Auszeichnung erhielt Mirco Meyer, der im Bauunternehmen Anton Gruben GmbH (Ostrhauderfehn) seine Ausbildung absolvierte.

Anschließend folgte eine launige Ansprache von Ulf Trump, Vertreter der Berufsschulen, der sich mit herzlichen Glückwünschen und freundlichen Appellen an deren Ehrgeiz  an die jungen Handwerker wandte.

Einen runden Abschluss fand die Veranstaltung mit dem Redebeitrag der ehemaligen Auszubildenden Tim Buschhaus und Mirco Meyer. Beide verbanden einen augenzwinkernden Rückblick auf ihre Ausbildungszeit mit dem Dank an ihre Familien, Freunde, Lehrer und Ausbilder für die Unterstützung während der Ausbildung.

Mit der Freisprechung geht für die jungen Fachkräfte der erste berufliche Abschnitt zu Ende – die berufliche Laufbahn fängt jedoch erst an.

BU Gruppenbild:

Im historischen Rathaussaal in Leer fand die Feierstunde der Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland statt. Gemeinsam mit den jungen Gesellen freuen sich über die erfolgreiche Ausbildung Heiko Oltmanns (Prüfer, 1. v.l.), Harald Ramakar (Prüfer, 2. v.l.), Carsten Bagger (Prüfer, 2.v.r.) und Obermeister Heiko de Vres (rechts)

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HINTERGRUND

In der Baugewerbe-Innung Leer-Rheiderland sind 48 Handwerksbetriebe organisiert. Ein ehrenamtlicher Vorstand unter dem Vorsitz des Obermeisters koordiniert die Arbeit in diesem Unternehmensnetzwerk, das auf der rechtlichen Basis der Handwerksordnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig ist. Die Innung übernimmt wichtige gesellschaftliche Aufgaben in der Berufsausbildung und der Beratung von Verbrauchern und Betrieben. Die Mitgliedsbetriebe der Innung profitieren neben der effektiven Vernetzung untereinander von zahlreichen Vorteilen wie u.a. Einkaufskooperationen, kostenloser Rechtsberatung, günstigen Konditionen bei Versicherungs- und Finanzdienstleistungen sowie dem Markenauftritt der Innungsbetriebe als Qualitätsanbieter. Die Innung hat ihren Sitz in Leer und ist der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund angeschlossen. Diese ist die Interessenvertretung für das freiwillig organisierte Handwerk. 15 Innungen mit 499 Innungsbetrieben sind in der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund organisiert. Aufgabe der Kreishandwerkerschaft – als Dienstleister der Innungsbetriebe  – ist, den Handwerksunternehmen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen bei Themen wie u.a. Aus- und Weiterbildung, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Betriebswirtschaft sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Die Kreishandwerkerschaft nimmt die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes wahr.  Die Kreishandwerkerschaft LeerWittmund betreibt Geschäftsstellen in Leer und in Wittmund sowie ein Bildungszentrum in Leer. Im Bildungszentrum werden verschiedene Projekte zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Berufsorientierung durchgeführt. Die Kreishandwerkerschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

SHK: GROSSHANDEL UND HANDWERK INTENSIVIEREN ZUSAMMENARBEIT

DG Haustechnik und ZVSHK unterzeichnen Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kooperationsvertrag – Nachwuchssicherung, Branchenstandards und Vertriebsprozesse im Fokus

Berlin, 19. Juni 2019 Bei einem Treffen beider Vorstände in Berlin Anfang Juni haben der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik (DG Haustechnik) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) eine Zusatzvereinbarung zu dem seit 2014 bestehenden Kooperationsvertrag unterzeichnet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Zusage des DG Haustechnik, die Nachwuchskampagne „Zeit zu starten“ des ZVSHK weiterhin aktiv zu unterstützen. Darüber hinaus spezifizieren die beiden Spitzenverbände in der SHK-Branche die Weiterentwicklung gemeinsam getragener Branchenstandards sowie Optimierungsmöglichkeiten in den Vertriebs- und Geschäftsprozessen.

