Kostenfreie Qualifizierung: Digitales Bauen

digitales Handwerk unterstützt die Bau- und Ausbaugewerke von der Führungskraft bis zum Facharbeiter.

Unser Ziel ist es, Angebote zu schaffen, durch die Sie die Digitalisierung live erleben und Ideen für das eigene Unternehmen mitnehmen können.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen ein Qualifizierungspaket zum Thema digitales Bauen in Form von kostenlosen Workshops anbieten dürfen:

M2.1 Das digitale Bauunternehmen – Strategieworkshop

Lernen Sie die wichtigsten Schritte und Elemente einer strukturierten Digitalisierungsstrategie für ihr Unternehmen kennen.

Sie erproben die Vorgehensweise bei der Erarbeitung einer Strategie für Teilaspekte der eigenen Digitalisierung.

TerminMittwoch, 5. Juni 2019 09:00 – 17:30 Uhr
OrtHandwerkskammer für Ostfriesland, Gebäude B, I Etage, Raum B.07
Anmeldung https://eveeno.com/180347828

M2.2 Arbeitsabläufe strukturieren und digitalisieren

Sie lernen den projektbezogenen Informationsfluss und das Prozessmanagement im Hinblick auf die digitale Transformation kennen.

Darüber hinaus werden Sie befähigt, das Thema Prozessmanagement im Unternehmen in Angriff zu nehmen.

Termin Mittwoch, 19. Juni 2019, 09:00 – 17:30 Uhr
Ort Handwerkskammer für Ostfriesland, Gebäude B, I Etage, Raum B.07
Anmeldung https://eveeno.com/12104446

Für Verpflegung ist gesorgt.

ZielgruppeUnternehmer, Führungskräfte, Entscheider im Betrieb
Abschluss Teilnahmebescheinigung

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Kerstin Muggeridge

Beauftragte für Innovation und Technologie

Schwerpunkt Digitalisierung (Digi-BIT)

Telefon 04941 1797-29

Telefax 04941 1797-40 

k.muggeridge@hwk-aurich.de

Fachkräftesicherung: Fördermöglichkeiten nutzen!

„Qualifizierungschancengesetz – wie kann ich das im Handwerk nutzen?

Um die Herausforderungen des demografischen und digitalen Strukturwandels aktiv zu gestalten, erließ die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ (kurz: QCG) soll dazu beitragen, Kompetenzen von Beschäftigten weiterzuentwickeln und anzupassen. Damit fungiert es als präventives Instrument der Arbeitsmarktpolitik, damit Beschäftigte für die zukünftigen Anforderungen gut gewappnet sind. Zugleich wird – so der Leitgedanke – eine erfolgreiche Fachkräftesicherung für den deutschen Wirtschaftsstandort auf den Weg gebracht.

Aktuell melden viele Unternehmen Unsicherheit in Bezug auf die neuen Fördermöglichkeiten und wünschen sich mehr Information.

BNW-Experte Eckhard Harjes bringt in der Veranstaltung „Licht ins Dunkel.“

Inhalte:

– Informationen zum Qualifizierungschancengesetz (QCG)

– Angebote des BNW zur fachlichen Qualifizierung

– Ausbildungsbegleitende Förderung von Auszubildenden

Termin: 23.05.2019, von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Ort: Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Christine-Charlotten-Straße 34, 26789 Leer



Bauhandwerk: Azubizahlen gestiegen

In Niedersachsen sind die Zahlen der Baulehrlinge gestiegen. Insgesamt 3162 Baulehrlinge wurden 2018 in 19 Bauberufen ausgebildet. (Gegenüber 2017: 3020 Auszubildende)

Die Steigerung lässt sich damit erklären, dass sich die vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen seit Jahren empfohlene, zweijährige Ausbildungen zum Ausbau-, Hochbau- oder zum Tiefbaufacharbeiter großer Beliebtheit erfreuen. Während es im Jahr 2017 noch 397 derartige Ausbildungsverhältnisse gab, waren es im Jahr 2018 schon 426. Das ist eine Steigerung von 7%. Zudem gab es eine deutliche Steigerung von ausländischen Baulehrlingen. 2018 gab es 298 ausländische Azubis im Bauhandwerk. Das sind 45 Prozent mehr als noch vor einem Jahr.

Die beliebtesten Bauberufe sind der Maurer (plus sechs Prozent) und der Fliesenleger (plus 14 Prozent).

