Fleischer: Nachwuchswettbewerb „ganz schön plietsch“

Am 06. und 07. Oktober findet der Norddeutsche Nachwuchswettbewerb des Fleischerverbandes Nord statt.

Nur die besten Gesellinnen und Gesellen, die ihre Ausbildung im Wettbewerbsjahr wie folgt abgeschlossen haben, werden zugelassen:

  • Mindestnote „Zwei“ (81 Punkte)
  • bei getrennt ausgewiesenen Ergebnissen: In der Praxis mindesten eine „Zwei“, in der Theorie mindestens eine „drei“ (67 Punkte)

„Junge Nachwuchskräfte haben bei dem Wettbewerb die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen, das eigene Können zu beweisen und voneinander zu lernen“, so Christian Lohff, Landeslehrlingswart des Fleischerverbandes Schleswig-Holstein.

Nur die besten werden zur Teilnahme zugelassen und sichern sich die Chance auf viele Preise und Möglichkeiten:

  • 500,00 Euro Preisgeld für die Gold-Urkunde
  • 250,00 Euro Preisgeld für die Silber-Urkunde
  • 150,00 Euro Preisgeld für die Bronze-Urkunde
  • Für sehr gute Kandidaten besteht die Möglichkeit, über die Handwerkskammern Stipendien für die berufliche Fort- und Weiterbildung zu erhalten.
  • Ausgesuchte Teilnehmer des Wettbewerbs können sich außerdem für die Nationalmannschaft des Fleischerhandwerks empfehlen.
  • Die Teilnahme ist ein Plus für die Bewerbungsunterlagen: Sie zeugt von Engagement und Kreativität.
  • Teilnahmeurkunden für alle.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.fleischer-nord.de/ausbildung/wettbewerbe.html

Azubis: 3. Lehrjahr wurde von Fa. Bauder geschult

Der Förderkreis Ostfriesland hat mit der Fa. Bauder einen Lehrgang für die Auszubildenden 3.Lehrjahr organisiert.

 In wenigen Wochen steht die Gesellenprüfung an.

Ein Bestandteil der Prüfung ist im Flachdachbereich die Ausführung von Details mit Kunststoffbahnen. Der Gesellenprüfungsausschuss hat sich für PVC-Bahnen entschieden.

Nach kurzer Unternehmensvorstellung der Firma Bauder, wurde von dem Anwendungstechniker und Handwerksmeister Manuel Wulfert die Produktpalette vorgestellt. 

Es wurden die Kunststoffbahnen vorgestellt und die Vorteile leicht verständlich für die Azubis dargestellt. Außerdem wurde die Verlegung und Zubehörteile, Systemaufbauten und Detailausbildung erläutert.

Im Praxisteil musste jeder Nahtfügung erstellen. Nach der Mittagspause wurden T-Stoß und eine Außen- und Innenecke erstellt. 

Manuel Wulfert hat auch hier die Ausführung leicht verständlich erklärt und nützliche Tips und Anregungen gegeben. Die erstellten Details der Azubis wurden dann von ihm geprüft und auf Fehler hingewiesen.

Zum Abschluss hat er dann noch gezeigt, wie die Traufe ausführt.

Dieser Lehrgang war wieder ein voller Erfolg. Die Azubis und das Lehrpersonal waren begeistert.


EuGH-Urteil: Betriebe müssen Arbeitszeiten erfassen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Zukünftig müssen die EU-Staaten Arbeitgeber verpflichten, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Im Moment muss der Arbeitnehmer noch beweisen, dass Überstunden geleistet wurden und dass diese auch angeordnet oder zumindest mit dem Wissen des Arbeitgebers entstanden sind. Aufgrund des Urteils zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes muss zukünftig eine vollumfängliche Dokumentationspflicht für Arbeitgeber greifen, dies könnte eine Beweislastumkehr in gerichtlichen Verfahren bedeuten.

Das bedeutet nicht zwingend eine Stechuhr für alle, denn es gäbe auch die Möglichkeit der Zeiterfassung mit einer App. Dennoch soll sichergestellt sein, dass die E-Mail am Frühstückstisch und das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend als Arbeitszeit gerechnet wird.

