Meister: So viel verdient man mehr

In welchem Handwerksberuf verdient man als Meister besonders viel? Das Vergleichsportal Gehalt.de hat zwölf Handwerksberufe untersucht. Zimmerer, Maurer, Dachdecker und Elektroniker können sich mit einem Meistertitel über Jahresgehälter von über 40.000 € freuen.

Die prozentual größte Gehaltsentwicklung ermittelte Gehalt.de bei den Goldschmieden. Verdienen diese als Gesellen rund 26.800 €, so steigt das Gehalt mit Meistertitel auf rund 33.700 €. Das bedeutet eine Steigerung von 25,4 Prozent.

Nicht immer macht sich der erworbene Meistertitel signifikant im Gehalt bemerkbar. Er befähigt aber dazu, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Bei dem derzeitigen Fachkräftemangel und den vom Zentralverband des Handwerks geschätzten 250.000 offenen Stellen in der Branche ist der Meistertitel eine hervorragende Karriereperspektive.

BerufMit AusbildungMit MeisterGehaltssprung 
Elektroniker/in36.043,00 €44.799,00 €8.756,00 €
Fleischer/in27.016,00 €33.859,00 €6.843,00 €
Goldschmied/in26.839,00 €33.651,00 €6.812,00 €
Dachdecker/in33.695,00 €40.324,00 €6.629,00 €
Zimmerer/in33.565,00 €40.102,00 €6.537,00 €
Lackierer/in30.169,00 €35.665,00 €5.496,00 €
Maurer/in34.844,00 €40.256,00 €5.412,00 €
Kfz-Mechatroniker/in29.836,00 €34.998,00 €5.162,00 €
Bäcker/in24.629,00 €28.929,00 €4.300,00 €
Tischler/in30.270,00 €34.285,00 €4.015,00 €
Kosmetiker/in22.045,00 €24.509,00 €2.464,00 €
Friseur/in21.813,00 €24.191,00 €2.378,00 €

Aus 11.474 Vergütungsangaben der letzten 12 Monate analysierte Gehalt.de die Angaben der Fach- und Führungskräfte aus den handwerklichen Berufen.

Quelle:  www.deutsche-handwerks-zeitung.de / www.gehalt.de 

Ausbildung: Studienabbrecher potenzielle Zielgruppe

Das Wissenschafts-und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat eine bundesweit einmalige Studie in Auftrag gegeben. Hierbei wurden Studienabbrecher zweieinhalb Jahre nach Verlassen der Hochschule zu ihrem weiteren eingeschlagenen Berufsweg befragt.

Rund 2400 Exmatrikulierte von 25 Hochschulen haben an der Befragung teilgenommen.

Die Ergebnisse zeigen Folgendes:

  • 95% der Studienabbrecher haben zweieinhalb Jahre später eine erfolgreiche Neuorientierung geschafft
  • 63% haben eine berufliche Ausbildung begonnen
  • 1% haben die angefangene Berufsausbildung wieder abgebrochen.

Aufgrund des starken Praxisbezugs und der intensiven Betreuung ist eine Berufsausbildung für Studienabbrecher besonders attraktiv. Als wichtigstes Motiv für die Aufnahme einer Berufsausbildung ist der Inhalt des Ausbildungsberufs. Zudem gilt das Internet als wichtigste Informationsquelle für die berufliche Neuorientierung. Erst danach folgen Gespräch mit Familie, Freunden oder Bekannten.

Diese Ergebnisse zeigen, dass Studienabbrecher eine potenzielle Zielgruppe für eine handwerkliche Ausbildung sind. Immer wichtiger wird hierbei, dass die Unternehmen sich im Internet präsentieren und ihre Ausbildungsstellen im Internet veröffentlichen. Bei der Veröffentlichung sollte darauf geachtet werden, dass der starke Praxisbezug und die guten Jobaussichten im Handwerk hervorgehoben werden.

Unser Tipp zum Thema: Betriebe, die noch für 2019 Ausbildungsplätze zu vergeben haben, können diese Stellen einfach und bequem online bei der Kreishanderwerkerschaft LeerWittmund melden. Die Kreishandwerkerschaft unterstützt bei der Besetzung.

Baulehrlinge: Mitteilungspflicht bei Nichtübernahme


Beabsichtigt ein Betrieb seinen Auszubildenden nach Abschluss seiner Berufsausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so muss der Betrieb dies spätestens vier Monate vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende schriftlich mitteilen.