Von den 1661 neu in der Lehrlingsrolle eingetragenen Ausbildungsverhältnisse hatten Ende 2018 637 Baulehrlinge einen Realschulabschluss (38 Prozent) und 263 Lehrlinge die Hochschulreife (16 Prozent) . Das sind 54 Prozent der neuen Baulehrlinge in Niedersachsen. Im Zimmererhandwerk liegt die Quote sogar bei 74 Prozent.

Maler: Mindestlöhne steigen ab Mai!

Ab 1. Mai 2019 erhöhen sich die Branchen-Mindestlöhne Maler. Der Mindestlohn 1 („ungelernte Arbeitnehmer“ mit einfachen Hilfstätigkeiten) steigt von 10,60 € auf 10,85 €. Der Mindestlohn 2 (für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen) erhöht sich im Osten auf von 12,40 € auf 12,95 €. Im Westen bleibt der Mindestlohn 2 unverändert bei 13,30 €.

Mit der jetzigen Anpassung ab Mai 2019 erfolgt die vorletzte Stufe. Ab Mai 2020 wird in der letzten Stufe eine Ost/West-Angleichung auch beim Mindestlohn 2 erreicht.

Die Mindestlöhne Maler 2017-2021 sind als Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Sie gelten für alle Arbeitgeber der Branche, unabhängig davon, ob eine Tarifbindung vorliegt oder nicht. Ebenso sind sie verbindlich für Leih- und Zeitarbeitnehmer, die mit Malertätigkeiten verliehen werden, sowie für ausländische Arbeitgeber, die für Malerarbeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Quelle: https://www.malerverband-nds.de Foto: Pixabay

Renten- und Vorsorgetag

für junge Handwerksmeisterinnen/meister, Ehepartnerinnen/Partner im Betrieb, Führungskräfte

Termin:

Donnerstag, den 23. Mai 2019

Ort:

Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, Neue Strasse 8, 26789 Leer

Sicherlich haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Altersversorgung gemacht.

Was kann man tun, um den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen verbringen zu können?

Reicht das angesparte Geld, um nach vielen Jahrzehnten der Selbständigkeit den Ruhestand genießen zu können?

Diese Fragen und noch mehr beantworten Ihnen:

  • Herr Ralf Munder, Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung und
  • Herr Röhling, Firmenberater der Signal-Iduna.

Wer frühzeitig auf Altersvorsoge setzt, ist auf der sicheren Seite.

Zum Beratungstermin sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Versicherungsverlauf
  • Evtl. private Rentenversicherungsunterlagen

Wir bitten um telefonische Terminabsprache in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr bis zum 15. Mai 2019 unter der Telefonnummer 0491 92784-14

Büro: Gesunder Arbeitsplatz

Bei einem Bürojob sitzt man fast den ganzen Tag. Damit verbrennt man nicht nur wenig Kalorien, sondern schadet auch den Blutgefässen. Dabei gibt es vier Bereiche in denen sie dafür Sorge tragen können, die Belastung bei Ihnen und ihren Mitarbeitern gering zu halten

Schreibtisch

Am idealsten sind natürlich Schreibtische, welche sich ohne Aufwand vom Sitz- zum Steharbeitsplatz ändern lassen. Der Schreibtisch muss zudem eine vernünftige größe haben und genügend Platz bieten.

Bürostuhl

Achten Sie darauf, dass der Bürostuhl höhenverstellbar ist und die Rückenlehne flexibel ist. Außerdem sollte die Rückenlehne mindestens bis zu den Schulterblättern reichen, denn nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lendenwirbelsäule auf Gürtelhöhe unterstützt wird. Zudem sollten sie auf die richtige Einstellung des Stuhls achten. Wenn beide Beine fest auf den Boden stehen und dabei einen rechten Winkel zwischen Ober-und Unterschenkel ergeben, haben sie die beste Position erreicht. Verstellbare Armlehen und Federung entlasten den Körper zusätzlich

PC-Bildschirm etc.

Es sollte darauf geachtet werde, dass der Bildschirm frontal vor dem Sitzenden steht. Eine seitliche Position kann Nackenschmerzen verursachen. Zwischen Ihnen und dem Bildschirm sollte eine Armlänge Abstand sein. Um ein ständiges hinunterschauen zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass die oberste Zeile am Bildschirmrand auf Augenhöhe liegt. Auch die Maus und die Tastatur sollten parallel zum Bildschirm liegen. Wichtig ist, dass der Nutzer diese mit entspannten Händen bedienen kann.

