Maler: Mindestlöhne steigen ab Mai!

Ab 1. Mai 2019 erhöhen sich die Branchen-Mindestlöhne Maler. Der Mindestlohn 1 („ungelernte Arbeitnehmer“ mit einfachen Hilfstätigkeiten) steigt von 10,60 € auf 10,85 €. Der Mindestlohn 2 (für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen) erhöht sich im Osten auf von 12,40 € auf 12,95 €. Im Westen bleibt der Mindestlohn 2 unverändert bei 13,30 €.

Mit der jetzigen Anpassung ab Mai 2019 erfolgt die vorletzte Stufe. Ab Mai 2020 wird in der letzten Stufe eine Ost/West-Angleichung auch beim Mindestlohn 2 erreicht.

Die Mindestlöhne Maler 2017-2021 sind als Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Sie gelten für alle Arbeitgeber der Branche, unabhängig davon, ob eine Tarifbindung vorliegt oder nicht. Ebenso sind sie verbindlich für Leih- und Zeitarbeitnehmer, die mit Malertätigkeiten verliehen werden, sowie für ausländische Arbeitgeber, die für Malerarbeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

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SHK: Tariferhöhung ab 1. April 2019

Die Tarifverhandlungen mit der IG Metall sind abgeschlossen. Für die rund 20.000 Beschäftigten im Sanitärhandwerk ergibt sich daraus eine Tariferhöhung in zwei Schritten. Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1. April 2019 um jeweils 3,0% erhöht. Dies gilt für die nächtsen 14 Monate bis zur erneuten Erhöhung.

Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1. Juni 2020 um jeweils 2,4% erhöht, bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Der Tarifvertrag „Ausgleich von Rentenabschlägen“ regelt, dass zukünftig alle Beschäftigten ab dem 50. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine monatliche Zusatzzahlung der Arbeitgeber in die Deutsche Rentenversicherung in Höhe von 50 Euro haben. Dies soll einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben ohne Rentenkürzungen ermöglichen.

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