DG Haustechnik und ZVSHK wollen sich unter anderem gemeinsam stark machen für eine schnellstmögliche Ablösung des bisherigen Datanorm-Formates durch den neuen moderneren Standard Open Masterdata. Zudem soll die Datenqualität innerhalb der SHK-Branche weiter verbessert werden. „Dies betrifft insbesondere eine über die Stammdaten hinausgehende Plandatenqualität, Begleitdokumentation und die Ergänzung von Ersatzteilkatalogen“, erläutert Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.

Das vom Handwerk betriebene Datenportal für qualitätsgeprüfte Herstellerdaten (Open Datapool) und das Datenportal des Großhandels (Open Datacheck) arbeiten gemäß Zusatzvereinbarung zukünftig noch enger zusammen mit dem Ziel, dem SHK-Handwerk perfekte Stammdaten zur Verfügung zu stellen. Dabei wird sichergestellt, dass Open Datapool und Open Datacheck die gleiche Datenqualität erhalten. Der DG Haustechnik will in diesem Kontext seinen Mitgliedern die Verteilung der Produktdaten von Handels- und Exklusivmarken des Großhandels über den Open Datapool empfehlen.

Zur weitergehenden Optimierung der Prozesse in Großhandel und SHK-Handwerk soll eine Projektgruppe mit Vertretern aus Handwerk, Großhandel und Softwareanbietern etabliert werden. Sie soll konkrete Prozesse optimieren helfen – wie etwa: die automatische Erstellung eines digitalen Lieferscheins für alle Lieferungen und Abholungen, die im Warenwirtschaftssystem des Handwerks verarbeitet werden.

Die Zusatzvereinbarung dokumentiert auch noch eine Absichtserklärung beider Verbände, bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zu kooperieren. Demnach wollen sich ZVSHK und DG Haustechnik gemeinsam für die praxisgerechte Entsorgung von Verpackungen mit Hilfe einer Branchenlösung einsetzen.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist die Standesorganisation von über 50.000 Handwerksbetrieben mit über 370.000 Beschäftigten. Der Jahresumsatz des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks lag 2018 bei 44,6 Milliarden Euro. Die 24.000 Innungsbetriebe erwirtschafteten mit ihren 215.000 Beschäftigten fast zwei Drittel des Gesamtumsatzes.

Der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik e.V. – kurz „DG Haustechnik“ – versteht sich als Sprachrohr der deutschen Fachgroßhändler aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima. Im DG Haustechnik sind bundesweit über 50 große Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mehr als 1.300 Standorten organisiert. Der SHK-Großhandel beschäftigt insgesamt ca. 45.000 Menschen.


Fleischer: Der Streit ums vegane Schnitzel geht weiter

Die neuen Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel sorgen für Streit. Hersteller der Ersatzprodukte und der Verein ProVeg wehren sich gegen Regulierungen.

Fleischlose Produkte sehen den originalen oft zum Verwechseln ähnlich. In Geschmack und Konsistenz kommen sie oft an nahe an die Originale heran. Schon seit einer geraumen Zeit fordert daher der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) eine Klarstellung, welche Bezeichnungen für die Ersatzprodukte verwendet werden dürfen.

Seit Ende 2018 hat die zuständige Deutsche Lebensmittelbuchkomission (DLMBK) neue Leitsätze für „vegetarische und vegane Lebensmittel“ vorgestellt. Die neuen Leitsätze sehen unter anderem folgendes vor:

  • Bezeichnungen die sich auf gewachsene Fleischteile wie z. B. Filet oder Steak beziehen, sind bei fleischlosen Produkten unüblich.
  • Wurstwarenbezeichnungen wie zum Beispiel Schinkenwurst dürfen nicht für Fleischersatzprodukte verwendet werden. Lediglich die Bezeichnung “ in der Art einer …“ oder mit „…geschmack“ sind zulässig.
  • Auch Anlehnungen an Beschreibungen wie Frikadelle, Schnitzel o. Ä. darf nur dann erfolgen, wenn die Ersatzprodukte in den sensorischen Eigenschaften eine ausreichende Ähnlichkeit aufweisen.
  • Die Produktbezeichnung muss daher künftig immer mit „vegetarisch“ oder „vegan“ und der ersetzenden Zutat (z. B. Erbsenprotein) gekennzeichnet sein.

