Fleischer: Der Streit ums vegane Schnitzel geht weiter

Die neuen Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel sorgen für Streit. Hersteller der Ersatzprodukte und der Verein ProVeg wehren sich gegen Regulierungen.

Fleischlose Produkte sehen den originalen oft zum Verwechseln ähnlich. In Geschmack und Konsistenz kommen sie oft an nahe an die Originale heran. Schon seit einer geraumen Zeit fordert daher der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) eine Klarstellung, welche Bezeichnungen für die Ersatzprodukte verwendet werden dürfen.

Seit Ende 2018 hat die zuständige Deutsche Lebensmittelbuchkomission (DLMBK) neue Leitsätze für „vegetarische und vegane Lebensmittel“ vorgestellt. Die neuen Leitsätze sehen unter anderem folgendes vor:

  • Bezeichnungen die sich auf gewachsene Fleischteile wie z. B. Filet oder Steak beziehen, sind bei fleischlosen Produkten unüblich.
  • Wurstwarenbezeichnungen wie zum Beispiel Schinkenwurst dürfen nicht für Fleischersatzprodukte verwendet werden. Lediglich die Bezeichnung “ in der Art einer …“ oder mit „…geschmack“ sind zulässig.
  • Auch Anlehnungen an Beschreibungen wie Frikadelle, Schnitzel o. Ä. darf nur dann erfolgen, wenn die Ersatzprodukte in den sensorischen Eigenschaften eine ausreichende Ähnlichkeit aufweisen.
  • Die Produktbezeichnung muss daher künftig immer mit „vegetarisch“ oder „vegan“ und der ersetzenden Zutat (z. B. Erbsenprotein) gekennzeichnet sein.

Der Fleischerverband hat schon seit Langem darauf hingewiesen, dass Wurst, Schinken und Schnitzel gerade auch wegen der charakteristischen Inhaltsstoffe so beliebt seien. Ein veganes Schnitzel sein nun mal kein Schnitzel. Es fehlt an Geruch, Konsistenz und Geschmack. Zudem stellt der Fleischerverband den gesundheitlichen Nutzen einiger Veggie-Produkte infrage und bezieht sich hierbei auf eine Untersuchung der Zeitschrift Öko-Test, die bemängelt hat, dass in Veggie-Produkte sehr viele Zusatzstoffe enthalten sind. Diese sind nötig, um Pflanzeneiweiß und Wasser in eine schnittfeste Masse zu verwandeln und die Wurstoptik nachzustellen.

Zukünftig ist als die Bezeichnung „Vegane Wurst“ also erlaubt, die Bezeichnung „Vegane Salami“ muss nun aber „Vegane Tofu-Wurst nach Art einer Salami“ heißen.

Die neuen Leitsätze werden von dem Verein ProVeg als zu komplex und schwer umsetzbar eingestuft. In einem Statement der Fleischersatzhersteller und ProVeg heißt es dazu. „Das tiefgehende Eingreifen der Deutschen Lebensmittelbuchkomission behindert die Vermarktung und erschwert die Kaufentscheidung.“ ProVeg hat dazu eine Online-Petition gestartet, um das künftige Europäische Parlament davon zu überzeugen, sich gegen diese Leitsätze zu stellen.

Sprechtag: „Internet und Online Marketing“ erfolgreich abgehalten

Die Internetpräsenz eines Unternehmens ist heutzutage weitaus mehr als nur eine Visitenkarte. Sie ist der direkte Draht zu potentiellen Kunden und zukünftigen Mitarbeitern.
Die rechtlichen Anforderungen an Internetpräsenzen haben sich geändert und auch die Erwartungen hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit und Darstellung auf Smartphones und Tablets sind gestiegen.

Zudem bietet Online Marketing mittels Google MyBusiness & Facebook neue attraktive, interaktive Marketingmöglichkeiten.

Über diese und noch weitere Themen informierte Kerstin Muggeridge, Beauftragte für Innovation und Technologie – Schwerpunkt Digitalisierung der Handwerkskammer für Ostfriesland während des Sprechtages unsere Innungsmitglieder.

Die Beratung war für unsere Innungsmitglieder kostenfrei und dauerte ca. 30 Minuten. Aufgrund der positiven Resonanz planen wir kurzfristig weitere Termine dieser Art in den Geschäftsstellen Leer und Wittmund.

Handwerkerrechnung absetzen: Das ist erlaubt

In der selbst genutzten Immobilie fallen Handwerkertätigkeiten an? Dann sollten Sie die Rechnung gut aufbewahren. Der Arbeitslohn des beauftragten Handwerkers kann nämlich in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch können Sie einen Steuerbonus von bis zu 1.200€ erhalten.