Der Europäische Gerichtshof verweist in seinem Urteil auf den Schutz der Gesundheit. Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, sowie die Begrenzung der Höchstarbeitszeit stelle ein Grundrecht des Arbeitnehmers dar.

Bisher mussten nur Überstunden erfasst werden. Laut EuGH sei das nicht ausreichend. Erst wenn die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet wird, kann man effektiv nachweisen, welche Zeiten als Überstunden bezahlt werden müssen.

Was müssen Handwerksbetriebe nun tun? Erst einmal abwarten, wie die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland erfolgt. Wir informieren unsere Mitgliedsbetriebe umgehend, ob und welcher konkreter Handlungsbedarf sich dann daraus ergibt.

Kostenfreie Qualifizierung: Digitales Bauen

digitales Handwerk unterstützt die Bau- und Ausbaugewerke von der Führungskraft bis zum Facharbeiter.

Unser Ziel ist es, Angebote zu schaffen, durch die Sie die Digitalisierung live erleben und Ideen für das eigene Unternehmen mitnehmen können.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen ein Qualifizierungspaket zum Thema digitales Bauen in Form von kostenlosen Workshops anbieten dürfen:

M2.1 Das digitale Bauunternehmen – Strategieworkshop

Lernen Sie die wichtigsten Schritte und Elemente einer strukturierten Digitalisierungsstrategie für ihr Unternehmen kennen.

Sie erproben die Vorgehensweise bei der Erarbeitung einer Strategie für Teilaspekte der eigenen Digitalisierung.

TerminMittwoch, 5. Juni 2019 09:00 – 17:30 Uhr
OrtHandwerkskammer für Ostfriesland, Gebäude B, I Etage, Raum B.07
Anmeldung https://eveeno.com/180347828

M2.2 Arbeitsabläufe strukturieren und digitalisieren

Sie lernen den projektbezogenen Informationsfluss und das Prozessmanagement im Hinblick auf die digitale Transformation kennen.

Darüber hinaus werden Sie befähigt, das Thema Prozessmanagement im Unternehmen in Angriff zu nehmen.

Termin Mittwoch, 19. Juni 2019, 09:00 – 17:30 Uhr
Ort Handwerkskammer für Ostfriesland, Gebäude B, I Etage, Raum B.07
Anmeldung https://eveeno.com/12104446

Für Verpflegung ist gesorgt.

ZielgruppeUnternehmer, Führungskräfte, Entscheider im Betrieb
Abschluss Teilnahmebescheinigung

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Kerstin Muggeridge

Beauftragte für Innovation und Technologie

Schwerpunkt Digitalisierung (Digi-BIT)

Telefon 04941 1797-29

Telefax 04941 1797-40 

k.muggeridge@hwk-aurich.de

Fachkräftesicherung: Fördermöglichkeiten nutzen!

„Qualifizierungschancengesetz – wie kann ich das im Handwerk nutzen?

Um die Herausforderungen des demografischen und digitalen Strukturwandels aktiv zu gestalten, erließ die Bundesregierung das Qualifizierungschancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ (kurz: QCG) soll dazu beitragen, Kompetenzen von Beschäftigten weiterzuentwickeln und anzupassen. Damit fungiert es als präventives Instrument der Arbeitsmarktpolitik, damit Beschäftigte für die zukünftigen Anforderungen gut gewappnet sind. Zugleich wird – so der Leitgedanke – eine erfolgreiche Fachkräftesicherung für den deutschen Wirtschaftsstandort auf den Weg gebracht.

Aktuell melden viele Unternehmen Unsicherheit in Bezug auf die neuen Fördermöglichkeiten und wünschen sich mehr Information.