Der Fleischerverband hat schon seit Langem darauf hingewiesen, dass Wurst, Schinken und Schnitzel gerade auch wegen der charakteristischen Inhaltsstoffe so beliebt seien. Ein veganes Schnitzel sein nun mal kein Schnitzel. Es fehlt an Geruch, Konsistenz und Geschmack. Zudem stellt der Fleischerverband den gesundheitlichen Nutzen einiger Veggie-Produkte infrage und bezieht sich hierbei auf eine Untersuchung der Zeitschrift Öko-Test, die bemängelt hat, dass in Veggie-Produkte sehr viele Zusatzstoffe enthalten sind. Diese sind nötig, um Pflanzeneiweiß und Wasser in eine schnittfeste Masse zu verwandeln und die Wurstoptik nachzustellen.

Zukünftig ist als die Bezeichnung „Vegane Wurst“ also erlaubt, die Bezeichnung „Vegane Salami“ muss nun aber „Vegane Tofu-Wurst nach Art einer Salami“ heißen.

Die neuen Leitsätze werden von dem Verein ProVeg als zu komplex und schwer umsetzbar eingestuft. In einem Statement der Fleischersatzhersteller und ProVeg heißt es dazu. „Das tiefgehende Eingreifen der Deutschen Lebensmittelbuchkomission behindert die Vermarktung und erschwert die Kaufentscheidung.“ ProVeg hat dazu eine Online-Petition gestartet, um das künftige Europäische Parlament davon zu überzeugen, sich gegen diese Leitsätze zu stellen.

Sprechtag: „Internet und Online Marketing“ erfolgreich abgehalten

Die Internetpräsenz eines Unternehmens ist heutzutage weitaus mehr als nur eine Visitenkarte. Sie ist der direkte Draht zu potentiellen Kunden und zukünftigen Mitarbeitern.
Die rechtlichen Anforderungen an Internetpräsenzen haben sich geändert und auch die Erwartungen hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit und Darstellung auf Smartphones und Tablets sind gestiegen.

Zudem bietet Online Marketing mittels Google MyBusiness & Facebook neue attraktive, interaktive Marketingmöglichkeiten.

Über diese und noch weitere Themen informierte Kerstin Muggeridge, Beauftragte für Innovation und Technologie – Schwerpunkt Digitalisierung der Handwerkskammer für Ostfriesland während des Sprechtages unsere Innungsmitglieder.

Die Beratung war für unsere Innungsmitglieder kostenfrei und dauerte ca. 30 Minuten. Aufgrund der positiven Resonanz planen wir kurzfristig weitere Termine dieser Art in den Geschäftsstellen Leer und Wittmund.

Handwerkerrechnung absetzen: Das ist erlaubt

In der selbst genutzten Immobilie fallen Handwerkertätigkeiten an? Dann sollten Sie die Rechnung gut aufbewahren. Der Arbeitslohn des beauftragten Handwerkers kann nämlich in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch können Sie einen Steuerbonus von bis zu 1.200€ erhalten.

Unter dem Begriff „Handwerkerbonus“ versteht man, dass Privatpersonen bis zu 20 % der Arbeitskosten von der Rechnung absetzen können. Dies gilt jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 €, sodass ein maximaler Bonus von 1.200€ zusammenkommen kann. Kosten für Material können dabei jedoch nicht berücksichtigt werden.