Ist das vertragliche Ende der Ausbildung am 31. August 2019 so muss die Mitteilung bis spätestens 30. April 2019 vorliegen. Auf das tatsächliche Ende der Ausbildung (im Normalfall die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse) kommt es also nicht an.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat hierzu ein übersichtliches Merkblatt inklusive einer Mustermitteilung zur Verfügung gestellt. Der Download steht Ihnen hier zur Verfügung:

https://bvn.de/Mitgliederservice/Infoline/Arbeits-Tarif-Sozialrecht.php
Merkblatt zur Übernahme von Auszubildenden

Quelle: Die Baustelle Nr.02 Februar 2019

Meisterprämie: auch nach 2019

Das Land Niedersachsen plant, laut dem Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, die Meisterprämie auch über das Jahr 2019 hinaus zu zahlen.

In seiner Rede verkündete Dr. Althusmann, dass die Meisterprämie in Niedersachsen eine Erfolgsgeschichte sei. Bis Mitte Frebruar wurden bereits 2300 Anträge bewilligt.

Da es nicht absehbar ist, dass der Bund das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bis Anfang 2020 reformiert, soll nun die Richtlinie in Niedersachsen verlängert werden.

Lesen Sie hierzu auch: Meisterprämie soll in Niedersachsen auch nach 2019 gezahlt werden

Quelle: www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen

Nachwuchs: Berufswelten

Am 26.02.2019 fand erneut das Berufsorientierungs-Projekt „Chance: Azubi Berufswelten“ statt. Das Projekt hat das Ziel Schülern Impulse für die eigene berufliche Zukunft zu geben. Aus 21 verschiedenen Angeboten konnten sich die Schüler des Jahrgangs 10 eine Berufswelt zur genaueren Betrachtung auswählen. Etwa 600 Schüler aus dem Landkreis Leer nahmen daran teil.

Auch die Tischlerei Jütting beteiligte sich an dem Projekt. Die persönlichen Berichte der Mitarbeiter und der direkte Kontakt zur Arbeitswelt geben den Schülern wichtige Hinweise für die eigene Berufswahl und zeigen ganz konkrete Berufschancen in der Umgebung auf.

Herr Tooren begrüßte zunächst als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft die zwölf Teilnehmer im Innungbetrieb Jütting. In seiner Begrüßung wies er darauf hin, welche beruflichen Möglichkeiten das Handwerk bietet. Vom Auszubildenden, zum Gesellen, zum Meister und schließlich zum Betriebsinhaber. In seiner Rede empfahl er den jungen Menschen sich eine Arbeit zu suchen, für die sie Eignung und Neigung mitbringen – denn nur wenn man Spaß an seiner Arbeit hat, kann man darin Erfüllung finden. Das Handwerk bietet dafür beste Voraussetzungen.

Begleitet wurde der Vormittag von Herrn Bathmann, Fachpraxislehrer der BBSII in Leer. Führungen und Fragerunden gaben Einblicke in die heutigen Tätigkeiten eines Tischlers. Die Schülerinnen und Schüler erhielten Gelegenheit, sich den Produktionsablauf in der Tischlerei anzusehen und den Mitarbeitern fragen zu stellen.

Alles.Richtig.Gemacht

Die Kampagne des Fachverbandes Sanitär-, Heizung-, Klima-,und Klempnertechnik Niedersachsen sucht(e) heimliche Helden und fand einige davon in unserer Installateur- und Heizungsbauer-Innung Leer

Die Firma Natelberg Gebäudetechnik GmbH ist für ihr Engagement vom Fachverband zum „Heimlichen Helden des Alltags“ ernannt worden.

In einem schönen alten Kapitänshaus hat es gebrannt. Viele Freiwillige packen mit an uns bauen das schöne alte Haus wieder auf.

Auch die Firma Natelberg Gebäudetechnik GmbH ist zur Stelle und ruft ein Azubiprojekt ins Leben. Sehen sie selbst:

Quelle: Facebook, SHK Innung Leer

Internet: E-learning Plattform für das Elektrohandwerk

In Zusammenarbeit zwischen dem Bundestechnologiezentrum für Elektro und Informationstechnik-Oldenburg und dem  Landesinnungsverband (LIV) Niedersachsen/Bremen wurde eine E-Learning Plattform geschaffen. Auf liv.bfe-elearning.de kann sich jeder der ca. 3000 Innungsbetriebe einen eigenen Bereich einrichten lassen, wovon bis zu 30.000 Mitarbeiter profitieren können.

