Ferienjobs: Das müssen Sie beachten!

Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen dürfen sich erst einen Ferienjob suchen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind. Aber natürlich unterliegt auch dieser Job gesetzlichen Grenzen:

  • Der Schüler/die Schülerin darf während der Ferien max. vier Wochen pro Kalender in Vollzeit arbeiten. Das sind also 20 Ferienjob-Tage.
  • 40 Stunden ist die maximale wöchentliche Arbeitszeit.
  • Grundsätzlich dürfen Jugendliche nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten.
  • Schüler/innen dürfen ausschließlich in der Zeit von sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden.
  • Auch Pausenzeiten müssen eingehalten werden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden, beträgt die Pause mindestens 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden muss eine Pause von einer Stunde gewährt werden.
  • Schüler/innen dürfen weder samstags, noch an Sonn-und Feiertagen im Handwerk als Ferienjobber beschäftigt werden. Lediglich in der Gastronomie, Krankenhäuser oder Landwirtschaftlichen Betrieben besteht hierüber eine Ausnahme.

Um die jungen Menschen vor Gefahren zu schützen, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz Einschränkungen vor. Dazu gehören:

  • Arbeiten an gefährlichen Maschinen, z. B. Hobelmaschinen, Pressen, Säge-, Hack-, Spaltmaschinen etc.
  • Akkordarbeit
  • Arbeiten die in großer Hitze, Kälte oder Nässe stattfinden
  • Arbeiten, welche großen Lärm, Strahlen, Erschütterungen oder sonstigen gesundheitlichen Einwirkungen ausgesetzt sind
  • Arbeiten mit giftigen, ätzenden oder reizenden Stoffen

Steuern: Bis zu einem Verdienst von 9168 Euro (Jahr 2019) muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Versicherung: Die Ferienjobber sind über den Arbeitgeber unfallversichert. Siehe dazu auch:

https://www.handwerk-leerwittmund.de/arbeitsunfall-versicherungsschutz-fuer-praktikanten-und-ferienjobber/

Quellen: JArbSchG , www.handwerk-magazin.de Foto: Pixabay