Auszubildende: Überstunden?

Ein ist ganz klar: In der Regel sind Überstunden für Azubis nicht vorgesehen. Die im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit muss in der Regel ausreichen, damit der Azubi die ihm zugeteilten Aufgaben erfüllen kann.

Die Arbeitszeit von minderjährigen Auszubildenden ist auf acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche begrenzt. Regelt ein Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag kürzere Arbeitszeiten, so gelten diese.

Laut §21 des Jugendarbeitsschutzgesetztes gibt es jedoch Ausnahmen: Bei „vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“, darf ein minderjähriger Azubi Überstunden im Betrieb machen. Dem Jugendlichen muss jedoch innerhalb der nächsten drei Wochen Freizeitausgleich dafür gewährt werden.

Grundsätzlich gilt der 8-Stunden-Tag auch bei volljährigen Auszubildenden.

Überstunden darf der volljährige Auszubildende ebenfalls nur bedingt machen. Wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Regelung handelt, kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden heraufgesetzt werden, vorausgesetzt das innerhalb von sechs Kalendermonaten dennoch im Schnitt nur acht Stunden werktäglich gearbeitet wird. Es dürfen also nur einzelne Tage sein, an denen Überstunden gemacht werden. Andere Arbeitstage müssen dementsprechend kürzer sein. Der Chef muss also seinen Auszubildenden einen Ausgleich gewähren. Entweder in finanzieller Form oder durch Freizeit. Dies schreibt §17 Berufsbildungsgesetz vor.

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