BNW-Experte Eckhard Harjes bringt in der Veranstaltung „Licht ins Dunkel.“

Inhalte:

– Informationen zum Qualifizierungschancengesetz (QCG)

– Angebote des BNW zur fachlichen Qualifizierung

– Ausbildungsbegleitende Förderung von Auszubildenden

Termin: 23.05.2019, von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Ort: Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Christine-Charlotten-Straße 34, 26789 Leer



Bauhandwerk: Azubizahlen gestiegen

In Niedersachsen sind die Zahlen der Baulehrlinge gestiegen. Insgesamt 3162 Baulehrlinge wurden 2018 in 19 Bauberufen ausgebildet. (Gegenüber 2017: 3020 Auszubildende)

Die Steigerung lässt sich damit erklären, dass sich die vom Baugewerbe-Verband Niedersachsen seit Jahren empfohlene, zweijährige Ausbildungen zum Ausbau-, Hochbau- oder zum Tiefbaufacharbeiter großer Beliebtheit erfreuen. Während es im Jahr 2017 noch 397 derartige Ausbildungsverhältnisse gab, waren es im Jahr 2018 schon 426. Das ist eine Steigerung von 7%. Zudem gab es eine deutliche Steigerung von ausländischen Baulehrlingen. 2018 gab es 298 ausländische Azubis im Bauhandwerk. Das sind 45 Prozent mehr als noch vor einem Jahr.

Die beliebtesten Bauberufe sind der Maurer (plus sechs Prozent) und der Fliesenleger (plus 14 Prozent).

Von den 1661 neu in der Lehrlingsrolle eingetragenen Ausbildungsverhältnisse hatten Ende 2018 637 Baulehrlinge einen Realschulabschluss (38 Prozent) und 263 Lehrlinge die Hochschulreife (16 Prozent) . Das sind 54 Prozent der neuen Baulehrlinge in Niedersachsen. Im Zimmererhandwerk liegt die Quote sogar bei 74 Prozent.

Maler: Mindestlöhne steigen ab Mai!

Ab 1. Mai 2019 erhöhen sich die Branchen-Mindestlöhne Maler. Der Mindestlohn 1 („ungelernte Arbeitnehmer“ mit einfachen Hilfstätigkeiten) steigt von 10,60 € auf 10,85 €. Der Mindestlohn 2 (für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen) erhöht sich im Osten auf von 12,40 € auf 12,95 €. Im Westen bleibt der Mindestlohn 2 unverändert bei 13,30 €.

Mit der jetzigen Anpassung ab Mai 2019 erfolgt die vorletzte Stufe. Ab Mai 2020 wird in der letzten Stufe eine Ost/West-Angleichung auch beim Mindestlohn 2 erreicht.

Die Mindestlöhne Maler 2017-2021 sind als Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Sie gelten für alle Arbeitgeber der Branche, unabhängig davon, ob eine Tarifbindung vorliegt oder nicht. Ebenso sind sie verbindlich für Leih- und Zeitarbeitnehmer, die mit Malertätigkeiten verliehen werden, sowie für ausländische Arbeitgeber, die für Malerarbeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Quelle: https://www.malerverband-nds.de Foto: Pixabay

Renten- und Vorsorgetag

für junge Handwerksmeisterinnen/meister, Ehepartnerinnen/Partner im Betrieb, Führungskräfte

Termin:

Donnerstag, den 23. Mai 2019

Ort:

Kreishandwerkerschaft LeerWittmund, Neue Strasse 8, 26789 Leer

Sicherlich haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Altersversorgung gemacht.

Was kann man tun, um den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen verbringen zu können?

Reicht das angesparte Geld, um nach vielen Jahrzehnten der Selbständigkeit den Ruhestand genießen zu können?

Diese Fragen und noch mehr beantworten Ihnen:

  • Herr Ralf Munder, Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung und
  • Herr Röhling, Firmenberater der Signal-Iduna.

Wer frühzeitig auf Altersvorsoge setzt, ist auf der sicheren Seite.