„Ob Mitarbeiter ihr Fachwissen auffrischen oder Azubis ihre Ausbildung vorantreiben wollen, E-Learning ist zum wichtigen Baustein jeder Form der Qualifizierung geworden“, sagt Dipl.-Ing. Andreas Eißner, Bereichsleiter von bfe-media. Daher hätten bereits bundesweit weitere Landesinnungsverbände Interesse an einer solchen Plattform angemeldet. Gerade jüngere Mitarbeiter nutzen elektronische Lernmedien, so Dipl.-Ing. Andreas Eißner, Bereichsleiter von bfe-Media. Ein weiterer Vorteil des e-learning ist es das am PC gelernt werden kann, ohne Anfahrtsweg, ohne Fehlzeit im Betrieb, ohne Zuspätkommen zum Unterricht.

Und so funktioniert die neue E-Learning-Plattform von BFE und LIV: Jeder
Innungsbetrieb bekommt einen eigenen Bereich, den er individuell mit der BFE-Lernsoftware bestücken lässt, die seine Mitarbeiter benötigen. Zur Auswahl stehen über 20 prämierte Titel, etwa zu technischer Mathematik, zu Wechsel- und Drehstromtechnik, zu Beleuchtungstechnik, zu Brennstoffzellen oder zu Datennetzwerktechnik und IT-Sicherheit. Aufbau und Betriebskosten der Plattform finanzieren der LIV und die Innungen, die Betriebe tragen pro Nutzer und Lernsoftware-Titel lediglich einen einmaligen, geringen Kostenbeitrag zu dem Fortschrittsprojekt bei.

Innungsbetriebe, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum E-Learning bieten wollen, können alle Informationen bei Ihrer Innung unter redaktion(at)elektroinnung-ostfriesland.de anfordern.

Nachwuchs: Große Zukunft für kleine Hände

Kindergarten „An der Eisenbahn“ in Esens begibt sich auf Entdeckungsreise durchs Handwerk.

Ostfriesland. Über einen Besuch der besonderen Art freute sich kürzlich die Tischlerei Schulz in Esens: 14 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren des Kindergartens „An der Eisenbahn“ (Esens) kamen zur Stippvisite in den Betrieb und schnupperten Werkstattluft. Tischlermeisterin Ivy Bühlmann führte die Truppe, bestehend aus der Gruppe „Sonne“ und „Wolken“ mir ihren Betreuerinnen Arigona Ennen und Tanja Krey, durch die Räumlichkeiten.

Zwischen Schleifmaschine, Bandsäge und Lackierraum wurden allerlei Fragen gestellt, mit Holzspänen gespielt und Holzreste für das anstehende Bastelprojekt gesammelt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte bundesweit den Kita-Posterwettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“ ausgeschrieben, welcher durch die Handwerkskammer für Ostfriesland flankiert wird. Darin werden Kindertagesstätten eingeladen, sich bis zum 8. Februar mit den Kleinen auf Entdeckungsreise ins Handwerk zu begeben. Ihre Eindrücke sollen dann kreativ auf einem Poster festgehalten werden. „Damit möchten wir schon den Jüngsten einen spielerischen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt des Handwerks geben“, erläuterte Dirk Bleeker, Leiter der Berufsbildung in der Handwerkskammer. Vielen sei gar nicht bewusst, wer alles ein „echter Handwerker“ sei und welche Produkte sowie Leistungen erschaffen werden. In dem Wirtschaftszweig gibt es über 130 Berufe von A wie Augenoptiker bis Z wie Zahntechniker.

Der Kindergarten „An der Eisenbahn“ hatte den Wettbewerb zu zwei Projektwochen ausgeweitet, an denen sich die über 100 Kinder mit Handwerksberufen aus dem Holzgewerbe, dem Bau- und Ausbaugewerbe sowie dem Gewerk des Fotografen befassten. Am Ende wurden die Ergebnisse den Eltern vorgestellt. Die Tischlergruppe „Sonne“ und „Wolken“ besuchte einen Wald, um das Naturmaterial Holz zu erkunden. In Tischlermanier wurde gesägt, geschliffen, gehämmert und für die lauteren Maschinenarbeiten Ohrschützer gebastelt. „Wir freuen uns, wenn die Kinder noch lange an die spannenden Tage zurückdenken – und sich vielleicht in Zukunft für einen der zahlreichen, kreativen Handwerksberufe entscheiden“, erklärte Dirk Bleeker.