Unter dem Begriff „Handwerkerbonus“ versteht man, dass Privatpersonen bis zu 20 % der Arbeitskosten von der Rechnung absetzen können. Dies gilt jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 €, sodass ein maximaler Bonus von 1.200€ zusammenkommen kann. Kosten für Material können dabei jedoch nicht berücksichtigt werden.

Damit in der Steuererklärung die Arbeitskosten von Handwerkern anerkannt werden, müssen diese von einem selbstständigen Betrieb ausgeführt werden. Außerdem muss eindeutig belegbar sein, dass der Handwerker auch wirklich im Heim des betreffenden Steuerzahlers seine Arbeitsleistung vollbracht hat. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine selbstgenutzte Immobilie oder eine Mietwohnung handelt. Wichtig ist zudem, dass Rechnungsbeträge überwiesen und nicht bar gezahlt werden.

In der Steuererklärung kann man die Kosten aus Handwerkerrechnungen unter dem Punkt „Sonderausgaben – Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eintragen.

Auf der Rechnung des Handwerkers müssen die Arbeitskosten extra ausgewiesen worden sein. Das Finanzamt kann die Vorlage der Rechnung verlangen und unter Umständen sogar einen Nachweis der Überweisung.

Land(auf)Schwung: Kreishandwerkerschaft unterstützte Projekt

Friedeburg

Die Gemeinde Friedeburg hat in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund ein Modellvorhaben ins Leben gerufen. Das Beschäftigungsprojekt, welches zu 80 % über Mittel aus Land(auf)Schwung finanziert wurde, hatte das Ziel, junge Menschen und Migranten den Berufseinstieg zu erleichtern, indem sie unterschiedliche handwerkliche Tätigkeiten kennenlernten.

In 30 Projekttagen haben 17 Migranten und Jugendliche in wechselnden Gruppen zehn Strandkörbe generalüberholt. Die Anleiter Norbert Rolfes, Gerd Veentjer und Herbert Janssen, aus den Reihen Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, trafen sich zweimal wöchentlich mit bis zu sechs Teilnehmern.

Bei den in die Jahre gekommenen Strandkörbe musste teilweise Holz ausgetauscht werden. Zu dem mussten sie neu gestrichen werden, die Sitzflächen wurden gereinigt und teilweise erneuert. Außerdem wurde noch ein „Strandkorb-Transportgerät“ hergestellt sowie eine gepflasterte Unterstellmöglichkeit für die Körbe.

( Bild: Bürgermeister Helfried Goetz mit Teilnehmern, Verantwortlichen der Gemeinde Friedeburg, dem WIrtschaftsförderkreis Harlingerland Geschäftsführer und Anleiter der Kreishandwerkerschaft LeerWittmund)

Bau: Umfrage zu Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen?

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen bittet die Mitgliedsunternehmen, sich an einer Umfrage zu dem Thema:“ Zu lange Zahlungsfristen bei öffentlichen Aufträgen“ zu beteiligen. Die Daten werden natürlich vertraulich behandelt.

Hintergrund der Umfrage ist, dass immer häufiger Beschwerden aufkommen, dass die öffentliche Hand bei Ihren Schlussrechungen eine Fälligkeitsfrist von 60 Tagen vereinbart. Rechtsanwalt Carsten Woll, Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht, weist darauf hin, dass bereits seit der VOB-Ausgabe 2012 eine 30-Tage-Frist als spätester Fälligkeitszeitpunkt für die Schlusszahlung im Bauvertrag vorzusehen ist. Nur in Ausnahmefällen verlängert sich dieser Zeitraum auf 60 Tage.

Maler: Neue Werbemittel für Innungsbetriebe

Ab sofort stellt der Innungsverband www.malerverband-nds.de neue Briefkuverts zur Verfügung.

Die Versandtaschen im Format C4 und C5 sowie Fensterbriefumschläge DIN lang tragen das neue Drei Schilde Logo des Verbandes und den Schriftzug „Meisterbetrieb der Maler- und Lackiererinnung“.

Auch Hochformatflaggen in der Größe 150 x 300 cm sind erhältlich. Sie sind gestaltet mit dem Logo der Drei Schilde und dem Schriftzug „Die Maler Leidenschaft für Farbe“ .

Im März wurde auf der Messe FAF in Köln die Postkarten, Aufkleber in verschiedenen Formaten sowie Rollups mit den Motiven und der Messewand vorgestellt. Auch diese werden in Kürze bestellbar sein.

Fleischer: Nachwuchswettbewerb „ganz schön plietsch“

Am 06. und 07. Oktober findet der Norddeutsche Nachwuchswettbewerb des Fleischerverbandes Nord statt.