Umgebung

Achten sie für sich und ihre Mitarbeiter auf ein gutes Raumklima. Die ideale Raumtemperatur beträgt 20-22 Grad. Außerdem haben sich Stoßlüftungen eher bewährt als der Einsatz von Klimaanlagen. Tageslicht sollte, wenn möglich, von der Seite kommen und künstliche Beleuchtung so angeordnet sein, dass sie nicht auf dem Bildschirm reflektiert.


Baustaub: strengere Arbeitsplatzgrenzwerte

Verschiedene Lungenerkrankungen wie zum Beispiel Asbestose, Silikose oder Lungenkrebs gehören immer noch unter die Top 10 der Berufskrankheiten durch Stäube. Daher hat das Bundesarbeitsministerium den Arbeitsplatzgrenzwert für die einatembaren Stäube (E-Staub) und die noch feineren, alveolengängigen Stäube (A-Staub) gesenkt.

Technische Regel für Gefahrstoffe 504 : Neue Vorgabe für E- und A-Stäube
Die Technische Regel für Gefahrstoffe regelt, wie man mit dem Grenzwert für gefährliche E- und A-Staub umzugehen ist. Bis Jahresende 2018 lag er unter bestimmten Voraussetzungen noch bei 3,0mg/m³. Seit dem 1. Januar 2019 gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25mg/m³ für E- und A-Stäube

Diese neuen Vorgaben verpflichten das Bauhandwerk dazu zu prüfen, ob die Beschäftigten ausreichend vor dem Staub geschützt sind. Daher sind sie angehalten die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen.

Ohne den Einsatz wirksamer technischer Lösungen lassen sich die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Als Basisausrüstung dienen dabei auf Baustellen diese vier Geräte:

  • Bearbeitungsgeräte mit wirksamer Stauberfassung
  • Bau-Entstauber
  • Luftreiniger
  • Abschottungen beziehungsweise Staubschutztüren

Schnell werden hier Investitionskosten in Höhe von 3000€ erreicht. Im Rahmen von Arbeitsschutzprämien der BG Bau kann die Beschaffung von staubarmen Techniken finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: https://www.bau-auf-sicherheit.de/sicher-gesund/staub.html

Quelle: Foto Pixabay, Text: BG Bau / DHZ / Youtube / www.bau-auf-sichherheit.de

Fleischer: Ehrungen vom 25.03.2019

Am 25.03.2019 wurden im Hote Lange in Leer, gleich drei Jubilare innerhalb der Fleischer-Innung Leer geehrt.

Obermeister Markus Leggedör und der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft gratulierten Herrn Josef Mescher zum 60.jährigen Meisterjubiläum.

Weitere Glückwünsche durften an Jann-Fokko Brandt überbracht werden, der sein 40.-jähriges Geschäftsjubiläum feiert.

Auch die Fleischerei Tuitjer durfte sich über Glückwünsche zum 40.-jährigen Geschäftsjubiläum freuen.

Friseur-Innung: Holger Müller wird Ehrenobermeister

Herr Müller hat in seiner Amtszeit als stellvertretender Obermeister von 1991 bis 1994 und als Obermeister von 1994 bis 2017 die Geschicke der Friseur-Innung, Kreis Wittmund mit großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein gestaltet.

Seinen Sachverstand, Weitblick und seine große Erfahrung stellte er der Innung uneigennützig zur Verfügung. Neben seinen Ämtern als stellvertretender Obermeister und Obermeister engagierte er sich als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit. Zudem bekleidete er  in den Jahren 2005 – 2014 das Amt des stellvertretenden Kreishandwerksmeisters, sowie von 1994 bis 2006 das Amt des Kreislehrlingswarts. 

Bereits im Jahr 2007 konnte Herr Müller sein 25.-jähriges Meisterjubiläum feiern und im Jahr darauf sein 25.-jähriges Betriebsjubiläum.

Ehrungen wurden ihm zuteil, als er am 29.11.2008 die goldene Ehrennadel des Landesinnungsverbandes des niedersächsischen Friseurhandwerks erhielt, sowie nur 9 Tage später am 08.12.2008 die goldene Ehrennadel des Zentralverbands des Friseurhandwerks.

Bei den Handwerkskollegen und in der Öffentlichkeit genießt er durch seinen hervorragenden Einsatz für die Belange der selbstständigen Handwerksmeister und seinen Diensten für die Allgemeinheit hohes Ansehen.