Zum Beratungstermin sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Versicherungsverlauf
  • Evtl. private Rentenversicherungsunterlagen

Wir bitten um telefonische Terminabsprache in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr bis zum 15. Mai 2019 unter der Telefonnummer 0491 92784-14

Büro: Gesunder Arbeitsplatz

Bei einem Bürojob sitzt man fast den ganzen Tag. Damit verbrennt man nicht nur wenig Kalorien, sondern schadet auch den Blutgefässen. Dabei gibt es vier Bereiche in denen sie dafür Sorge tragen können, die Belastung bei Ihnen und ihren Mitarbeitern gering zu halten

Schreibtisch

Am idealsten sind natürlich Schreibtische, welche sich ohne Aufwand vom Sitz- zum Steharbeitsplatz ändern lassen. Der Schreibtisch muss zudem eine vernünftige größe haben und genügend Platz bieten.

Bürostuhl

Achten Sie darauf, dass der Bürostuhl höhenverstellbar ist und die Rückenlehne flexibel ist. Außerdem sollte die Rückenlehne mindestens bis zu den Schulterblättern reichen, denn nur dadurch ist gewährleistet, dass die Lendenwirbelsäule auf Gürtelhöhe unterstützt wird. Zudem sollten sie auf die richtige Einstellung des Stuhls achten. Wenn beide Beine fest auf den Boden stehen und dabei einen rechten Winkel zwischen Ober-und Unterschenkel ergeben, haben sie die beste Position erreicht. Verstellbare Armlehen und Federung entlasten den Körper zusätzlich

PC-Bildschirm etc.

Es sollte darauf geachtet werde, dass der Bildschirm frontal vor dem Sitzenden steht. Eine seitliche Position kann Nackenschmerzen verursachen. Zwischen Ihnen und dem Bildschirm sollte eine Armlänge Abstand sein. Um ein ständiges hinunterschauen zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass die oberste Zeile am Bildschirmrand auf Augenhöhe liegt. Auch die Maus und die Tastatur sollten parallel zum Bildschirm liegen. Wichtig ist, dass der Nutzer diese mit entspannten Händen bedienen kann.

Umgebung

Achten sie für sich und ihre Mitarbeiter auf ein gutes Raumklima. Die ideale Raumtemperatur beträgt 20-22 Grad. Außerdem haben sich Stoßlüftungen eher bewährt als der Einsatz von Klimaanlagen. Tageslicht sollte, wenn möglich, von der Seite kommen und künstliche Beleuchtung so angeordnet sein, dass sie nicht auf dem Bildschirm reflektiert.


Baustaub: strengere Arbeitsplatzgrenzwerte

Verschiedene Lungenerkrankungen wie zum Beispiel Asbestose, Silikose oder Lungenkrebs gehören immer noch unter die Top 10 der Berufskrankheiten durch Stäube. Daher hat das Bundesarbeitsministerium den Arbeitsplatzgrenzwert für die einatembaren Stäube (E-Staub) und die noch feineren, alveolengängigen Stäube (A-Staub) gesenkt.

Technische Regel für Gefahrstoffe 504 : Neue Vorgabe für E- und A-Stäube
Die Technische Regel für Gefahrstoffe regelt, wie man mit dem Grenzwert für gefährliche E- und A-Staub umzugehen ist. Bis Jahresende 2018 lag er unter bestimmten Voraussetzungen noch bei 3,0mg/m³. Seit dem 1. Januar 2019 gilt auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25mg/m³ für E- und A-Stäube

Diese neuen Vorgaben verpflichten das Bauhandwerk dazu zu prüfen, ob die Beschäftigten ausreichend vor dem Staub geschützt sind. Daher sind sie angehalten die verpflichtenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen.

Ohne den Einsatz wirksamer technischer Lösungen lassen sich die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Als Basisausrüstung dienen dabei auf Baustellen diese vier Geräte:

  • Bearbeitungsgeräte mit wirksamer Stauberfassung
  • Bau-Entstauber
  • Luftreiniger
  • Abschottungen beziehungsweise Staubschutztüren

Schnell werden hier Investitionskosten in Höhe von 3000€ erreicht. Im Rahmen von Arbeitsschutzprämien der BG Bau kann die Beschaffung von staubarmen Techniken finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch hier: https://www.bau-auf-sicherheit.de/sicher-gesund/staub.html

Quelle: Foto Pixabay, Text: BG Bau / DHZ / Youtube / www.bau-auf-sichherheit.de