Nur die besten Gesellinnen und Gesellen, die ihre Ausbildung im Wettbewerbsjahr wie folgt abgeschlossen haben, werden zugelassen:

  • Mindestnote „Zwei“ (81 Punkte)
  • bei getrennt ausgewiesenen Ergebnissen: In der Praxis mindesten eine „Zwei“, in der Theorie mindestens eine „drei“ (67 Punkte)

„Junge Nachwuchskräfte haben bei dem Wettbewerb die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen, das eigene Können zu beweisen und voneinander zu lernen“, so Christian Lohff, Landeslehrlingswart des Fleischerverbandes Schleswig-Holstein.

Nur die besten werden zur Teilnahme zugelassen und sichern sich die Chance auf viele Preise und Möglichkeiten:

  • 500,00 Euro Preisgeld für die Gold-Urkunde
  • 250,00 Euro Preisgeld für die Silber-Urkunde
  • 150,00 Euro Preisgeld für die Bronze-Urkunde
  • Für sehr gute Kandidaten besteht die Möglichkeit, über die Handwerkskammern Stipendien für die berufliche Fort- und Weiterbildung zu erhalten.
  • Ausgesuchte Teilnehmer des Wettbewerbs können sich außerdem für die Nationalmannschaft des Fleischerhandwerks empfehlen.
  • Die Teilnahme ist ein Plus für die Bewerbungsunterlagen: Sie zeugt von Engagement und Kreativität.
  • Teilnahmeurkunden für alle.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.fleischer-nord.de/ausbildung/wettbewerbe.html

Azubis: 3. Lehrjahr wurde von Fa. Bauder geschult

Der Förderkreis Ostfriesland hat mit der Fa. Bauder einen Lehrgang für die Auszubildenden 3.Lehrjahr organisiert.

 In wenigen Wochen steht die Gesellenprüfung an.

Ein Bestandteil der Prüfung ist im Flachdachbereich die Ausführung von Details mit Kunststoffbahnen. Der Gesellenprüfungsausschuss hat sich für PVC-Bahnen entschieden.

Nach kurzer Unternehmensvorstellung der Firma Bauder, wurde von dem Anwendungstechniker und Handwerksmeister Manuel Wulfert die Produktpalette vorgestellt. 

Es wurden die Kunststoffbahnen vorgestellt und die Vorteile leicht verständlich für die Azubis dargestellt. Außerdem wurde die Verlegung und Zubehörteile, Systemaufbauten und Detailausbildung erläutert.

Im Praxisteil musste jeder Nahtfügung erstellen. Nach der Mittagspause wurden T-Stoß und eine Außen- und Innenecke erstellt. 

Manuel Wulfert hat auch hier die Ausführung leicht verständlich erklärt und nützliche Tips und Anregungen gegeben. Die erstellten Details der Azubis wurden dann von ihm geprüft und auf Fehler hingewiesen.

Zum Abschluss hat er dann noch gezeigt, wie die Traufe ausführt.

Dieser Lehrgang war wieder ein voller Erfolg. Die Azubis und das Lehrpersonal waren begeistert.


EuGH-Urteil: Betriebe müssen Arbeitszeiten erfassen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Zukünftig müssen die EU-Staaten Arbeitgeber verpflichten, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Im Moment muss der Arbeitnehmer noch beweisen, dass Überstunden geleistet wurden und dass diese auch angeordnet oder zumindest mit dem Wissen des Arbeitgebers entstanden sind. Aufgrund des Urteils zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes muss zukünftig eine vollumfängliche Dokumentationspflicht für Arbeitgeber greifen, dies könnte eine Beweislastumkehr in gerichtlichen Verfahren bedeuten.

Das bedeutet nicht zwingend eine Stechuhr für alle, denn es gäbe auch die Möglichkeit der Zeiterfassung mit einer App. Dennoch soll sichergestellt sein, dass die E-Mail am Frühstückstisch und das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend als Arbeitszeit gerechnet wird.

Der Europäische Gerichtshof verweist in seinem Urteil auf den Schutz der Gesundheit. Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, sowie die Begrenzung der Höchstarbeitszeit stelle ein Grundrecht des Arbeitnehmers dar.

Bisher mussten nur Überstunden erfasst werden. Laut EuGH sei das nicht ausreichend. Erst wenn die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet wird, kann man effektiv nachweisen, welche Zeiten als Überstunden bezahlt werden müssen.

Was müssen Handwerksbetriebe nun tun? Erst einmal abwarten, wie die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland erfolgt. Wir informieren unsere Mitgliedsbetriebe umgehend, ob und welcher konkreter Handlungsbedarf sich dann daraus ergibt.