Damit in der Steuererklärung die Arbeitskosten von Handwerkern anerkannt werden, müssen diese von einem selbstständigen Betrieb ausgeführt werden. Außerdem muss eindeutig belegbar sein, dass der Handwerker auch wirklich im Heim des betreffenden Steuerzahlers seine Arbeitsleistung vollbracht hat. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine selbstgenutzte Immobilie oder eine Mietwohnung handelt. Wichtig ist zudem, dass Rechnungsbeträge überwiesen und nicht bar gezahlt werden.

In der Steuererklärung kann man die Kosten aus Handwerkerrechnungen unter dem Punkt „Sonderausgaben – Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eintragen.

Auf der Rechnung des Handwerkers müssen die Arbeitskosten extra ausgewiesen worden sein. Das Finanzamt kann die Vorlage der Rechnung verlangen und unter Umständen sogar einen Nachweis der Überweisung.

Land(auf)Schwung: Kreishandwerkerschaft unterstützte Projekt

Friedeburg

Die Gemeinde Friedeburg hat in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund ein Modellvorhaben ins Leben gerufen. Das Beschäftigungsprojekt, welches zu 80 % über Mittel aus Land(auf)Schwung finanziert wurde, hatte das Ziel, junge Menschen und Migranten den Berufseinstieg zu erleichtern, indem sie unterschiedliche handwerkliche Tätigkeiten kennenlernten.

In 30 Projekttagen haben 17 Migranten und Jugendliche in wechselnden Gruppen zehn Strandkörbe generalüberholt. Die Anleiter Norbert Rolfes, Gerd Veentjer und Herbert Janssen, aus den Reihen Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, trafen sich zweimal wöchentlich mit bis zu sechs Teilnehmern.

Bei den in die Jahre gekommenen Strandkörbe musste teilweise Holz ausgetauscht werden. Zu dem mussten sie neu gestrichen werden, die Sitzflächen wurden gereinigt und teilweise erneuert. Außerdem wurde noch ein „Strandkorb-Transportgerät“ hergestellt sowie eine gepflasterte Unterstellmöglichkeit für die Körbe.

( Bild: Bürgermeister Helfried Goetz mit Teilnehmern, Verantwortlichen der Gemeinde Friedeburg, dem WIrtschaftsförderkreis Harlingerland Geschäftsführer und Anleiter der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund)

Bau: Umfrage zu Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen?

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen bittet die Mitgliedsunternehmen, sich an einer Umfrage zu dem Thema:“ Zu lange Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen“ zu beteiligen. Die Daten werden natürlich vertraulich behandelt.

Hintergrund der Umfrage ist, dass immer häufiger Beschwerden aufkommen, dass die öffentliche Hand bei Ihren Schlussrechungen eine Fälligkeitsfrist von 60 Tagen vereinbart. Rechtsanwalt Carsten Woll, Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht, weist darauf hin, dass bereits seit der VOB-Ausgabe 2012 eine 30-Tage-Frist als spätester Fälligkeitszeitpunkt für die Schlusszahlung im Bauvertrag vorzusehen ist. Nur in Ausnahmefällen verlängert sich dieser Zeitraum auf 60 Tage.

Maler: Neue Werbemittel für Innungsbetriebe

Ab sofort stellt der Innungsverband www.malerverband-nds.de neue Briefkuverts zur Verfügung.

Die Versandtaschen im Format C4 und C5 sowie Fensterbriefumschläge DIN lang tragen das neue Drei Schilde Logo des Verbandes und den Schriftzug „Meisterbetrieb der Maler- und Lackiererinnung“.

Auch Hochformatflaggen in der Größe 150 x 300 cm sind erhältlich. Sie sind gestaltet mit dem Logo der Drei Schilde und dem Schriftzug „Die Maler Leidenschaft für Farbe“ .

Im März wurde auf der Messe FAF in Köln die Postkarten, Aufkleber in verschiedenen Formaten sowie Rollups mit den Motiven und der Messewand vorgestellt. Auch diese werden in Kürze bestellbar sein.