Tischlermeister Thomas Schulz hat sich vor 20 Jahren selbstständig gemacht und am Standort Esens vor 17 Jahren die Tischlerei auf rund 1200 Quadratmeter Ausstellungsfläche eröffnet. Neben Treppen, Türen und Fenster werden Möbel angefertigt. Mit dem Einbau von maßgefertigten Küchen kam vor zwei Jahren ein zweites Standbein hinzu. Derzeit arbeiten die insgesamt neun Mitarbeiter an neuen Vitrinen für die Neugestaltung der Dauerausstellung des August-Gottschalk-Hauses (Esens). Ivy Bühlmann ist sich sicher, dass mit der Kindergarten-Aktion die erste Hürde für spätere Bewerbungen genommen ist, „weil sie jetzt unsere Werkstatt kennen“. Pro Ausbildungszeit wird jeweils ein Lehrling ausgebildet. Für die nächste Lehre ab Sommer 2019 sind sowohl weibliche als auch männliche Bewerber willkommen.

Nähere Informationen zum Kita-Projekt unter www.amh-online.de.

Bild_2: Kleine Hände, große Zukunft: Die Kinder des Kindergartens „An der Eisenbahn“ in Esens entdeckten auf einer Tour durch die Ausstellungsräume der Tischlerei Schulz (Esens) das Handwerk. Unter anderem einen zu restaurierenden Stuhl. Die Erwachsenen durften auch mit (von links) Dirk Bleeker, Bildungsabteilungsleiter der Handwerkskammer, Tischlermeisterin Ivy Bühlmann und Betreuerin Arigona Ennen.

Foto: HWK/W.Feldmann

Bildhinweis: Die Eltern haben den Betreuerinnen des KiGa Esens ihr Einverständnis für den Abdruck in der Zeitung gegeben. Die Kinder, die keine Einverständniserklärung vom Kindergarten unterschrieben haben, sind nicht mit auf dem Bild dargestellt.

Weiterbildung: AdA – Gutschein für Klein- und Kleinstunternehmen

Die JOBSTARTER plus – Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird zusammen mit den Eckert-Schulen Ausbilder/Innen qualifizieren. Ziel ist es, durch die Förderung auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten. Um die Klein-und Kleinstunternehmern auch im Anschluß bei der Besetzung der Ausbildungsstellen zu unterstützen, übernimmt das BMBF auch die Kosten für Unterstützungsleistungen und Beratung rund um das Thema Berufsaubildung.

Die Förderung gilt für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Der AdA – Gutschein umfasst:

  • Den Kurs der Ausbilder/Innen
  • Die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung
  • Unterstützung bei der Einrichtung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.

Für den Standort Emden sind 4 Kurse geplant!

Weiterbildung: Keine Sperrzeit für Meisterschüler!

Der Fall:

Ein Brauer plante eine Weiterbildung zum Brauereimeister. Um diese absovieren zu können kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31.August.2017. Die Meisterschule begann jedoch erst am 11. September 2017.

Den daraufhin gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld lehnte die Arbeitsagentur ab. Dies wurde damit begründet, dass eine zwölfwöchige Speerzeit gelte, weil der Mann durch die Kündigung die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt habe. Der Brauer klagte hiergegen. Er argumentierte das er nach seiner Weiterbildung gute Aussichten habe als Brauereimeister tätig zu sein. Sein Gehalt werde dann deutlich höher sein; wegen der höheren Sozialversicherungsbeiträge profitiere davon auch die Sozialversicherung.

Das Urteil :

Das Sozialgericht hat das Arbeitsamt verurteilt, dem Brauer für die Zeit vom 01.09.2017 – 09.09.2017 Arbeitslosengeld zu zahlen. Begründet wurde dies damit, dass ein Arbeitnehmer, der seine Beschäftigung aufgebe, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, sich auf einen wichtigen Grund berufen kann. Voraussetzung sei, dass die Fortbildung nicht berufsbegleitend in Teilzeit stattfinden kann. Außerdem müsse ein Arbeitnehmer seinen Job zum letztmöglichen Zeitpunkt kündigen, um die Arbeitslosigkeit kurz zu halten. Dies alles hatte der Kläger erfüllt.

Nach dem Beginn der Weiterbildung stehe dem Brauer jedoch keine Arbeitslosengeld mehr zu. Denn neben der Vollzeit-Weiterbildung ist es ihm nicht möglich, werktags eine mindestens 15-stündige Beschäftigung auszuüben. Daher stehe er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung und dies sei aber Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Urteil: Sozialgericht Karlsruhe, 20. November 2017. Az. S5 AL 2937/17

Quelle: www.handwerksblatt.de