In Anerkennung dieser Leistungen wurde Herr Holger Müller am 08. April 2019 zum Ehrenobermeister der Friseur-Innung Leer-Wittmund ernannt.

Bild: Vlnr: Thorsten Tooren (Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft LeerWittmund), Holger Müller (Ehrenobermeister der Friseur-Innung LeerWittmund), Heiner Heijen (Obermeister der Friseur-Innung LeerWittmund)

Schwerbehinderte: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

  • 1.Wie hoch ist der Mindesturlaub?

Schwerbehinderten steht ein Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen zu (bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaubsanspruch entsprechend)
Da der Zusatzurlaub im SGB IX gesetzlich geregelt ist, muss er nicht explizit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Ein/e Beschäftigte/r mit Schwerbehinderung kann diesen Urlaub beanspruchen – hierzu muss dem/der Arbeitgeber/in allerdings die Schwerbehinderung bekannt sein.

  • 2. Möglichkeiten der Kündigung

Eine Kündigung ist nur möglich nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes. Die Integrationsämter sind verpflichtet, zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Schwerbehinderten abzuwägen. Sie müssen möglichst einvernehmliche Lösungen anstreben. Es ist also keine Beschäftigungsgarantie für den Schwerbehinderten. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist bei vertretbaren Gründen immer möglich. Innerhalb der ersten sechs Monate ist das Einschalten des Integrationsamtes nicht nötig, unabhängig von der vereinbarten Probezeit.

  • 3. Welche Höchstarbeitszeit haben Schwerbehinderte?

Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten, arbeiten im Schicht- und Nachtdienst und leisten bei Bedarf Überstunden. Lediglich auf ihr Verlangen hin sind Schwerbehinderte von Mehrarbeit freizustellen.

  • 4. Wer gilt als Schwerbehindert?

Als schwerbehindert gelten alle Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50%.

  • 5. Welche finanziellen Förderungen gibt es für Schwerbehinderte?

Da die behindertengerechte Ausstattung und der Umbau eines Arbeitsplatzes viel Geld kostet, erhalten die Arbeitgeber Zuschüsse vom Integrationsamt bzw. der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber sollte mit dem Integrationsamt bzw. der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen und konkrete Fördermöglichkeiten erfragen. Folgende wichtige Fördermittel gibt es:

  • Zuschüsse bis zur vollen Höhe der Kosten einer behindertengerechten Ausstattung des Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes. Zuständig ist das Integrationsamt.
  • Zuschüsse für befristete Probebeschäftigungen von behinderten oder schwerbehinderten Menschen (max. 3 Monate). Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.

Zuschüsse werden auch den Schwerbehinderten selbst gewährt. Sie können Zuschüsse für technische Arbeitshilfen sowie eine notwendige Arbeitsassistenz bekommen. Kosten für notwendige Weiterbildungen werden ebenfalls erstattet.

  • 6. Was ist die Ausgleichsabgabe?

Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten (bzw. schwerbehinderten gleichgestellten) Beschäftigten besetzen. Wenn dies nicht geschieht, muss der Arbeitgeber eine jährliche Ausgleichszahlung an das Integrationsamt leisten.

  • 7. Was ist eine „Gleichstellung“ ?

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 %, aber mindestens 30 %, können einem schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn er infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nicht erlangen oder behalten kann. Die Gleichstellung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie wird im Normalfall an dem Tag gültig, an der sie beantragt wird. Es gelten für Gleichgestellte die gleichen gesetzlichen Regelungen des SGB IX bis auf folgende Ausnahmen:

  1. Kein Anspruch auf Zusatzurlaub
  2. Keine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • 8. Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Schwerbehinderten

Hierbei unterstützt Sie das Integrationsamt. Es berät und informiert die Beteiligten um aufkommende Schwierigkeiten zu beheben. Bei Bedarf weist es auf die zuständigen Fachdienststellen oder andere Leistungsträger hin.

  • 9. Was ist eine Arbeitsassistenz?

Die Arbeitsassistenz ist eine Unterstützung am Arbeitsplatz die regelmäßig und dauerhaft benötigt wird, wie z. B. Vorleser bei sehbehinderten Personen. Auf Grundlage des individuellen Unterstzützungsbedarfs des Schwerbehinderten kann eine Förderung für die Arbeitsassistenz beantragt werden. Der Arbeitgeber kann entscheiden, wer in seinem Betrieb als Arbeitsassistenz arbeiten darf.

  • 10. Wo bekomme ich weitere Informationen?

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Auch die Integrationsämter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.